Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Aus dem AUT

Artikel vom 09.05.2019

1.     Bauvoranfragen und Bauanträge

 

1.1    Bauvoranfrage: Änderung der Dachneigung, Errichtung einer Terrassenüberdachung, Am Alten Friedhof

Kann eine Änderung der Dachneigung auf 6° zur Schaffung von Stehhöhe und Wohnraum erfolgen?

Einer Änderung der Dachneigung von derzeit ca. 22° auf 6° zur Schaffung von Wohnraum kann zugestimmt werden. Das zu verändernde Dach wird lediglich in seiner Höhe in den Innenhof höher gesetzt. Da es sich bei dieser Dacherhöhung um ein untergeordnetes Bauteil handelt, das das Ortsbild nicht negativ beeinträchtigt, kann der Änderung der Dachneigung zugestimmt werden.

Kann eine Terrassenüberdachung zur Reduzierung der thermisch relevanten Außenhülle und Schaffung von Wohnraum errichtet werden?

Eine Terrassenüberdachung ist bis zu einer Grundfläche von 30 m² im Innenbereich zulässig. Die geplante zu überdachende Fläche beträgt rund 29 m² und ist damit verfahrensfrei.

Das Gremium stimmte diesen Antworten einstimmig zu.

 

1.2  Bauvoranfrage:  Errichtung von 2 Stellplätzen, Am Alten Friedhof

Der Bauherr möchte durch die Errichtung von zwei Stellplätzen die vorhandene Verkehrssituation im Bereich „Am alten Friedhof“ entschärfen.

Die eingereichte Planung kann aus Sicht der Verwaltung nicht genehmigt werden. Sie weist pro Stellplatz nur eine Länge von 5 Metern auf. Laut Garagenverordnung wäre eine Länge pro Stellplatz von 6 Metern erforderlich. Darum sind diese Stellplätze nicht genehmigungsfähig. Als offene Konstruktion und in Stahlbeton ausgeführt, kann der Planung jedoch zugestimmt werden.

An dieser Stelle wandte der Grundstücksbesitzer ein, er besitze auch das angrenzende Grundstück, und habe ohnehin beabsichtigt, eine 12 Meter große Stellfläche zu schaffen. Damit erfolgte die Zustimmung zur Planung einstimmig.

 

1.3  Anbau einer PKW-Garage und Erweiterung des Einfamilienwohnhauses, Im Herrschaftsbruch

Das Bauvorhaben sieht eine Grenzbebauung von insgesamt 15,83 Meter vor. Des Weiteren soll der Anbau an das Wohnhaus mit einem Flachdach ausgeführt werden. Das Bauvorhaben liegt allerdings im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der nur Satteldächer vorsieht. Eine Befreiung zur Dachform eines Hauptgebäudes wurde bisher noch nie erteilt. Zudem liegt der geplante Anbau teilweise außerhalb des Baufensters. Für die Grenzbebauung wäre eine Baulastübernahme durch die Angrenzer erforderlich, der diese aber nicht zustimmten. Begründet wurde das unter anderem mit einer überdurchschnittlichen Wandhöhe der Garage von 3,61 m. Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung, das erforderliche Einvernehmen zu versagen. Dem stimmte der Ausschuss einstimmig zu.

 

1.4  Nutzungsänderung einer Wohnung zur Einrichtung einer Kinderbetreuungsstätte, Schillerstraße 4

Der Bauherr plant, die ehemalige Hausmeisterwohnung im Obergeschoss des Gebäudes zu Personalräumen der bestehenden Kindergarteneinrichtung, welche sich im Erdgeschoss befindet, umgenutzt werden. Innerhalb der Wohnung sollen die Oberflächen renoviert und die Sanitäranlagen abgebrochen und neu errichtet werden. Zusätzlich werden die Räumlichkeiten mit Rauchmeldern ausgestattet und an die bestehende Alarmanlage angeschlossen. Die Elektroinstallationen werden erneuert und die vorhandene Beleuchtung an die neuen entsprechenden Nutzungen angepasst.  Das Gremium stimmte dem Vorhaben einstimmig zu.

 

1.5  Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Im Herrschaftsbruch

Das Bauvorhaben, das im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Bruch östlich“ liegt, soll ein Untergeschoss, ein Erdgeschoss und ein Dachgeschoss sowie eine Garage umfassen. Da eine Solartechnikanlage zur Energiegewinnung geplant ist, ist eine Ausrichtung der Dachfläche nach Süden erforderlich sowie die Verlegung der Garage. Die hierfür erforderliche Befreiung zur Überschreitung des Baufensters wurde bereits erteilt. Außerdem ist eine Befreiung zur Überschreitung der Wandhöhe erforderlich. Die Verwaltung schlug vor,  die erforderlichen Befreiungen zu erteilen. An dieser Stelle wandte Andrea Friebel  (CDU) ein, sie kenne das Grundstück und es sei ihrer Meinung nach nicht möglich, die Garage so zu verlegen, weil sie dann nicht mehr anfahrbar sei. Ein größeres Blumenbeet sei im Weg. Hierzu sagte Bürgermeister Bänziger, die innenliegenden Grünflächen seien Teil der Ausgleichsmaßnahmen für das Baugebiet und könnten nicht ohne weiteres entfernt werden. Der Sachverhalt sei zu prüfen. Das Gremium erteilte seine Zustimmung zur Befreiung vorbehaltlich der Überprüfung.

 

1.6  Neubau einer Lagerhalle, Neue Bahnhofstraße

Der Bauherr plant die Errichtung einer Lagerhalle für Holzhackschnitzel. Das Bauvorhaben befindet sich in einem Mischgebiet, von daher sei das unrproblematisch.  Da die Lagerhalle innerhalb der Fläche für Nebenanlagen ausgewiesen ist, ist das Bauvorhaben zulässig. Da die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten sind, war das Bauvorhaben lediglich zur Kenntnis zu nehmen.

 

1.7  Umnutzung und Erweiterung eines Nebengebäudes, Körnerstraße

Das Anwesen liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist deshalb nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die eingereichten Planungen entsprechen einem Abbruch und Neubau eines Nebengebäudes mit Wohnnutzung. Die Planung sieht hierfür 3 Vollgeschosse vor und ein Pultdach mit 7° Dachneigung. Die Ziegeleindeckung soll mit anthrazitfarbenen Dachziegeln erfolgen. Eine Baulastgenehmigung für das Küchenfenster des Nachbargrundstücks liegt nicht vor. Damit widersprechen die Planungen in den Punkten Dachneigung, Dachdeckung und Geschossigkeit den Angaben der Gemeinde Weingarten in der gültigen Gestaltungssatzung. Damit war dem Bauvorhaben das erforderliche Einvernehmen zu versagen. Dem stimmte der AUT einstimmig zu.

 

1.8  Anbringung einer beleuchteten Außenwerbeanlage Kanalstraße

Der Bauherr hat am Gebäude zur Kanalstraße einen Leuchtkasten mit dem Logo mit den Maßen 3,2 m x 1,0 m oberhalb des Geschäftseingangs zwischen EG und 1. OG angebracht.  Die Werbeanlagen werden jeweils beleuchtet mit LED Ausleuchtung naturweiß. Die Anbringung von Werbetafeln und Hinweisschildern an diesem Gebäude für Apotheke und Ärzte sind erforderlich und stehen größenmäßig auch in einem angemessenen Verhältnis zur Gebäudegröße. Die nächtliche Beleuchtung hat allerdings eine Außenwirkung und ist unter dem Gebot der Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft zu prüfen. Die Verwaltung empfahl dem AUT die Zustimmung zur Anbringung der Werbeanlagen unter der Maßgabe, dass die Beleuchtung zeitlich befristet wird. Es darf nur von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr beleuchtet werden. Außerdem wird die Verwaltung den Bauherren darauf hinweisen, eine insektenfreundliche Beleuchtung zu nutzen. Der AUT stimmte dem Vorschlag einstimmig zu.

 

1.9  Errichtung eines Carports, Herstellung von Einfriedigungen, Gartenstraße

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Hinterdorf IV/III“. Dieser weist ein Baufenster für Haupt- und Nebengebäude in erster und zweiter Reihe auf. Die eingereichte Planung sieht die Errichtung eines Carports, eines Holzlagers und einer Eingangsüberdachung innerhalb des Baufensters vor. Laut Planung ist aber die Errichtung des Carports, des Holzlagers und der Eingangsüberdachung außerhalb des Baufensters vorgesehen. Da die Errichtung von Garagen, Stellplätzen und Carports nur innerhalb des Baufensters sowie in den dafür ausgewiesenen Flächen zulässig ist, empfahl die Verwaltung, das Bauvorhaben abzulehnen, da in der Umgebungsbebauung auch kein Vergleichsfall vorliegt.  Die Ausschussmitglieder stimmten der Ablehnung bei einer Enthaltung zu.

 

1.10  Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Wiesenstraße

Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses in einseitiger Grenzbebauung und einer Wohneinheit. Zusätzlich sollen zwei Stellplätze im vorderen Grundstücksbereich entstehen. Im hinteren Grundstücksbereich soll eine Terrasse mit einer Fläche von 12,75 m2 und Sichtschutz errichtet werden. Da alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten sind, war das Bauvorhaben vom AUT lediglich zur Kenntnis zu nehmen.

 

1.11  Neubau eines Mehrfamilienhauses, Schillerstraße

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Großackerwiesen“ und ist daher baurechtlich nach § 30 BauGB zu beurteilen. Der AUT hat das Bauvorhaben bereits in den Sitzungen vom 19.03.2018 und 12.11.2018 beurteilt und positiv beschieden. Dennoch musste es nach Prüfung durch das Baurechtsamt in einigen Punkten überarbeitet werden. Die Maße des ursprünglich geplanten Zwerchgiebels sind nicht untergeordnet. Die Bebauung ist zu massiv. Die Traufhöhe wird durch den Zwerchgiebel überschritten. Die Dachterrasse ist nicht genehmigungsfähig und die vorgeschriebene Firstrichtung wird durch das Flachdach nicht eingehalten. Die jetzt eingereichte Planung hat alle diese Festsetzungen berücksichtigt. Da jetzt alle Vorschriften eingehalten sind, war das Bauvorhaben vom AUT nur noch zur Kenntnis zu nehmen. Ergänzend sagte Bürgermeister Bänziger, das Bauvorhaben entspreche den landespolitischen Zielsetzungen der innerörtlichen Nachverdichtung und sei zulässig.

 2.  Forstreform

Der Abteilungsleiter Forstbezirk Ost, Bernd Schneble, berichtete dem Ausschuss für Umwelt und Technik in groben Zügen über die Auswirkungen der Forstreform.

Die Forstreform wurde durch den Sägewerksverband ausgelöst, da dieser es als Unlauteren Wettbewerb ansah, dass das Land Baden-Württemberg als „Einheitsforstamt“ das Holz aus dem Staatsforst als auch aus dem Kommunal- und Privatwald vermarktete. Man verständigte sich vor dem Bundesverwaltungsgericht mit der Kartellbehörde, dass das Land das Einheitsforstamt auflöst und den Holzverkauf künftig rechtlich trennt. Im Ergebnis übernimmt jetzt eine Anstalt des Öffentlichen Rechts den Holzverkauf aus dem Staatsforst. Den Holzverkauf aus dem Kommunalwald übernimmt weiterhin das Landratsamt.

Auch die Beförsterung von Kommunalwald werde neu geregelt, berichtete Schneble.

Für Weingarten hat das kaum Auswirkungen, denn Weingarten hält an seiner eigenen Beförsterung fest. Die Gemeinde hat bisher den Holzverkauf selbständig vorgenommen und die Beförsterung erfolgte ebenfalls durch eigenes Personal. Das war seinerzeit ein Wunsch des Gemeinderates, ergänzte Bürgermeister Eric Bänziger hierzu, verbunden mit allen Vor- und Nachteilen, wie beispielsweise Personalausfälle durch Krankheit oder ähnliches. Unter „Beförsterung“ ist die Planung, Organisation und Kontrolle aller Forstbetriebsarbeiten zu verstehen, von der Aufforstung über die Pflege bis zur Holzernte. Lediglich bei der Versteigerung von hochwertigem Stammholz (Submission) gab es eine Zusammenarbeit mit der Holzverkaufsstelle des Landratsamtes, bei der größere Mengen an qualitativ hochwertigen Hölzern gemeinsam versteigert wurden. Für Weingarten beträgt dies 0,5 Prozent des jährlichen Holzeinschlages. Das wird auch weiterhin gemeinsam mit der Holzverkaufsstelle erfolgen, zukünftig wird dafür allerdings ein Entgelt fällig. Zu Weingarten sagte Schneble, die Gemeinde erhalte als Ausgleich für ihren eigenen Förster zukünftig einen „Mehrbelastungsausgleich“ in Höhe von 10 Euro pro Hektar, das komme auf 10.000 Euro pro Jahr.

Zusammenfassend erklärte Bürgermeister Bänziger:  Alles bleibt, wie es ist. Förster Michael Schmitt bleibt, er organisiert den Holzverkauf selbst, nimmt an Submissionen teil und bewirtschaftet das Brennholz. Dazu meinte Schneble, die Hackschnitzel seien für Weingarten eine super Lösung. Der Holzpreis hänge gegenläufig mit dem Ölpreis zusammen. Wenn das Holz im Trockenlager liege, könne bei steigender Nachfrage auf Vorräte zurückgegriffen werden, die – anders als bei einer Nasslagerung – nicht komplett entwertet seien. Roland Felleisen meinte abschließend, Weingarten sei stolz auf seinen Waldbesitz und es sei eine gute Tradition, Herr des Waldes zu bleiben, die es fortzusetzen gelte.

 

 3.  Fahrzeugbeschaffungen

Bei der letzten Beschaffung des Multicars wurde im Gemeinderat umfangreich über die Antriebsart der Kommunalfahrzeuge debattiert. Hier war das Signal deutlich, dass grundsätzlich mehr auf Alternativen zum herkömmlichen Verbrennungsmotor gesetzt werden sollte. Die Verwaltung schlug vor, einen Grundsatzbeschluss zur künftigen Beschaffung von Fahrzeugen herbeizuführen:

Für PKW, welche im Außenbereich eingsetzt werden und deren Beschaffenheit und Beständigkeit höchsten Anforderungen gerecht werden müsse, sollte noch auf Verbrennungsmotoren gesetzt werden. Bei Gasfahrzeugen beispielsweise bestehe ständig die Gefahr, dass der Tank durch die geringe Bodenfreiheit beschädigt wird . Für PKW, die im innerörtlichen Bereich zum Einsatz kommen oder Überlandstrecken fahren und dadurch keine spezielle Fahrzeuganforderung haben, sollte auf Gas-, Hybrid- oder Elektroantrieb gesetzt werden, um die Klimaneutralität zu fördern.

Die Nutzfahrzeuge des Bauhofs bleiben von dieser Regelung ausgenommen und werden weiterhin im Einzelfall entschieden.

In den nächsten Wochen müssen für den Fachbereich 5 (Tiefbau und Gebäudemanagement) sowie für den Bauhof zwei Pkw beschafft werden. Fachbereichsleiter Gerd Weinbrecht trug den Sachverhalt vor. Da sich der überwiegende Einsatz dieser Fahrzeuge im Außenbereich (Feldwege, Forstwege u. ä.) abspielt, sollen Fahrzeuge mit Geländeuntersetzung und höherem Radstand beschafft werden. Die Verwaltung hat sich dabei am Fahrzeug des Gemeindevollzugsdienstes orientiert. Dieses ist in seinem Einsatzspektrum sehr vielseitig und robust und hat zudem einen Allradantrieb. Für die genannten zwei Fahrzeuge sind 20.000 Euro veranschlagt. In diesem Spektrum seien Fahrzeuge mit alternativem Antrieb ungleich teurer, vor allem in den Folgekosten (Reparaturen etc.). Bürgermeister Bänziger brachte auch vermehrt den Einsatz von Car-Sharing ins Spiel. Angedacht sei ein solches Fahrzeug mit Elektroantrieb im Parkhaus zu deponieren. Unter der Woche stünde es dem Rathaus zur Verfügung, am Wochenende der Bevölkerung.

Karlernst Hamsen (Grüne) sah keine Notwendigkeit, einen Grundsatzbeschluss zu fassen. Seiner Meinung nach sollte der Beschluss von Fall zu Fall neu gefasst werden. Zur Begründung führt er die rasch fortschreitende Entwicklung der Technik an, die einen jetzt gefassten Beschluss eventuell in wenigen Jahren wieder in Frage stelle. Außerdem verwies er auf sein eigenes Fahrzeug mit Gasantrieb, das noch nie erhöhte Reparaturkosten verursacht habe. Hans-Martin Flinspach (WBB) stimmte ihm zu. Auch er war der Meinung, ein erhöhter Radstand sei gerechtfertigt, aber das könne durchaus auch ein Gasfahrzeug sein und befürwortete ebenfalls Einzelfallentscheidungen. Klaus Holzmüller (FDP) fand ein Allradfahrzeug übertrieben. Weinbrecht stimmte zu, dass Allrad nicht notwendig sei, ein erhöhter Radstand schon. Er verwies auf den derzeit von ihm genutzten up!, mit dem er schon einige Male aufgesessen sei. Hierzu sagte Philipp Reichert (WBB), der up sei für solche Einsätze das falsche Fahrzeug, es wurde auch zu anderen Zwecken beschafft. Auch er befürwortete Einzelfallentscheidungen. Die Abstimmung ergab eine einstimmige Zustimmung, weiterhin im Einzelfall zu entscheiden.

4.  Fragen der Gemeinderäte

Andrea Friebel fragte nach der terminlichen und finanziellen Verlauf der Jöhlinger Straße

BM Bänziger antwortete:

Die letzte Phase des 1. Bauabschnitts soll nach dem Bauzeitenplan der ausführenden Firma am 24. Juli asphaltiert und damit beendet sein.

Durch viele Unwägbarkeiten wie Leitungsquerungen, Schutzmaßnahmen, Massenmehrungen etc. seien deutliche Mehrkosten entstanden.

Der 2. Bauabschnitt sei bis jetzt gut im Zeitplan, es sei noch nichts Unvorhergesehenes aufgetaucht. Für Februar 2020 sei die Fertigstellung terminiert.

Die Beschilderung der Zufahrtsbeschränkung während der Amphibienzeit, u. a. im Bereich Ungeheuerklamm, bleibe bestehen und gelte auch für Landwirte. Die Verwaltung ist weiterhin mit  der Unteren Naturschutzbehörde in Abstimmung.

 

Von Seiten der Gemeinderäte Philipp Reichert und Werner Burst wurde die geplante Gestaltung, der nicht verkauften Vorgärten in der Burgstraße angesprochen.

Hierzu sagte Bürgermeister Bänziger, die Hausbesitzer in Nr. 20, 22 und 24 wollten nicht verkaufen. Anfangs sei zwar festgelegt worden, was nicht verkauft werde, werde als gepflasterte Fläche ausgeführt, es werde aber jetzt auf Basis der aktuellen Planung des Büros Modus Consult eine einheitliche pflegeleichte Begrünung in diesem Bereich ausgeführt. Auf Basis der Planung sollen Säulenhainbuchen mit Bodendeckern gepflanzt und Plätze für Bänke eingerichtet werden.