Hauptbereich
Aus dem Gemeinderat
Landschaftsplan und Flächennutzungsplan
Der Gemeinderat hat die erneute beschränkte öffentliche Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplans 2030 einstimmig beschlossen. Der Entwurf wurde bereits im Ausschuss für Umwelt und Technik ausführlich vorberaten.
Die Fortschreibung, die bereits 2012 begonnen wurde, betraf vor allem die Bereiche Wohnen und Gewerbe. In 2019 beschloss der Nachbarschaftsverband die erste öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden. Die eingegangenen Stellungnahmen machen eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich, betreffen jedoch nur die Gemeinden Karlsbad, Karlsruhe, Rheinstetten, Ettlingen und Waldbronn. Außerdem wurden in den zweiten Entwurf die inzwischen rechtskräftigen Konzentrationszonen Windenergie aufgenommen. Im Vergleich zur Offenlage von 2019 ergaben sich für Weingarten keine Neuerungen.
Der Landschaftsplan 2030 fand jedoch, wie bereits in der Beratung im AUT, keine einstimmige Zustimmung.
Der Landschaftsplan, erläuterte der Leiter des Ortsbauamtes, Oliver Leucht, werde alle 20 Jahre fortgeschrieben, er sei der ökologische Beitrag des Flächennutzungsplans. Das Handlungsprogramm umfasse mehrere Kartenwerke. Die Karte „Freiraumstruktur und Landschaftserleben“ behandle u. a. die Sicherung der Kraichgau-Hangkante. Die Karte „Naturhaushalt“ befasse sich mit dem Erhalt der kaltluftproduzierenden Flächen. Die Karte „Natur- und Landschaftsschutz“ befasse sich mit Ausweisungen von Landschafts- bzw. Naturschutzgebieten sowie Schonwald- und Biotopenflächen. An dieser Stelle wandte Klaus Holzmüller (FDP) ein, er werde dem Landschaftsplan nicht zustimmen aufgrund des darin enthaltenen Vorschlags, das Weingartner Wiesental zum Naturschutzgebiet auszuweisen. Das habe eine massive Beeinträchtigung seiner Arbeit zur Folge. Hans-Martin Flinspach (WBB) wandte ein, wo sich streng geschützte Arten aufhalten, müsse man mit Beschränkungen rechnen, aber Befreiungen seien auch im NSG möglich.
Soweit, dass keine Landwirtschaft mehr betrieben werden könne, werde es nicht kommen. Andrea Friebel erklärte, die CDU werde zustimmen, aber es sei ihr Wille, dass es keinen Entzug von Ackerflächen gebe. Die Abstimmung ergab mehrheitliche Zustimmung bei zwei Gegenstimmen der FDP.
Antrag auf Benennung von Wegen
Der Bürger- und Heimatverein hat den Antrag gestellt, einzelne Wege, die noch keinen Namen tragen, zu benennen, sowie historisch gewachsene Straßen und Gassen mit Zusatzschildern zur Erläuterung der Historie zu versehen. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung einstimmig in den Verwaltungsausschuss verwiesen.
Tiefbauarbeiten 3. BA Jöhlinger Straße
Die Tiefbauarbeiten für den dritten Bauabschnitt der Sanierung der Jöhlinger Straße hat der Gemeinderat einstimmig an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben. Die Arbeiten umfassen Abwasser, Wasserversorgung, Breitband, und Straßenbau. Drei Firmen haben bei der europaweiten Ausschreibung ein Angebot abgegeben. Den Zuschlag erhielt die Firma Reif auf Rastatt zum Bruttopreis von rd. 2,38 Millionen Euro. Damit lag das Angebot unterhalb der aktuellen Kostenprognose.
Vor Beginn der Arbeiten wird die Gemeinde noch Anfang März zu einer Informationsveranstaltung einladen.
Veränderungssperre BP Hinterdorf
Für den Bebauungsplan „Hinterdorf/Vorderes Winkelfeld“ wurde im April 2016 ein Aufstellungsbeschluss zur 12. Änderung gefasst. Aufgrund von mehrfachen Änderungen in Teilbereichen sowie Befreiungen in der Vergangenheit soll der Bebauungsplan, der nicht mehr den heutigen städtebaulichen Zielsetzungen entspricht, geändert werden.
Zur weiteren Sicherung der geplanten Bauleitplanung, hat der Gemeinderat eine Veränderungssperre beschlossen. Im gesamten Geltungsbereich dürfen daher keine Veränderungen vorgenommen werden. Der Beschluss war einstimmig.
Nahwärmenetz
Eigentlich wollte die Gemeinde Weingarten einen großen Wurf in Sachen CO2-Reduzierung tun und das projektierte Neubauareal „!mittendrin leben“ sowie das angrenzende Sanierungsgebiet im alten Ortskern an das bestehende Nahwärmenetz anschließen und dieses entsprechend erweitern. Das ist ihr nicht gelungen. Mit „!mittendrin leben“ kam zwar bereits 2015 ein Durchführungsvertrag zustande, der den Investor zum Anschluss verpflichtete. Dann aber verzögerte sich der Bauablauf des Projekts, der Beginn für die Wärmelieferung wurde aktuell auf den 1. Oktober 2020 festgelegt.
Das Sanierungsgebiet miteinzubeziehen kam nicht zustande, denn die erforderliche Anzahl der anschlusswilligen Grundstücks-eigentümer wurde nicht erreicht. Die Fördergelder aus dem Förderprogramm „Klimaschutz mit System“, das bis zu einer Million Euro vorgesehen hatte, konnten nicht abgerufen werden. Nachträglich wurde eine kleine Variante – nur „!mittendrin leben“ anzuschließen, jedoch mit den Elementen „Blockheizkraftwerk“ und „Energiespeicher“ – beantragt. Nachdem aber der Förderantrag in Höhe von 140.000 Euro bis Ende Januar 2020 noch nicht beschieden war und die Wärmelieferung bereits am 1. Oktober beginnen sollte, hat der Gemeinderat zur Vermeidung von Nachteilen für die Gemeinde Abstand vom Förderantrag genommen.
Mittlerweile hat der Investor von mittendrin leben klargestellt, dass er aufgrund des aktuellen Planungsstandes auf den Anschluss an das Nahwärmenetz bestehe. In einer gemeinsamen Besprechung der Verwaltung mit der Firma WTS und den Fraktionsvorsitzenden ergab sich nun eine Lösung, die der Gemeinderat in jüngster Sitzung unter der Leitung von Bürgermeisterstellvertreter Gerhard Fritscher einstimmig befürwortet hat. Die Verwaltung wird beauftragt, den Anschluss des Areals „mittendrin leben“ durch die Firma WTS auf deren eigene Rechnung vertraglich zu regeln. Die Firma WTS übernimmt ab dem 31. August 2024 die gesamte Investition und tritt in den Vertrag mit dem Investor ein. Dazu gehören die Erweiterung der Heizzentrale in der Turmbergschule sowie die Verlegung der Nahwärmeleitung durch die Friedrich-Wilhelm-Straße. Bis 2024 bleibt der laufende Wärmelieferungsvertrag für die Gemeinde bestehen. Danach hat die Gemeinde die Möglichkeit die Heizanlage zu übernehmen oder den Vertrag neu zu verhandeln sowie ein Wahlrecht, die Hackschnitzel weiterhin zu einem festgelegten Preis zu liefern oder auf die Lieferung zu verzichten.
Windkraftanlagen: Konzeption der EnBW
Die Gemeinde Weingarten nähert sich der Windkraft. Nachdem im Teil-Flächennutzungsplan Windenergie für Weingarten eine Fläche von knapp 77 Hektar mit ausreichender Windhöffigkeit ausgewiesen wurde, trat mittlerweile die EnBW als Investor auf den Plan. Ihr Projektleiter, Matthias Trenkel, hat die Konzeption im Gemeinderat vorgestellt. Die Konzentrationsfläche befindet sich auf dem Hinteren Heuberg, südlich von Weingarten und westlich von Werrabronn. Laut Planskizze ist der Mindestabstand von 1000 Meter zu einer Siedlung in alle Richtungen eingehalten. Das Windpotenzial sei mit 215 Watt pro Quadratmeter auch gemäß dem neuen Windatlas ausreichend vorhanden, erklärte Trenkel. Rund die Hälfte der Fläche ist Waldbestand. Geplant ist die Errichtung von fünf Anlagen. Jede hat einen Rotordurchmesser von 162 Meter und ein Stahlrohr von insgesamt 247 Meter Höhe. Der prognostizierte jährliche Energieertrag liege zwischen 70.000 und 76.000 Megawattstunden. Die Grundstücke werden gepachtet, die Pacht kommt den Grundstückseigentümern, in der Mehrzahl der Gemeinde Weingarten, zugute. Ferner stellte Trenkel noch unterschiedliche Finanzbeteiligungsbeispiele vor, wie sich die Bürger am Projekt beteiligen könnten. Dann war Gelegenheit für die Gemeinderäte, Verständnisfragen zu stellen, denn vorgesehen war lediglich Kenntnisnahme der Präsentation. Die eigentliche Diskussion wurde einstimmig in den Verwaltungsausschuss vertagt. Friederike Schmid wollte wissen, was an der Errichtung einer Anlage noch alles dranhänge. Erforderlich seien Fundamente für jedes Windrad, die aber unter der Erde liegen. Zur Errichtung der Masten und der Befestigung der Rotorblätter sei ein Großkran erforderlich, dessen Aufstellfläche erhalten bleiben müsse, ebenso die Zufahrtswege. Zur Ableitung der Stromerzeugung werden unterirdisch Kabel verlegt. Andrea Friebel (CDU) fragte, ob im Falle, dass nur zwei Anlagen genehmigt würden, ebenfalls gebaut werde, was Trenkel für sehr wahrscheinlich hielt. Matthias Görner (WBB) betonte, seiner Fraktion sei wichtig, dass die Diskussion in öffentlicher Sitzung stattfinde und Carolin Holzmüller (FDP) fragte nach der Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese werde nach einer entsprechenden Vorprüfung vermutlich erforderlich werden. Gerhard Fritscher (CDU) interessierte der Ertrag im Verhältnis zum Verbrauch. Die Stromproduktion einer einzelnen Anlage betrage rund 14.500 Megawattstunden pro Jahr, das entspreche einem Stromverbrauch von rund 3.400 durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalten.