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Information des Bürgermeisters: Windkraft in Weingarten
Liebe Weingartner*innen,
die Windenergie beschäftigt uns aktuell sehr und es freut mich zu sehen, dass sich zahlreiche Mitbürger*innen, sowohl aus der Kommunalpolitik, als auch aus der Bevölkerung online und offline informieren, diskutieren und sich mit anderen zu diesem so wichtigen Thema austauschen.
Gerne hätte ich mich mit Ihnen über den Standort für die Windkraft bei der angedachten Bürgerversammlung in diesem Frühjahr auch persönlich ausgetauscht. Aufgrund der Coronapandemie musste dieser Termin leider ausfallen. Sobald es die Lage zulässt, soll die Versammlung nachgeholt werden. Bis es soweit ist, nutze ich die Möglichkeit unseres Amtsblatts, Ihnen heute einen aktuellen Stand zum Thema Windkraft zu geben.
Werden am „Hinteren Heuberg“ in Weingarten in Zukunft Windräder stehen?
Diese Frage ist auch heute - rund acht Jahre nachdem „Strom aus Windkraft“ zum Thema in Weingarten wurde - nicht eindeutig zu beantworten.
Kurz und knapp steht fest: Die Gemeinde Weingarten ist generell bereit, Flächen für erneuerbare Energien zur Verfügung zu stellen. Dies wurde mit dem einstimmigen Beschluss des Gemeinderats (bei 5 Enthaltungen) vom April 2017 entschieden. Grundlage war die bundes- und landespolitische Neu-Ausrichtung der Energiepolitik nach dem Atomausstieg, welcher am 01. Juli 2011 beschlossen wurde. Der Ausbau regenerativer Energieträger – und dazu gehört die Windenergie - wurde durch unsere „Abwahl“ der Atomkraft zum neuen politischen Schwerpunkt, der gerade auch durch die Grüne Landespolitik in Baden-Württemberg besonders priorisiert wird.
Nach Prüfungen von so genannten „Vorranggebieten“ durch den Nachbarschaftsverband Karlsruhe, der für uns sowie für weitere sieben Städte und Gemeinden um das Oberzentrum der Stadt Karlsruhe die Flächennutzungspläne erstellt, wurden erste Flächen in Weingarten identifiziert. In einem aufwendigen Prüfungsverfahren ergab sich die Fläche am „Hinteren Heuberg“. Schließlich wurde jedoch durch den Regionalverband Mittlerer Oberrhein anhand des Windatlasses eine größere Fläche planungsrechtlich festgelegt, die insbesondere auch die Waldfläche Richtung Westen mit einbezog. Dies ergab eine Fläche von 76,7 Hektar, die sich generell in Weingarten für den Einsatz von Windrädern eignen soll (siehe schwarz umrandeter Bereich auf der Karte).
Als Investor ist bereits die EnBW auf den Plan getreten, die auf der Fläche insgesamt fünf Windräder konzeptioniert hat. Diese sollen einen Rotordurchmesser von 162 Metern haben und eine Gesamthöhe von 247 Metern aufweisen.
Windmessungen starten - Konkrete Aussagen frühestens Ende 2021 erwartet
Bevor die EnBW jedoch überhaupt in ein Genehmigungsverfahren eintreten kann, sind einige Punkte zu klären. Dazu gehört die Feststellung der Wirtschaftlichkeit einer Windanlage in Weingarten durch umfassende Messungen, sowie der Aspekt Landschaft und Natur. Der Naturschutz steht selbstverständlich an erster Stelle und soll durch Gutachten vorab sichergestellt werden. Außerdem muss sich der Investor die betreffenden Flächen, die sich zum Großteil in Gemeindebesitz befinden, durch Pacht oder Kauf aneignen.
Blicken wir zunächst auf die Wirtschaftlichkeit bzw. Beschaffenheit des Standorts:
Damit Stromerzeugung aus Windkraft möglich ist, bedarf es einer bestimmten „Windhöffigkeit“. Das bedeutet, ein bestimmtes durchschnittliches Windaufkommen an einem bestimmten Standort muss gewährleistet sein. Als „geeignet“ für Windkraft zählen im Teil-Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe solche Gebiete, die mindestens eine Windhöffigkeit von 4,5 Meter pro Sekunde in 100m Höhe aufweisen können. Diese Voraussetzung wurde im betreffenden Gebiet „Hinterer Heuberg“ bis dato aber lediglich berechnet, besteht also nur in der Theorie. Die EnBW geht von durchschnittlich 6 m/s in der Höhe der großen Windräder aus.
Die EnBW führt nun Windmessungen durch, die die Tauglichkeit der Fläche in Weingarten und somit die Wirtschaftlichkeit der potenziellen Windräder bestimmen sollen. Die Messungen sollen rund sechs Monate andauern. Mit konkreten Aussagen können wir frühestens Ende 2021 rechnen.
Stand jetzt ist also noch offen, ob am Hinteren Heuberg in Weingarten in Zukunft Windräder zum festen Landschaftsbild gehören werden.
Über kommunale Grundstücke entscheidet der Gemeinderat
Die EnBW ist bereits seit Ende 2019 dabei, Kontakt zu Grundstücksbesitzern im betreffenden Gebiet aufzunehmen. Die größte zusammenhängende Fläche ist allerdings im Besitz der Gemeinde Weingarten und besteht hauptsächlich aus Waldflächen. Über die Verpachtung oder den Verkauf an einen Investor entscheidet der Gemeinderat.
Naturschutz steht an erster Stelle
Der Investor, in diesem Falle die EnBW, ist verpflichtet, Gutachten zum Naturschutz erstellen zu lassen. Dies soll im Laufe des kommenden Jahres geschehen.
Ich gehe aktuell nicht davon aus, dass eine Realisierung von Windrädern auf der Waldfläche in Anbetracht der naturschutzrechtlichen Belange möglich ist. Flora und Fauna sind in Weingarten artenreich und schützenswert.
Sollten im Gutachten des Investors bestimmte Aspekte des Naturschutzes nicht ausreichend gewürdigt werden, haben wir als Gemeinde die Möglichkeit, ein weiteres, ergänzendes Gutachten erstellen zu lassen.
Wir sind dabei auf unserer Homepage eine Übersicht über das Thema Windkraft in Weingarten mit Berichten und Anschauungsmaterial zu erstellen. Dieses finden Sie bald unter dem Menüpunkt „Wirtschaft und Bauen“. Weiterführende Informationen zum Nachbarschaftsverband Karlsruhe finden Sie online unter www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de
Ich bin zuversichtlich, dass wir noch im Spätjahr 2020 unsere Bürgerversammlung unter Auflagen abhalten können und freue mich auf den Austausch mit Ihnen, liebe Weingartner*innen. Sobald ein Termin feststeht, veröffentlichen wir diesen in der Turmbergrundschau, sowie online unter www.weingarten-baden.de
Herzlichst
Ihr Eric Bänziger