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Gemeinde Weingarten (Baden)

Hinweis für Gewerbetreibende – Welche Geschäfte müssen schließen?

Artikel vom 25.03.2020
 

Auch in Weingarten gilt die Corona-Verordnung der Landesregierung ausnahmslos. Unter §4 ist dort geregelt, welche Einrichtungen und Betriebe weiter geöffnet bleiben dürfen und welche Sonderregelungen ggf. gelten. Außerdem hat die Landesregierung ergänzende Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung veröffentlicht. Hier finden Sie eine detailliertere Auflistung von Betrieben, die noch geöffnet haben dürfen, und solche, die bis auf weiteres schließen müssen.  Die Listen sind nicht abschließend.

Im Zweifel kontaktieren Sie bitte die direkte übergeordnete Behörde, das heißt das Ordnungsamt der Gemeinde Weingarten (Baden).

Kontakt:
Ordnungsamtsleiter
Herr Nagel
Telefon: 07244-702013
E-Mail: ordnungsamt@weingarten-baden.de

Wichtig: Bitte kontaktieren Sie nur Behörden. Auch der Landkreis oder die Landesregierung geben beispielsweise Auskunft. Bitte sehen Sie davon ab, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder ähnliche Institutionen zu Rate zu ziehen. Hierbei handelt es sich nicht um Behörden. Sollten Sie der Corona-Verordnung oder anderen von der Gemeinde erlassenen Verfügungen zuwiderhandeln, könnten Sie sich und andere gefährden. Außerdem können Verstöße als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat geahndet werden.

Weitere Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie online auf der Homepage der Gemeinde Weingarten.  

http://www.weingarten-baden.de//weingarten-baden/aktuelle-meldungen/neuigkeiten