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Gemeinde Weingarten (Baden)

Maskenpflicht gilt weiterhin!

Artikel vom 14.09.2020

Maskenpflicht gilt weiterhin!
Schützen Sie sich und andere

Ihre Ortspolizeibehörde informiert: Wir weisen darauf hin, dass die Maskenpflicht weiterhin gilt. Diese ist am 27.04.20 im Rahmen der Coronaverordnung in Baden-Württemberg in Kraft getreten.

Das schreibt die Landesregierung dazu: 
Grundsätzlich ist das Tragen einer Alltagsmaske immer dann sinnvoll, wenn damit gerechnet werden muss, dass in der Öffentlichkeit der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht durchgehend eingehalten werden kann.

Die Alltagsmasken können dazu beitragen, die Geschwindigkeit des Atemstroms oder Tröpfchenauswurfs etwa beim Husten zu reduzieren und das Bewusstsein für „social distancing“ sowie gesundheitsbezogenen achtsamen Umgang mit sich und anderen sichtbar zu unterstützen. Auf diese Weise kann jede und jeder durch das Maskentragen einen Beitrag zur Reduzierung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 leisten.

Das beinhaltet die Maskenpflicht:
Personen nach ihrem sechsten Geburtstag müssen

  • im öffentlichen Personennahverkehr, also zum Beispiel in U-Bahnen und Bussen sowie an Bahn- und Bussteigen
  • in Läden und Einkaufszentren
  • und auf allen Großmärkten, Wochenmärkten, Spezial- und Jahrmärkten, sofern sie in geschlossenen Räumen stattfinden

eine Alltagsmaske oder andere Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Außerdem muss ab dem 14. September auch an weiterführenden Schulen, beruflichen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren außerhalb der Unterrichtsräume eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Dies gilt insbesondere auf Fluren, Pausenhöfen sowie in Treppenhäusern und Toiletten. Die Maskenpflicht an Schulen gilt nicht innerhalb der Unterrichtsräume, in zugehörigen Sportanlagen bzw. Sportstätten sowie bei der Nahrungsaufnahme.

Diese Pflicht gilt nicht, wenn dies aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist, wenn es behinderungsbedingt nicht möglich ist. Sie gilt auch nicht, wenn es einen anderen mindestens gleichwertigen baulichen Schutz gibt, etwa für Kassierer und Kassiererinnen, die hinter einer Plexiglasscheibe arbeiten.

Weitere Informationen:
Desweiteren möchten wir darauf hinweisen, dass Einzelhändler in ihren Räumlichkeiten verpflichtet sind, ihre Gäste und Kunden auf die Maskenpflicht aufmerksam zu machen und auf deren Einhaltung zu bestehen.

Wir befinden uns alle in einer Ausnahmesituation. Bitte helfen Sie mit, das Infektionsrisiko weiterhin zu minimieren, indem Sie sich an die geltenden Hygiene- und Abstandsvorschriften halten.

Ganz wichtig: Die Alltagsmaske erfüllt nur ihren Zweck, wenn sie Mund und Nase bedeckt und regelmäßig gereinigt wird.

Bitte achten Sie auf die korrekte Nutzung und schützen Sie sich und andere.

Bußgeld bei Verstößen: Das Nichttragen einer Maske im Bereich ÖPNV / Einzelhandel stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einer Geldbuße in Höhe von 100 Euro geahndet.

Bei Rückfragen steht das Ordnungsamt bzw. der Gemeindevollzugsdienst der Gemeinde Weingarten zur Verfügung:

07244 702013 oder ordnungsamt@weingarten-baden.de

Weitere Informationen zur Maskenpflicht finden Sie unter anderem auf der Homepage der Landesregierung www.baden-wuerttemberg.de (siehe QR-Code).

http://www.weingarten-baden.de//weingarten-baden/aktuelle-meldungen/neuigkeiten