Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik

Artikel vom 17.06.2020
   

1.  Errichtung eines EFH als Ersatz für ein bestehendes Nebengebäude, Durlacher Straße

Es handelt sich um eine Bauvoranfrage. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kirchberg-Mittelweg“. Der Bauherr plant nach dem Abbruch der vorhandenen Nebengebäude den Neubau eines Einfamilienhauses in zweiter Reihe. Auf der Basis des Bebauungsplans ist jedoch die Errichtung eines Wohnhauses außerhalb des Baufensters nicht zulässig. Es existiert nur ein Baufenster für ein Wohngebäude. Damit erledigten sich auch die weiteren Fragen der Dachform für den Ersatzbau sowie einer Überschneidung der Abstandsflächen zwischen dem Neubau und dem Bestandsgebäude sowie einer Ausdehnung der Abstandsflächen auf das nördliche im Besitz der Gemeinde befindliche Grundstück. Auf den Hinweis von Gemeinderat Gerhard Fritscher (CDU), ob nicht ähnliche Bebauung in zweiter Reihe schon vorhanden sei, verwies Bürgermeister Eric Bänziger auf die Festsetzung des Bebauungsplans. Das Vorhaben könne nicht nach § 34 BauGB beurteilt werden. Die Konsequenz eines Entgegenkommens wäre die Änderung des Bebauungsplans. Hans-Martin Flinspach (WBB) wies darauf hin, dass kein Grenzabstand des Baufensters zu dem dort verlaufenden Kanal bestünde. Das solle in Zukunft beachtet werden. Das Gremium lehnte das Bauvorhaben einstimmig ab.

 

2. Anbau eines Aufzugs an das bestehende Wohngebäude, Bahnhofstraße 5

Das Vorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen und muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügen. Der geplante Aufzug, durch den das Gebäude barrierefrei erschlossen werden kann, wird neben das runde Treppenhaus an das bestehende Gebäude angebaut. Es handelt sich um einen barrierefreien Zugang zur dortigen Kinderarztpraxis. Der Aufzugschacht ist aufgrund seiner Größe von 2,04 m x 1,90 m kein untergeordnetes Bauteil. Da aber keine Einschränkung der Durchgangsbreite besteht und die Festsetzungen der Gestaltungssatzungen nicht berührt werden, kann aus Sicht der Verwaltung das notwendige Einvernehmen erteilt werden.   Das Gremium stimmte einstimmig zu.

 

3.  Neubau Abwasserpumpstation GU Buchenweg 42/1 und 42/2

Im Zuge der Erstellung der Gemeinschaftsunterkünfte Buchenweg 42/1 und 42/2 wurde aufgrund der höher liegenden Kanalisation eine Abwasserpumpstation eingebaut. Diese Pumpstation wurde für eine übliche Abwasserbelastung von rund 120 Personen bemessen, was bei normalem Gebrauch durchaus ausreichend gewesen wäre. Allerdings kam es in der Vergangenheit immer wieder zu erheblichen Störungen, die Reparaturen an den Pumpen erforderlich machten, verursacht durch unsachgemäße Müllentsorgung seitens der Bewohner, vor allem im Bereich Hygieneartikel. Viele Versuche des Hausmeisterteams, die Bewohner zu instruieren und von dieser Gewohnheit abzubringen, hätten nicht gefruchtet, berichtete der Leiter des Fachbereichs Tiefbau und Gebäudemanagement, Gerd Weinbrecht. Nun sei die Pumpstation seit sechs Wochen defekt und nicht mehr reparabel. Sie müsse durch die Hausmeister täglich per Hand mit einer separaten Schmutzwasserpumpe geleert werden, auch am Wochenende, was zu einer erheblichen Mehrbelastung führe, die nicht mehr länger zumutbar sei. Auf Anraten des erfahrenen Betriebsleiters der Kläranlage Harald Schumacher wurde die Firma Keller Industriemontagen zu einem Ortstermin eingeladen. Ergebnis der Prüfung war, dass das Problem nur durch die Erstellung einer neuen Abwasserpumpstation mit einer größeren Dimensionierung behoben werden könne. Das Angebot der Firma belief sich auf rund 53.144 Euro.

Die Mehrzahl der Ausschussmitglieder stimmten gegen eine Auftragserteilung. Klaus Holzmüller (FDP) meinte, diese hohe Ausgabe sei nicht notwendig, wenn die Bewohner sich an die Vorgaben halten würden. Auch Hans-Martin Flinspach (WBB) setzte auf vermehrte Aufklärung der Bewohner und befürchtete, eine größere Pumpe werde das Problem lediglich an die Kläranlage weitertransportieren. Das sei nicht der Fall, entgegnete Bänziger. Die geplante Anlage werde den Müll zerhäckseln. Weinbrecht wies auf die starke Belastung der Hausmeister durch diese Aufgabe hin, die nicht mehr zumutbar sei. Karlernst Hamsen (Grüne) meinte, auch eine größere Anlage löse das Problem nicht auf Dauer. Er schlug vor, mit Hilfe und sprachlicher Unterstützung aus dem Freundeskreis Asyl ein weiteres Mal auf die Bewohner einzuwirken. Gerhard Fritscher (CDU) sagte, das Ganze widerspreche der Abwassersatzung und es könne nicht sein, dass ein eingeschränkter Personenkreis das nicht einsehen könne. Wolfgang Wehowsky (SPD) sah in einer neuen größeren Anlage die einzige mögliche Lösung des Problems, das sich bei Nichtzustimmung lediglich verlängere. Andrea Friebel (CDU) stellte die Kosten einer neuen Pumpe den Kosten der Hausmeisterstunden für die tägliche Wartung gegenüber. Sie signalisierte Zustimmung, ebenso Friederike Schmid (SPD). Bänziger stimmte ebenfalls zu, um die Mitarbeiter zu unterstützen. Mit vier Befürwortungen zu sechs Gegenstimmen war der Antrag der Verwaltung dennoch abgelehnt. Die Verwaltung wird – wie gefordert – auf den Freundeskreis zugehen.

 

4. Neuanlage eines zweiten Gärtnergepflegten Grabfeldes

Auf dem Weingartner Friedhof wurde die Konzeption eines Gärtnergepflegten Grabfeldes bereits seit 2015 verwirklicht. Dieses Feld wurde 2017 erweitert, aber es besteht weiterhin zusätzlicher Bedarf. Die Nachfrage nach einer Bestattung im gärtnergepflegten Grabfeld liege an der Spitze vor allen anderen Bestattungsformen, berichtete Oliver Russel, Leiter des Fachbereichs Bürgerdienste. Daraufhin hatte der AUT in seiner Sitzung am 16. März 2020 beschlossen, einen entsprechenden Vertrag zur Anlage eines zweiten Grabfeldes mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner abzuschließen. Die zentralen Inhalte sind dieselben wie im bereits bestehenden Vertrag: Die Laufzeit beträgt 20 Jahre und verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht zum Jahresende gekündigt wird. Die Gemeinde bereitet das Grabfeld vor und macht den Wegebau. Diese Arbeiten werden von der Genossenschaft ausgeschrieben. Die Genossenschaft schließt direkt mit den Nutzern entsprechende Verträge ab, auf die Gemeinde kommen keine Vertragskosten zu.

Ein Planer der Genossenschaft hatte damals bereits einen Entwurf vorgelegt, der aber auf Wunsch des Gremiums hinsichtlich des Flächenverbrauchs für Wege und der Anzahl der Grabfelder noch einmal überarbeitet wurde. Dem Ausschuss lagen nun zwei Gestaltungsvarianten vor. Aufgrund der seinerzeitigen Vorgaben und dem Einfügen in das Gesamtensemble sprach sich die Gemeindeverwaltung für die Realisierung von Variante 1 aus. Diese sieht 16 Sarggrabstätten und 52 Urnengrabstätten vor. Gärtnermeister Günther Sebold, der von Seiten der Genossenschaft mit der Bepflanzung und Pflege betraut wird, sagte, in Einzelfällen könne zwischen Sarg und Urne noch getauscht werden. Der Bauhof werde nun die Vorarbeiten leisten, dann werden die Pflanzarbeiten vorgenommen. Das Gremium stimmte dem Vorhaben einstimmig zu.

 

5. Zertifizierung der Gemeinde Weingarten für den European Energy Award

Die CDU hatte einen Antrag bezüglich Zertifizierung der Gemeinde Weingarten zur Europäischen Energie- und Klimaschutzzone im Gemeinderat eingebracht.  Der Gemeinderat hat die Sachdiskussion dem AUT zugewiesen.

Um die vom Landkreis Karlsruhe formulierten CO2-Ziele bis 2050 zu erreichen, haben sich neben dem Landkreis selbst weitere Kommunen wie Bruchsal, Karlsbad, Waldbronn und Walzbachtal im Rahmen des European Energy Award zertifzieren lassen.

Aus Sicht der CDU sollte die Gemeinde Weingarten das Erreichen der Ziele ebenfalls unterstützen. Dazu werden bestimmte Kriterien geprüft: Raumordnung und –planung, Kommunaler Gebäudebestand und Anlagen, Ver- und Entsorgung, Mobilität, Interne Organisation sowie Kommunikation und Kooperation. Der Prozess wird durch die Umwelt- und Energieagentur des Landkreises begleitet.

Der Leiter des Ortsbauamtes, Oliver Leucht, trug im AUT vor: Die Verwaltung unterstütze grundsätzlich Bestrebungen zur Reduzierung der CO2-Bilanz.

Für die Bearbeitung des Projekts seien jedoch entsprechende Grundlagen speziell im Bereich des Gebäudebestands sowie im Themenbereich Ver- und Entsorgung zu erarbeiten. Dazu sei ein Energie-Team zu bilden, das den Ist-Zustand prüfe. Dafür stünden aktuell keine Kapazitäten zur Verfügung. Es gelte, nach bestimmten Kriterien einen Mindeststand von Parametern zu erreichen, dann könne ein Antrag auf Zertifizierung gestellt werden. Werde dieser  nicht erreicht, müssten Maßnahmen zur Verbesserung ergriffen werden. Diese Anstrengungen müssten alle vier Jahre fortgeschrieben werden, um den Titel zu halten.

Bürgermeister Bänziger wies darauf hin, dass die Gemeinde schon einiges erreicht habe. So seien in den großen Gebäuden separate Zähler für Strom und Wasser eingebaut worden und die Beschaffung und Integration einer Software für das Facility-Management sei in der Planung 2020 enthalten. Außerdem sei die Straßenbeleuchtung durchgängig auf LED umgestellt worden, auch  das Nahwärmekonzept mit Holzhackschnitzeln zähle zu den bereits durchgeführten Maßnahmen in der Vergangenheit.

Aus Sicht der Verwaltung sei die Grundlagenermittlung zur weiteren Bearbeitung frühestens bis Ende 2022 umsetzbar, sagte Leucht.  Dafür müsste der Gemeinderat für die Jahre 2021 und 2022 zusätzliches Kapazitäten und die erforderlichen Haushaltsmittel bereitstellen.

Nicht alle Ausschussmitglieder waren von der Sinnhaftigkeit dieses Awards überzeugt. Wolfgang Wehowsky (SPD) stellte die Frage nach dem Verhältnis von Aufwand und Ertrag. Weingarten könne sich keine weiteren Personalkosten erlauben.

Hans-Martin Flinspach (WBB) meinte, ob es nicht ausreichend sei, wenn in Zukunft jede einzelne Entscheidung der Gremien unter energetischen Gesichtspunkten erwogen werde. Inhaltlich stimme er der Sache zu, aber ein Zertifikat halte er für überflüssig. Andrea Friebel (CDU) meinte, es gehe nicht um „Orden“, sondern darum, ein Netzwerk mit anderen Kommunen zu schaffen. Klaus Holzmüller (FDP) sah Schwierigkeiten in den personellen Kapazitäten. Wie viel Aufwand sei erforderlich und wie verhalte sich der Aufwand zum Ergebnis?

Das Gremium folgte dem Vorschlag der Verwaltung, sich im Weiteren zur Klärung der Voraussetzungen und dem voraussichtlichen Arbeitsumfang mit der Energie- und Umweltagentur des Landkreises in Verbindung zu setzen. Die Geschäftsführerin Birgit Schwegle soll in eine nächste Sitzung des Gemeinderats eingeladen werden, um konkret die Anforderungen zu besprechen und ihre Sicht zum Stand in Weingarten darzustellen. Die Zustimmung fiel einstimmig aus.

 

6. Information des Bürgermeisters

Ein neuer innerörtlicher Carsharing-Standort wird ab Juli im Bereich der Bahnhofstraße an der Hartmannsbrücke  eingerichtet, sagte Bänziger. Dieser sei für das Elektrofahrzeug mit einer Ladestation ausgestattet. Die Ladestation ist allein für die Nutzer des E-Fahrzeugs der Fa.  Stadtmobil reserviert.

 

7.  Fragen und Anregungen der Gemeinderäte

Marielle Reuter (WBB) regte an, die beiden Treppen, die von der Jöhlinger Straße auf die Setz führen, instand zu setzen. Es sei davon auszugehen, dass die Anlieger der Jöhlinger Straße noch lange Zeit, wenn nicht auf Dauer, auf der Setz parken müssten und darum müssten die Fußverbindungen dorthin in Ordnung sein. Gerhard Fritscher (CDU) erinnerte an die Bearbeitung der beiden Anträge seiner Fraktion (barrierefreie Toilette im Rathaus und Parkplätze bei der Badischen Backstub) und Wolfgang Wehowsky (SPD) wies daraufhin, auf den Wegen auf dem Friedhof seien gefährliche Unebenheiten und Verwerfungen zu beseitigen.