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Aus dem Verwaltungsausschuss
Haushalt 2020 wird nur teilweise genehmigt
Bürgermeister Eric Bänziger informierte den Verwaltungsausschuss, die Kommunal- und Prüfungsanstalt des Landkreises habe der Gemeinde die Haushaltsverfügung für 2020 erteilt. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 7,3 Millionen Euro werde nicht genehmigt, sondern nur ein Teilbetrag von 2 Millionen und auch dieser nur unter der Maßgabe, dass die veranschlagte Beteiligung an der Netze BW vollzogen werde, hieß es in einem Schreiben, das die Gemeinde in der vergangenen Woche erreichte. Die in der Haushaltssatzung festgelegten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4,3 Millionen werden nicht genehmigt. Die Gemeinde habe unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen und Maßnahmen zur Konsolidierung einzuleiten mit dem Ziel, das ordentliche Ergebnis in der Haushaltsplanung 2020 und in der mittelfristigen Planung zu verbessern. Weitere Kredite sind abhängig von den Einzahlungen des Finanzhaushaltes im Nachtragshaushalt; Vorher könnten keine weiteren Kredite mehr in Aussicht gestellt werden.
Bürgermeister Eric Bänziger berichtete, er habe daraufhin eine Haushaltssperre erlassen. Bisher habe sich die Gemeinde in der Interimswirtschaft befunden. Matthias Görner (WBB) forderte, nun müsse schnell reagiert werden und wenn notwendig kurzfristig eine Sondersitzung des Verwaltungsausschusses stattfinden, in der dieser Nachtragshaushalt besprochen werde. Der schnellstmögliche Ausstieg aus bestimmten Projekten müsse überlegt werden. Nicolas Zippelius (CDU) meinte dazu, man solle das in Ruhe angehen und sich erst umfassend informieren, um sich dann in aller Seriosität zusammenzufinden. Er habe sich mit anderen Gemeinden ausgetauscht, denen Ähnliches widerfahren sei. Wolfgang Wehowsky (SPD) äußerte Zweifel, ob die Gemeinde innerhalb kurzer Frist eine Genehmigung erlangen könne. Bänziger stellte in Aussicht, die Verwaltung werde, wie in seiner Haushaltsrede bereits angekündigt, noch vor Oktober einen Nachtragshaushalt entwerfen und die außerordentlichen Ereignisse mit ihren Auswirkungen einarbeiten, sobald die Zahlen aus der Steuerschätzung vorlägen. Hierzu legte der Kämmerer Michael V. Schneider einen Zeitplan vor, welcher bereits mit dem Kommunal- und Prüfungsamt abgestimmt wurde.
Informationen zum ÖPNV auf Antrag der FDP
Die FDP-Fraktion, im Verwaltungsausschuss des Weingartner Gemeinderates vertreten durch Carolin Holzmüller, hat der Verwaltung einen umfangreichen Fragenkatalog gestellt, wie es in Weingarten um den Öffentlichen Personen-Nahverkehr bestellt ist. Der zuständige Leiter des Ordnungsamtes, Patrick Nagel, hat durch Gespräche mit dem Landkreis und dem Karlsruher Verkehrsverbund die Fragen vollumfänglich beantwortet: Der zuständige Aufgabenträger ist der Landkreis, der mit den Verkehrsunternehmen Verträge geschlossen hat. Das Angebot in Weingarten umfasst die Buslinien 120 und 121, die von der RVS Regionalbusverkehr Südwest GmbH betrieben werden. Es werden insgesamt 13 Bushaltestellen angefahren. Die Stadtbahnlinien S3, S31 und S32 werden von der Albtalverkehrsgesellschaft betrieben. Der Gemeinde, berichtete Nagel, entstehen für dieses Angebot jährliche Kosten an den Landkreis. In 2019 betrugen diese 188.388 Euro, in 2020 werden es 212.040 Euro sein, davon entfallen auf die Busverbindung Blankenloch-Staffort-Weingarten jährlich rund 61.200 Euro, wobei der Gemeinde keine Fahrgastzahlen vorliegen. Aufgrund von Umleitungen während Baumaßnahmen und in der Ferienzeit seien Kleinbusse im Einsatz. Planungen für eine Buslinie durch die Bahnhofstraße lägen keine vor und die Fahrten zum Seniorenheim wurden aufgrund mangelnder Nachfrage eingestellt. Für die Schülerbeförderung zahlt der Landkreis seiner Satzung entsprechend einen bestimmten Zuschuss. Die Gemeinde hält eine Fußwegdistanz von 1,5 Kilometer für Fußgänger, Eltern mit Kinderwagen und mobilitätseingeschränkte Personen für vertretbar. Eine Anschlussgarantie für Bahn und Bus gibt es nicht. Der KVV arbeitet daran, den Busverkehrsunternehmen die Informationen über Bahnverspätungen zukommen zu lassen, sodass die Fahrer individuell reagieren können. Für die Ausstattung der Bushaltestellen ist die Gemeinde zuständig, für die Stadtbahnhaltestelle die AVG. Zum Minimalstandard gehören die Haltestellenbezeichnung, Fahrpläne und Tarifinformationen, Beleuchtung dagegen nur an der Stadtbahnhaltestelle. Die Verlängerung des Bahnsteigs am Weingartner Bahnhof wurde durch die AVG durchgeführt, um auch Züge mit drei Waggons anhalten lassen zu können. Die Gesamtkosten liegen bei geschätzt 500.000 Euro, der Fördersatz nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz liegt bei 75 Prozent, die AVG hat einen Komplementäranteil von 137.500 Euro bezahlt. Für Pflege, Sauberkeit und Winterdienst an den Haltestellen werden vom Bauhof übernommen. Die Mitglieder des Ausschusses nahmen den Vortrag zur Kenntnis. Weitere Verbesserungen würden durch das Mobilitätskonzept angestrebt. Die von der Gemeinde für vertretbar erachtete Fußwegstrecke von 1,5 Kilometer sei zu lang, maximal ein Kilometer sei mobilitätseingeschränkten Menschen zumutbar.