Neuer Bußgeldkatalog
Neuer Bußgeldkatalog – Ortspolizeibehörde informiert
Am Mittwoch, 29.04.20, ist bundesweit der neue Bußgeldkatalog für Autofahrer in Kraft getreten. Dieser enthält einige Verschärfungen – vor allem im Bereich Geschwindigkeit, Parken und in der Höhe der Bußgelder. Gehwegparken mit Behinderung wird nach dem neuen Katalog mit bis zu 75 Euro und einem Punkt geahndet werden können. Bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab 21 km/h innerorts wird dies mit Bußgeld und Fahrverbot geahndet.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Kraftfahrt-Bundesamts: https://www.kba.de/DE/Fahreignungs_Bewertungssystem/Punktekatalog/punktekatalog_node.html oder unter www.bussgeldkatalog.org
Der neue Bußgeldkatalog findet ab sofort und ohne Einschränkung Anwendung. Die Ortspolizeibehörde weist ausdrücklich darauf hin, dass die StVO uneingeschränkt auch in Corona-Zeiten gilt. Dies gilt auch für Verstöße gegen Parkverbote oder ähnliches.