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Aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik

Artikel vom 13.09.2019

Bauanträge und Bauvoranfragen

1.    Neubau Wohnhaus Silcherstraße 16

Der Bauherr plant den Neubau eines Wohngebäudes mit 52,48 m2 Grundfläche, Satteldach und Dachgauben. Alle Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans „Gewann Höhefeld“ werden eingehalten. Daher war das Bauvorhaben von den Mitgliedern des AUT nur zur Kenntnis zu nehmen.

2.    Neubau einer Doppelhaushälfte Silcherstraße 18

Auch für dieses Bauvorhaben gilt, dass alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden. Es kamen keine weiteren Fragen auf, somit wurde der Antrag von den Mitgliedern des AUT zur Kenntnis genommen.

3.    Neubau eines Heizkraftwerkes, Werrabronn

Das Vorhaben liegt außerhalb eines Bebauungsplanes und ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Das Gebäude ist in den Maßen 9,82 m und 4,58 m geplant und einer Höhe von 4,05 m. Aufgrund der Höhe bedarf es einer Abstandsfläche von 2,50 m zur Grundstücksfläche. Diese ist bei der vorliegenden Planung eingehalten. Das Bauvorhaben genießt eine landwirtschaftliche Privilegierung. Über Versorgungsleitungen über die öffentliche Verkehrsfläche soll das Gebäude mit der Hofstelle verbunden werden. Über die Genehmigung der Leitungsrechte wurde im AUT bereits berichtet. Das Gremium stimmte dem Bauvorhaben einstimmig zu.

4.    Anbau einer Garage und Wohnhauserweiterung, Herrschaftsbruch

Geplant ist ein Anbau an das bestehende Wohnhaus in den Maßen 5,65 m x 4,3 m mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 35°. Die Garage soll auf dem bestehenden Keller errichtet werden in den Maßen 7,40 m x 4,39 mit Flachdach. Da die Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes „Bruch östlich“ eingehalten und die erforderlichen Befreiungen bereits erteilt sind, war das Bauvorhaben lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Eine Angrenzerin widersprach, die Garage sei mit 3,61 m zu hoch bemessen. Die Landesbauordnung sehe nur 3 m vor. Dem entgegnete Bürgermeister Bänziger, der Bebauungsplan sei eingehalten, alles andere werde vom Kreisbauamt geprüft. Somit nahm der AUT das Bauvorhaben zur Kenntnis.

5.    Nutzungsänderung des bestehenden Nebengebäudes zu Wohnraum, Schillerstraße

Im Erdgeschoss soll eine Mauer und eine Treppenanlage abgebrochen werden, um Platz für einen Stellplatz zu schaffen. Im Obergeschoss entsteht durch die Nutzungsänderung ein Esszimmer. Hierfür muss die Außenmauer zum Hof neu errichtet werden. Eine weitere Wohneinheit entsteht nicht. Da sich das Bauvorhaben aus Sicht der Verwaltung nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt, haben die Mitglieder des AUT das bauplanungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

6.    Änderung der Dachneigung zur Schaffung von Stehhöhe und Wohnraum, Am Alten Friedhof

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich laut Lageplan um ein Gebäude im rückwärtigen Bereich des Wohnhauses, der von der Straßenseite aus nicht einsehbar ist. Es ist ein untergeordneter Gebäudeteil und die geplante Veränderung werde nach Meinung der Verwaltung das Ortsbild nicht negativ beeinträchtigen. Darum könne ausnahmsweise die erbetene Befreiung erteilt werden. Die von der Gestaltungssatzung vorgeschriebene Dachneigung von 40° bis 50° darf unterschritten und das Dach erhöht werden. Die Mitglieder des AUT stimmten dieser Befreiung einstimmig zu.

7.    Nutzungsänderung von Speicher zu Wohnraum und Einbau von Dachgauben, Siedental

Das Bauvorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans und ist darum nach § 34 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung zu beurteilen. Geplant ist, den bestehenden Speicher auszubauen und dazu zwei Dachgauben straßenseitig mit je 4,50 m Länge und einer Dachneigung von 15° zu errichten sowie eine Dachgaube gartenseitig mit einer Länge von 5,75m und einer Dachneigung von ebenfalls 15° zu errichten. Durch die Gauben entsteht im Dachgeschoss eine Wohnung von rund 98 m². Die Mitglieder des AUT stimmten dem Bauvorhaben einstimmig zu.

8.    Neubau eines Wohnhauses, Luisenstraße

Das Bauvorhaben ist gemäß § 34 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung zu beurteilen und liegt innerhalb des Sanierungsgebietes „Ortsmitte“. Es ist geplant, ein Wohnhaus mit zwei Vollgeschossen (12,50 m x 9,50 m) und einem Anbau (8,00 m x 1,50 m) sowie eine Garage zu errichten. Es soll mit einem Satteldach mit 35° Dachneigung ausgeführt werden. Die Gebäudehöhe von 10,79 m ist gegenüber dem bestehenden Wohnhaus niedriger. Die Fassade soll in dunkelrotem Klinker ausgebildet werden. Mit der Einreichung des Bauantrags wurden mehrere Referenzhäuser für die Fassadengestaltung aufgezeigt, allerdings in einem deutlich helleren Farbspektrum. Aus Sicht der Verwaltung könnte einer Klinkerfassade zugestimmt werden, da das Bauvorhaben außerhalb des Geltungsbereichs einer Gestaltungssatzung liegt, aber nur in einem helleren Farbton, entsprechend den Referenzen. Das angedachte Dunkelrot sei nicht ortsüblich und würde eher einem norddeutschen Ortsbild entsprechen. Durch die Zufahrt zur Doppelgarage mit begrüntem Flachdach an der vorgesehenen Stelle entfalle ein öffentlicher Stellplatz. Dem solle allerdings abgeholfen und die Zufahrt verlagert werden, verlangte Friederike Schmid (SPD). Das Einvernehmen wurde erteilt mit dem Hinweis die Zufahrt so zu verlagern, dass der öffentliche Stellplatz erhalten wird.

9.    Errichtung von Gauben und einem Balkon, Höhefeldstraße

Der Bauherr plant, je eine Dachgaube straßen- und gartenseitig zu errichten. Sie sollen als Schleppgauben mit einer Dachneigung von 12° ausgeführt werden, allerdings sieht der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan „Höhefeldstraße/Burgstraße“ eine Dachneigung für Schleppgauben von mindestens 15° vor. Da für den Geltungsbereich eine Veränderungssperre erlassen wurde und ein Bauvorhaben aufgrund dessen nur genehmigt werden darf, wenn es den Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes entspricht war eine Befreiung nicht möglich und das Bauvorhaben war nicht genehmigungsfähig. Nach Bürgermeister Bänziger soll aber die Bauherrschaft angeschrieben und auf die geforderte Dachneigung von mindestens 15° hingewiesen werden.

10.Teilabbruch und Wiedererrichtung einer Gaube, Sanierung der Wohnungen, Gartenstraße

Da die Festsetzungen der Dachgaubensatzung eingehalten sind, war das Bauvorhaben aus Sicht der Verwaltung genehmigungsfähig. Die Mitglieder des AUT erteilten einstimmig das Einvernehmen.

11.Neubau eines Bootshauses am Baggersee mit zwei Stellplätzen

Das Bootshaus hat eine Länge von 12,00 m und eine Breite von 8,00 m. Das Dach soll als Satteldach mit 26° Dachneigung ausgeführt werden. Die entstehende Nutzfläche von 96,00 m² steht dem DLRG-Ortsverein zur Verfügung und wird als Stellplatz für zwei Pkw’s, sowie das vereinseigene Boot genutzt. Der Bauantrag sei im öffentlichen Interesse. Das Gremium erteilte einstimmig die Zustimmung.

Informationen der Verwaltung

Es läge eine Anzeige von Müll und ungenehmigten baulichen Anlagen im Außenbereich im Sallenbusch vor, berichtete Bürgermeister Bänziger. Hierzu laufe seitens des Landratsamtes Karlsruhe als untere Baurechtsbehörde eine Anhörung des Grundstückeigentümers.

Im Mauertal wurde der Bau einer ungenehmigten Einfriedung eingestellt.

Weiteren Bautätigkeiten im Mauertal könne leider nicht entgegengetreten werden, da in der Vergangenheit etliche Vergleichsfälle geduldet wurden.

Gerhard Fritscher (CDU) habe angeregt, die Novellierung der Landesbauordnung durch einen Referenten den Gemeinderäten zur Kenntnis zu bringen. Dem soll entsprochen werden, damit das Gremium auf dem neuesten Stand sei.