Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Aus dem Gemeinderat

Artikel vom 06.08.2020

Öffentliches WLAN

 

Im Jahr 2018 hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, ein öffentliches WLAN-Netz aufzubauen. Die Gemeinde hat nach ihrer Bewerbung am Förderprogramm WiFi4Eu dazu  einen Gutschein über Fördermittel in Höhe von 15.000 Euro erhalten und die entsprechende Finanzhilfevereinbarung unterzeichnet. Der Haken daran sei, berichtete die Fachbereichsleiterin Claudia Geißler-Spohrer, dass die Gemeinde für diesen Gutschein eine Mindestzahl von Einrichtungen, indoor sowie outdoor, installieren müsse und dieses hohe Folgekosten nach sich ziehe. Insgesamt sind mindestens zehn Accesspoints einzurichten, wobei die Unterhaltungskosten über den Gutschein nicht abgedeckt seien. Die Folgekosten lägen bei rd. 12.000,- €/p.a.

 

Die Verwaltung schlage nun vor, den Gutschein zurückzugeben und unabhängig von der EU-Förderung eine Anzahl an freien Zugängen im kommenden Jahr installieren zu lassen und die Anzahl an Hotspots selbst zu bestimmen. Die Installationskosten lägen dabei bei maximal rd. 1.400 Euro pro Stück, die Folgekosten bei 85,-- € monatlich pro Accesspoint.  

 

Die Verwaltung empfiehlt den Abschluss des Dienstleistungsvertrages mit der Firma Smight von der EnBW-Gruppe. Das Unternehmen sei zertifiziert und nutze die LTE-Technik mit Installation an den gemeindeeigenen Straßenlaternen. Das erspart der Gemeinde eine Genehmigung von Eigentümern zur Installation von Routern einzuholen, wie es beim Richtfunk anderer Anbieter erforderlich gewesen wäre, die unter Umständen Gebäude Dritter zur Installation genutzt hätten. Im Erfahrungsaustausch mit umliegenden Gemeinden habe die Verwaltung erfahren, dass die Vergleichskommunen mit der Ausführung ihrer Netze ebenfalls die Firma Smight beauftragt haben.

 

Die Ratsmitglieder stimmten diesem Vorschlag zu. Das Gremium einigte sich einstimmig auf den Rathausplatz, den Kirchplatz und den Bahnhof als mögliche Standorte. Der Bahnhof sei dabei am wichtigsten, befand Friederike Schmid (SPD). Bürgermeister Eric Bänziger wies daraufhin, dass man jederzeit die Anzahl vergrößern könne. 

Videokonferenzen und elektronisches Umlaufverfahren

   

Die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen beinhalten, dass Gemeinderatssitzungen vom Versammlungsverbot ausgenommen sind. Dennoch muss der notwendige Infektionsschutz für Gemeinderäte und Besucher sichergestellt sein. Kontaktsperren und Abstandsgebot stellen jedoch die Kommunalverwaltungen vor große Herausforderungen. Darum hat der baden-württembergische Landtag einen Gesetzentwurf beschlossen, der es den Kommunen ermöglicht, in einfachen Fällen und bestimmten Ausnahmesituationen Sitzungen des Gemeinderates in Videokonferenzen oder auf vergleichbare Weise durchzuführen. Der Öffentlichkeitsgrundsatz der Sitzungen bleibe gewahrt, wenn die Konferenz in einen öffentlichen Saal übertragen werden könne. So könnten interessierte Bürger und auch die Medien den Verlauf der Sitzung öffentlich verfolgen. Allerdings müsste eine funktionierende Technik garantiert sein, denn fiele die Technik auch nur zeitweise aus, wären die in der Sitzung gefassten Beschlüsse rechtlich anfechtbar. Die Weingartner Verwaltung empfahl dem Gemeinderat, in einer der nächsten öffentlichen Sitzungen die Einführung des Umlaufverfahrens in elektronischer Form und die Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates dahingehend zu beschließen, dass Gemeinderatssitzungen in Form von Videokonferenzen möglich sind. Timo Martin (WBB) regte an, das Für und Wider zu bedenken sowie Form und Umfang und in der Herbstsitzung des Verwaltungsausschusses zu diskutieren. Klaus Holzmüller (FDP) stimmte zu, das Vorhaben vor Beschluss genauer zu betrachten. Er halte es für den Notfall geeignet, sonst nicht. Nicolas Zippelius (CDU) befürwortete, zumindest die Möglichkeit durch eine Satzungsänderung bereitzustellen. Die Räte stimmten einstimmig zu, das Vorhaben vorzubereiten und im Verwaltungsausschuss eingehend zu beraten.

Prüfung der Bauausgaben durch die Gemeindeprüfungsanstalt

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt hat die Bauausgaben der Gemeinde Weingarten in den Haushaltsjahren 2015 bis 2018 geprüft und dabei einige Mängel festgestellt. Unter anderem wurde kritisiert, dass die Generalübernehmerleistungen bei der Errichtung der Anschlussunterkünfte für Flüchtlinge im Buchenweg sowie in der Jöhlinger Straße nicht nach VOB ausgeschrieben waren. Der Leiter des Bauamts, Oliver Leucht, verwies auf die damalige dynamische Situation, die nicht planbar war und rasches Handeln erforderlich machte. Nach Rücksprache mit der Kommunal- und Prüfungsaufsicht wurde damals ein für die Gemeinde sinnvolles und umsetzbares Verfahren zur Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnrum gewählt. Bei zukünftigen planbaren Bauvorhaben werde wieder das passende Ausschreibeverfahren gewählt. Bei der Baustelle Mühlstraße wurde der Gemeinde vorgeworfen, Taglohnarbeiten vergeben zu haben. Dazu verwies  Leucht auf schwierige Verhältnisse, aus denen sich zusätzliche baubegleitende Maßnahmen als erforderlich herausstellten, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten waren. Dasselbe galt für die Neugestaltung des Kirchplatzes im ersten Bauabschnitt. Hier musste aufgrund nicht vorhersehbarer Abweichungen der Bestandspläne zu der tatsächlichen Leitungsführung und der Bodenbeschaffenheit ein großer Anteil Handaushub geleistet werden. Bei zukünftigen Ausschreibungen werde der planbare Anteil des Handaushubs in die Position einkalkuliert. Die Abweichungen von Lieferzeit und Menge des Bodenmaterials für Vorschüttung im Baugebiet Moorblick erklärte die Gemeinde mit der nicht vorhersehbaren langen Setzungsdauer, die zu einer Verzögerung des Baufortschritts geführt habe. Der Gemeinderat nahm seinen Vortrag zur Kenntnis. 

Haushaltswirtschaftliche Sperre

 

Das Kommunal- und Prüfungsamt Karlsruhe hat der Gemeinde Weingarten zwingende Einsparungen am Ergebnishaushalt auferlegt. Nach derzeitigem Stand der Nachtragshaushaltsplanung könne mittelfristig, das bedeutet in den Jahren 2020 bis 2023, kein ausgeglichener Ergebnishaushalt durch ordentliche Erträge erreicht werden. Das wäre nur noch durch Verkauf von Grundstücken möglich. Zur Gegensteuerung bedarf es einer sparsamen Ausgabenwirtschaft und der verstärkten kritischen Überwachung. Dazu hat der Verwaltungsausschuss einen Vorschlag erarbeitet. Demnach sind grundsätzlich nur noch zwingende Ausgaben zu tätigen. Weitere Ausgaben von grundsätzlicher Bedeutung bedürfen einer ausreichenden Begründung. Nachrangige Ausgaben, die keine erste Priorität haben, sind durch den Gemeinderat zu beschließen. Dazu gibt es ein Formular Auszahlungsdokumentation zur Haushaltssperre, das unabweisbare und nachrangige Ausgaben unterscheidet. Ein weiteres Formular ist ein Aktenvermerk zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben als Controllinginstrument. Die vom Gemeinderat einstimmig beschlossene Haushaltssperre gilt bis zur Genehmigung des Nachtragshaushalts durch das Kommunal- und Prüfungsamt. Der Handlungsrahmen der Sperre sieht vor, dass Ausgaben bis zu 10.000 Euro der Bürgermeister genehmigen kann, bis zu 100.000 Euro muss der Verwaltungsausschuss genehmigen, über 100.000 Euro der Gemeinderat. Stellennachbesetzungen sind verwaltungsintern zu prüfen. Über Stellenneubesetzungen entscheidet der Verwaltungsausschuss oder der Gemeinderat im Einzelfall. Bürgermeister Bänziger erklärte, es läge jetzt ein Haushalt vor, „mit dem man arbeiten kann“. Das Gremium stimmte dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zu.

Kinderbetreuung: Elternbeiträge für Juni 2020

 

Für nicht erhobene Elternbeiträge aufgrund der Corona-Pandemie im April und Mai 2020 erhielten die Kommunen bereits Ausgleichszahlungen vom Land Baden-Württemberg. Nun erhalte die Gemeinde weitere rd. 37.000 € für den Monat Juni berichtete Hauptamtsleiter Oliver Russel. Daher sei es nun darstellbar, dass auf die Erhebung eines Grundbetrages für alle verzichtet werden könnte. Lediglich die tatsächlich in Anspruch genommenen Stunden sollten durch die jeweiligen Träger der Betreuungseinrichtungen berechnet werden. Daraus resultiere ein Fehlbetrag von 40.000 Euro. Diesen werde die Gemeinde übernehmen. Bürgermeister Eric Bänziger erklärte hierzu, im Haushalt seien coronabedingte Auslagen vorgesehen und hierunter falle auch dieser Betrag. Die Gemeinde wolle das Geld, das sie vom Land bekomme, als Freiwilligkeitsleistung an die Eltern weiterreichen. Für Juni werde dann ein Betrag von 7,50 Euro pro Tag für eine Betreuung bis zu sieben Stunden abgerechnet und 13,50 Euro für jede längere Betreuungszeit. Die Gemeinderäte begrüßten die „bedarfsgerechte Lösung“ (Nicolas Zippelius, CDU), es sei den Eltern gegenüber eine „faire Lösung“ (Wolfgang Wehowsky, SPD).

   

Gemeinsamer Gutachterausschuss

 

Der Gemeinderat hat am 27.01.2020 bereits der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Bruchsal zugestimmt. Diese Zustimmung des Gemeinderates musste wegen Folgeänderungen in der Vereinbarung nochmals beschlossen werden. Diesem Gemeinsamen Gutachterausschuss gehören folgende benachbarte Kommunen an: Bad Schönborn, Bruchsal, Eggenstein-Leopoldshafen, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard, Kronau, Östringen, Stutensee, Ubstadt-Weiher, Walzbachtal und Weingarten. Die Aufgaben des Gutachterwesens werden künftig durch eine Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal wahrgenommen. Der Aufwand für die Tätigkeiten der Gutachterausschüsse wird durch die Erhebung von Verwaltungsgebühren gedeckt. Die Stadt Bruchsal hat die Verwaltungsgebühren für den Gemeinsamen Gutachterausschuss neu kalkuliert. Damit die Stadt Bruchsal die Verwaltungsgebühren erheben kann, ist die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten der Gemeinde Weingarten zum 01. Oktober 2020 erforderlich. Dem ist der Gemeinderat mit Beschlussfassung einstimmig gefolgt.

 

Neues Bootshaus der DLRG

 

Der Ortsverein Weingarten der DLRG baut in weitestgehend ehrenamtlichem Einsatz ein Bootshaus am Baggersee inklusive einer Garage für das Einsatzfahrzeug. Nach aktuellem Projektstand ist ein Großteil der Bauarbeiten abgeschlossen. Der Rohbau wurde durch eine Baufirma erstellt, der Innenausbau wurde durch den Verein komplett ehrenamtlich übernommen. Auch die im vergangenen Jahr abgerutschte Böschung wurde mit einer Natursteinmauer befestigt und gesichert. Die Kostenplanung vom April 2019 hatte einen Betrag von rund 74.000 Euro vorgesehen, den die Gemeinde als Zuschuss bewilligt hat. Nun stellte sich heraus, dass die in der ermittelten Ansätze für die Finanzierung der Baumaßnahme nicht ausreichen. Es fehle vor allem noch das zweite Schiebetor, berichtete der Vorsitzende Ralph Dämmer, sowie die Befestigung der Zufahrt, die Wandverkleidung und der Ausbau einer Holzplattform für einen Treffpunkt der derzeit starken Jugendabteilung. Außerdem stellte sich heraus, dass neben dem eigentlichen Ersatzneubau weitere Instandhaltungsarbeiten in Höhe von rund 12.000 Euro notwendig wurden. Der Verein hat einen weiteren Betrag von 25.000 Euro beantragt. Bürgermeister Eric Bänziger berichtete, der Verein habe seine weiteren Rücklagen herangezogen und außerdem ein Crowdfunding bei der Volksbank Stutensee-Weingarten beantragt.

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hatte das Anliegen vorberaten. In Anbetracht der wichtigen Überwachungsfunktion der DLRG im Bereich des Baggersees sowie der bereits umfangreich erbrachten Eigenleistungen hat der Gemeinderat die Erhöhung der bisherigen Förderung um den dann noch fehlenden Restbetrag bewilligt.

   

Verlängerung der Veränderungssperre

 

Am 23.07.2018 hat der Gemeinderat für den Bereich des Bebauungsplanes „Bahnhof-, Schiller- Höhefeldstrasse“ eine Veränderungssperre beschlossen. Sie wurde am 02.08.2018 bekannt gemacht. Da eine Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft tritt, wäre dies am 02.08.2020 der Fall. Da aber die von der Veränderungssperre zu sichernde Planung aufgrund der noch laufenden Beratungen noch nicht abgeschlossen werden konnte, soll die Veränderungssperre verlängert werden. Das mit der Aufstellung des Bebauungsplans verfolgte Ziel war, eine behutsame Nachverdichtung durch Bebauung in zweiter Reihe in städtebaulicher Verträglichkeit zu erreichen und einer unkontrollierten Bauentwicklung vorzubeugen. Diese Nachverdichtung im Bestand werde zurzeit intensiv diskutiert, denn der jetzt neu zu definierende städtebauliche Rahmen des Bebauungsplans hat auch Auswirkungen für weitere Bereiche im Gemeindegebiet. Möglich wären eine Aufstockung sowie eine maßvolle Bebauung in zweiter Reihe. Der Gemeinderat stimmte der Verlängerung einstimmig zu.

 

Gebührenkalkulation über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften

 

Der Gemeinderat hat die Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung für die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften der Gemeinde Weingarten einstimmig beschlossen. Als Gebührenmaßstab wird eine flächenbezogene Gebühr ohne Betriebskosten von 14,77 Euro/qm und eine personenbezogene Betriebskostenpauschale von 100,21 Euro pro Person und Kalendermonat zugrunde gelegt. Der Vertreter der Kommunalberatung hatte die Kalkulation im Verwaltungsausschuss bereits ausführlich erläutert. Wichtig sei, betonte der Leiter des Rechnungsamtes, Michael Schneider, die Angemessenheit des Betrags. Die Wohnungen seien teilmöbliert, es seien Waschmaschine und Trockner vorhanden, außerdem seien Kosten für einen Hausmeister sowie Instandhaltungskosten zu berücksichtigen. 

Annahme von Geld- und Sachspenden

 

Im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 30.06.2020 wurden Geldspenden in Höhe von insgesamt 1.650 Euro getätigt. Die Palas GmbH spendete 1.000 Euro, die Firma Geggus 500 Euro. Beide Spenden begünstigten die Freiwillige Feuerwehr. Andreas Kling spendete 150 Euro für Schutzmasken für die Partnerstädte. Der Gemeinderat nahm die Spenden einstimmig an.

 

Abwasserpumpstation GU Buchenweg

 

Vor dem Ausschuss für Umwelt und Technik hatte der Fachbereichsleiter Gebäude­management Gerd Weinbrecht die Notwendigkeit für den Bau einer neuen Abwasserpumpanlage bei den Gebäuden Buchenweg 42/1 und 42/2 ausführlich erläutert und begründet. Die Ursache für eine Dauerüberlastung, die nahezu täglich eine händische Reinigung durch Mitarbeiter des Hausmeister-Teams erfordere, liege in der unsachgemäßen Nutzung der Toilettenanlagen durch die Bewohner, die Müll und Hygieneartikel über die Toilette entsorgten. Der Ausschuss lehnte den Antrag ab und es wurde eine Vorortbegehung mit dem gesamten Gemeinderat vereinbart. Während dieser Vorortbegehung wurde der Sachverhalt nochmals erläutert und Herr Hamsen (Grüne Liste) hatte dabei darum gebeten, dass der Freundeskreis Asyl die Möglichkeit erhält, die Bewohner in sachgemäßer Nutzung der Toiletten zu unterrichten. Diesem Wunsch wurde von der Verwaltung zugestimmt. Nach der Vorortbegehung durch den gesamten Gemeinderat bat Gerhard Fritscher (CDU) in einem Telefongespräch die Verwaltung um Einholung weiterer Angebote. Sechs Firmen wurden angeschrieben und fünf erteilten eine Absage. Das Angebot der sechsten Firma lag um rund 5000 Euro höher als das von Weinbrecht bereits eingeholte Angebot der Firma Keller. Da sich die Sachlage im Vergleich zu vor vier Wochen nicht geändert hatte, schlug die Verwaltung erneut den Neubau einer Abwasserpumpe durch die Firma Keller Industriemontagen vor. Hans-Martin Flinspach (WBB) und sein Fraktionskollege Matthias Görner sahen die Bewilligung kritisch. Görner meinte, ein Gespräch mit dem Freundeskreis sei viel zu wenig gewesen und man müsse die Problematik mit dem Fremdstoffeintrag auch im gesamten Ort intensiver angehen. Bürgermeister Bänziger entgegnete, dass diese Diskussion jetzt allerdings nicht das Thema sei. Herr Flinspach bekräftige die vorher getroffene Entscheidung über die Nutzungsgebühren für die Unterkünfte und merkte an, dass solche Aufwendungen wie für die Pumpstation auch in diese Berechnungen einfließen müssten. Herr Schneider von der Finanzverwaltung hat dies bestätigt. Bei fünf Enthaltungen der WBB und Klaus Holzmüller stimmte das Gremium der Beschaffung zu.