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Gemeinde Weingarten (Baden)

Aus dem AUT

Artikel vom 13.08.2019

Aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik

Bauvoranfragen und Baugesuche

1.    Errichtung eines Stallgebäudes zur Rinderhaltung

Der Bauherr plant die Errichtung eines Stallgebäudes zur Rinderhaltung im Außenbereich. Es soll ein Tiefstreustall mit integriertem Heulager entstehen. Das geplante Gebäude hat die Maße 30,00 m x 25,50 m und ein Satteldach mit Firsthöhe von 7,50 m. An das Stallgebäude soll noch eine überdachte Fläche von 30,00 m x 4,00 m anschließen. Mit der Bauvoranfrage soll die Genehmigungsfähigkeit auf den angegebenen Flurstücken, die nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, geklärt werden. Da aufgrund der Größe des Bauvorhabens die Wirtschaftlichkeit gegeben sei, habe das Landwirtschaftsamt auf Antrag eine landwirtschaftliche Privilegierung erteilt. Aus Sicht der Verwaltung sei die vorliegende Planung bauplanungsrechtlich zulässig. Das Gremium stimmte einstimmig zu.

 

2.    Neubau einer Halle, Max-Becker-Straße

Der Bauherr plant die Errichtung einer Halle als Lager, Schlosserei und als Unterstellplatz für die Stapler in der Max-Becker-Straße. Das Vorhaben ist nach den Vorgaben des Bebauungsplanes „Innenentwicklung Winkelpfad“ zu beurteilen. Da alle Festsetzungen eingehalten werden, war das Bauvorhaben von den Mitgliedern des AUT lediglich zur Kenntnis zu nehmen.

 

3.    Anbau im Erdgeschoss, Bahnhofstraße

Der Bauherr plant einen Anbau im Erdgeschoss des bestehenden Wohngebäudes in der Bahnhofstraße. Dieser Anbau hat die Maße 7,25 m x 4,15 m x 2,83 m und soll zusätzliche Wohnfläche schaffen. Für die Schaffung weiteren Wohnraums ist der Ausbau des Dachgeschosses vorgesehen. Hierfür soll das bestehende Dach abgebrochen und durch ein „Laternendach“ ersetzt werden. Für diese Sonderdachform benötigt der Bauherr eine Befreiung, da sie im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Nördlich der Spitalstraße“ nicht vorgesehen ist. Das Gremium hat die Befreiung mit der Begründung verweigert, dass ein „Laternendach“ nicht unter die zulässigen Dachaufbauten falle und im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans bisher noch keine Befreiung erteilt wurde.

 

4.    Umbau der bestehenden Scheune zu Wohnräumen, Burgstraße

Der Bauherr plant die Nutzungsänderung der bestehenden Scheune in Wohnräume. Das Bauvorhaben liegt nicht innerhalb eine Bebauungsplanes, jedoch innerhalb des Sanierungsgebietes „Ortskern“. Eine Änderung der Kubatur und der Höhe der bestehenden Gebäude erfolgt nicht. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich der Umbau gemäß § 34 BauGB in die Umgebung ein. Das Gremium erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

 

5.    Erweiterung der Küche, Hinteres Sandfeld

Der Bauherr plant die Erweiterung der bestehenden Küche im Restaurant am See sowie des Anrichteraumes auf dem Grundstück Gewann Hinteres Sandfeld. Es handelt sich lediglich um die Errichtung eines Verbindungsbaus zwischen bereits bestehenden Gebäuden. Damit liegt gemäß § 35 Abs. 2 BauGB  keine Beeinträchtigung der öffentliche Belange vor. Die Erschließung ist zudem bereits für die bestehenden Gebäude gesichert. Somit war das Bauvorhaben aus Sicht der Verwaltung genehmigungsfähig und das Gremium erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

 

6.    Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Jöhlinger Straße

Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit 2 Vollgeschossen und einem Satteldach mit einer Neigung von 15°. Das Wohnhaus hat die Maße 13,00 x 10,50 m und befindet sich im rückwärtigen Grundstücksbereich. An der nordöstlichen und südlichen Hausseite schließt sich eine Terrasse mit 2,50 x 11,00 m an sowie 2,00 x 8,00 m. Im Obergeschoss wird diese Terrasse mit einer Glasfläche überdacht. Zusätzlich entsteht ein Balkon neben der Terrasse. Die Terrasse liegt zwar teilweise auf der Fläche des Privatweges, da aber beide Grundstücke im Besitz des Bauherrn sind, kann das Vorhaben aufgrund der wirtschaftlichen Einheit umgesetzt werden. Die geplante Dachneigung von 15° ist zwar nicht zulässig, da aber im Rahmen des Geltungsbereichs der Gestaltungssatzung bereits Befreiungen zur Unterschreitung der zulässigen Dachneigung im rückwärtigen Bereich erteilt wurden, kann sie aus Sicht der Verwaltung erteilt werden. Da sich das Bauvorhaben ansonsten nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt, erteilten die Ausschussmitglieder das Einvernehmen. Die Nachfrage von Gerhard Fritscher (CDU), ob diese Befreiung dann festgeschrieben sei und auch für andere Bauherren Gültigkeit habe, wurde verneint. Es handele sich um eine individuelle Auslegung des Anblicks von der Straße aus. Hans-Martin Flinspach (WBB) bat, diese Begründung der 15° Dachneigung für spätere Fälle zu hinterlegen.  Ortsbaumeister Oliver Leucht erklärte, es gebe eine interne Liste, in der die erteilten Befreiungen mit den jeweiligen Begründungen dokumentiert seien.

 

7.    Anbau einer Parkgarage, Einbau Dachgaube, Jöhlinger Straße

Da das Bauvorhaben außerhalb eines gültigen Bebauungsplans liegt ist es nach § 34 BauGB zu bewerten. Nach einer erforderlichen Umplanung fügt es sich jetzt nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein. Die erforderlichen Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken sind eingehalten und auf dem eigenen Grundstück ausgewiesen. Das Vorhaben ist somit aus Sicht der Verwaltung zulässig. Die Mitglieder des AUT erteilten  einstimmig ihr Einvernehmen.

 

8.    Neubau Einfamilienhaus Wiesenstraße

Für das geplante Bauvorhaben ist eine Befreiung erforderlich, es befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Hinterdorf IV/III“. Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses in der zweiten Reihe. Um eine ausreichend große Fläche des Hauses gewährleisten zu können, muss der Abstand zur vorderen Bebauung von den vorgeschriebenen 8,00 m auf 6,00 m verkürzt werden. Da in der Vergangenheit bereits ähnliche Befreiungen erteilt wurden, empfahl die Verwaltung, die notwendige Befreiung zu erteilen.  Dagegen wandte sich Hans-Martin Flinspach (WBB) mit dem Hinweis, dass aufgrund des Klimawandels eine stärkere Aufheizung des bebauten Raums zu erwarten sei. Daraufhin erklärte Oliver Leucht, die noch vorhandenen großen Gartenflächen zu erhalten sei von größerer Bedeutung als eine Abstandsfläche zwischen zwei Gebäuden zu vergrößern. Gerhard Fritscher (CDU) mahnte, in Grenzfällen solle künftig „pro Bebauung“ entschieden werden.  Wohnraum werde gebraucht und es sei nicht empfehlenswert, neue Flächen umzuwidmen. Das Gremium stimmte der Befreiung der Abstandsfläche bei Enthaltung der WBB zu, die Abstandsfläche darf jetzt 6 m betragen.

 

9.    Abbruch bestehendes Wohnhaus und Neubau Wohnhaus, Ringstraße

Das Bauvorhaben wurde bereits in einer zurückliegenden Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik beraten. Jetzt ist noch eine Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Abweichung der Bauweise zwischen der Bebauung in der ersten und der zweiten Reihe erforderlich. Das Vorderhaus ist in offener Bauweise errichtet, das Hinterhaus soll an die Grundstücksgrenze gebaut werden. Aus Sicht der Verwaltung kann die Ausnahme erteilt werden. Die Mitglieder des AUT stimmten einstimmig der Erteilung der Ausnahme zu.

 

10. Sanierung der Brunnen Schmalenstein

Das für die Trinkwasserversorgung erforderliche Rohwasser wird mittels zweier Brunnen am Standort des Wasserwerks Schmalenstein gefördert und in der Carix-Anlage für die weitere Nutzung aufbereitet. Der Brunnen 1 muss nun aufgrund starker Korrosion der Filterverrohrung und Schäden am Brunnenbauwerk saniert werden, berichtete Ortsbaumeister Oliver Leucht. Dazu soll die vorhandene Brunnenstube abgebrochen und auf einem höheren Niveau oberhalb des Grundwasserstandes neu errichtet werden. Damit während der Bauzeit der gesamte Wasserbedarf abgedeckt werden kann, sei im Vorfeld der Brunnen 2 zu ertüchtigen. Dazu werden die vorhandenen alten Brunnenpumpen gegen regelbare Pumpen mit ausreichenden Leistungsreserven ausgetauscht. So kann auch bei späteren Revisionsarbeiten die Versorgung durch jeweils einen Brunnen gewährleistet werden. Damit einhergehend sind die Erneuerung der erdverlegten Rohrleitungen zum Wasserwerk sowie eine grundlegende Überholung der vorhandenen Steuer- und Regelungstechnik im Bereich der Brunnen sowie des Aufbereitungsprozesses in der Carix-Anlage erforderlich. Die genannten Investitionen sichern nachhaltig die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Weingarten und ermöglichen zudem ein schrittweises Anpassen der kompletten Wasserversorgung auf einen zukünftig steigenden Wasserbedarf der Gemeinde.

Die Bauleistungen werden in vier Gewerke aufgeteilt:

-   Brunnen Sanierung mit Einschubverrohrung,

-   technische Ausrüstung (Edelstahl Einbauteile und Pumpen),

-   elektrotechnische Ausrüstung (inkl. Überarbeitung Steuer- und Regelungstechnik),

-   Rohbauarbeiten und Rohrleitungsarbeiten.

Alle Bauleistungen wurden bereits im 2. Quartal öffentlich ausgeschrieben, aber aufgrund fehlender Angebote konnten nur zwei Gewerke durch den Gemeinderat vergeben werden. Das waren „Brunnen Sanierung mit Einschubverrohrung“ und die „Technische Ausrüstung“ (beide an Fa. Anger’s Söhne in Hessisch Lichtenau). Die beiden anderen wurden aufgeteilt und beschränkt ausgeschrieben. Daraus ergab sich eine Beauftragung für „Rohrleitungsbau“ (Fa. Keller Baden-Baden). Die noch zu vergebenden Leistungen wurden daraufhin abermals aufgeteilt und in noch kleineren Losen freihändig vergeben. Es erfolgte ein Angebot für die elektrotechnische Ausrüstung Installation (Fa. Elektro Mai Weingarten) und eines für die Rohbauarbeiten (Fa. Konrad Schweickert Bruchsal). Diese Firma wurde ebenfalls zu einer Angebotsabgabe für die Abbruch- und Tiefbauarbeiten in angepasstem Leistungsumfang aufgefordert. Ihr Angebot liegt zwar um 12 % über dem vom Fachplaner ermittelten Kostenrahmen, ist aber zu akzeptieren. Die berechneten Gesamtkosten liegen im Ansatz bei 485.262.73 €, nach Angeboten bei 507.142, 56 €.  Mit der Gesamtmaßnahme soll im September begonnen werden, aber sie wird nicht komplett in 2019 abgeschlossen werden können. Im Vermögensplan der Wasserversorgung sind für die Brunnensanierung insgesamt 500.000 € vorgesehen. Eine ergänzende Veranschlagung erforderlicher Mittel erfolgt im Wirtschaftsplan 2020. Der Ausschuss befürwortete einstimmig die Vergabe der Gewerke „Elektrotechnik Installation“ an die Firma Mai zum Bruttopreis von 35.358,51 € und die Rohbauarbeiten zum Bruttopreis von 73.647,66 € sowie die Abbruch- und Tiefbauarbeiten zum Bruttopreis von 96.351,85 €  an Fa. Schweickert. 

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