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Sportstätten, Vereine und Walzbachbad: So geht es weiter
Sportstätten und Vereinstätigkeit - Aktuelle Informationen aus dem Rathaus
Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten wurde am 4. Juni 2020 durch öffentliche Bekanntmachung des Kultusministeriums notverkündet und gilt ab dem 6. Juni 2020. Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten dürfen demnach zu Trainings- und Übungszwecken betrieben werden. Dies ist allerdings nur unter der Einhaltung strenger Auflagen möglich. Dazu gehört die Abstandsregelung: Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden. Ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt. Dies gilt nicht für Personen, die unter § 3 Absatz 2 Satz 2 CoronaVO fallen, sprich, die beispielsweise nahe Verwandte oder Mitglieder desselben Haushalts sind.
Das bedeutet: Kontaktlose Sportarten können von Vereinen unter Einhaltung der geltenden Regelungen ab sofort wieder betrieben werden - auch innerhalb geschlossener Räume. Die Vereine müssen ein Konzept vorlegen können, in dem festgelegt ist, wie die Abstands- und Hygieneregelungen eingehalten werden können.
Zur Walzbachhalle:
Die zwei hinteren Hallendrittel werden den Vereinen ab 01.07.20 wieder für den Sportbetrieb zur Verfügung gestellt. Die Hallenbelegung koordiniert Fachbereich 6, Kontakt über Frau Stenschke 07244 7020-28 oder hallenbelegung(@)weingarten-baden.de.
Das vordere Hallendrittel, nahe der Bühne, soll weiterhin für Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse genutzt werden. Zusätzlich sollen auch Vereine die Fläche für Jahreshauptversammlungen nutzen können. Auch hier erfolgt die Belegung über den Fachbereich 6. Weitere Informationen erhalten die Vereinsvertreter auch von Vereinssprecher Karlernst Hamsen.
Die Mineralix-Arena steht unter den geltenden Auflagen ebenfalls wieder den Vereinen für kontaktlose Sportarten zur Verfügung. Wie die Belegung von Schulturnhalle und Gymnastikraum ermöglicht werden kann, Stand zum Redaktionsschluss noch nicht fest.
Musikvereine können unter Auflagen wieder gemeinsam musizieren
Für Orchester und Musikvereine gelten strenge Auflagen, wie erhöhte Sicherheitsabstände bei Blasinstrumenten und weitere Regelungen. Zur genaueren Abstimmung der Hygienekonzepte wenden Sie sich bitte an unser Ordnungsamt unter ordnungsamt@weingarten-baden.de
Chöre und Gesangsvereine dürfen aus Sicherheitsgründen noch nicht zum gemeinsamen Singen zusammenkommen. Für Rückfragen steht auch hier das Ordnungsamt zur Verfügung.
08.06.20
gez. Eric Bänziger
Bürgermeister
Weitere Informationen zu den Coronaverordnungen im Einzelnen finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums und der Landesregierung:
www.km-bw.de oder www.baden-wuerttemberg.de
Walzbachbad und Freibad weiter geschlossen - aktuelle Informationen
Die Gemeindeverwaltung informiert zum aktuellen Stand im kommunalen Walzbachbad. Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten regelt den Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten, Tanzschulen, Schwimm- und Hallenbädern sowie Thermal- und Spaßbädern zu Trainings- und Übungszwecken. Sie wurde am 4. Juni 2020 durch öffentliche Bekanntmachung des Kultusministeriums notverkündet und gilt ab dem 6. Juni 2020.
Demnach ist das Betreiben von Schwimm- und Hallenbädern wieder erlaubt - jedoch nur unter strengen Auflagen. Die Einhaltung dieser Auflagen ist für die Gemeinde Weingarten - nach eingehender Prüfung - mit einem erheblich erhöhten Organisationsaufwand und Budget als im Normalbetrieb verbunden. Durch die Abstandsgebote und weitere Auflagen wäre die maximale Anzahl an zulässigen Badegästen hingegen stark reduziert. Angesichts des Verhältnisses zwischen Aufwand und Nutzen haben wir deshalb beschlossen, das Bad zunächst geschlossen zu lassen.
Zu den Auflagen gehört unter anderem die Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1,5 Metern, auch in Sanitäranlagen und im Außenbereich. Die Anzahl der erlaubten Badegäste ist stark limitiert: Pro 10 Quadratmeter Wasserfläche im Schwimmerbecken ist beispielsweise nur eine Person zugelassen. Außerdem müssen alle Badegäste sich vorab anmelden und dabei umfassende Auskunft erteilen, zum Beispiel über die detaillierte Aufenthaltsdauer im Bad, Name und Anschrift.
Auch wir möchten unser Walzbachbad - insbesondere den Außenbereich in den bevorstehenden Sommermonaten - gerne so schnell es geht öffnen. Sobald sich die Lage weiter entspannt, kann die Situation wieder neu bewertet werden.
08.06.20
gez. Eric Bänziger
Bürgermeister