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Verweilen am Baggersee untersagt - Allgemeinverfügung gültig ab 09.04.20
Hier finden Sie die Regelungen in der Zusammenfassung:
Verweilen im Erholungsgebiet und Freizeitgebiet „Breitheide – Baggersee“ ab sofort untersagt
Als Ergänzung zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg hat die Gemeinde Weingarten (Baden) am 08. April 2020 eine Allgemeinverfügung zum Aufenthalt und Verweilen im Erholungs- und Freizeitgebiet „Breitheide – Baggersee“ erlassen.
Diese beinhaltet folgende Regelungen welche auch für Einzelpersonen und 2er-Gruppen gelten:
1. Der Aufenthalt und das Verweilen im Freizeit- und Erholungsgebietes Breitheide – Baggersee ist strengstens untersagt, insbesondere das Verweilen auf den Liegewiesen, Uferbereichen und sonstigen Flächen ist nicht gestattet. Ausgenommen hiervon ist ausschließlich die Nutzung der dortigen öffentlichen Wege. Allerdings muss hier der Abstand von mindestens 1,5m eigehalten werden.
2. Es gilt ein generelles Grill- und Badeverbot. Der See ist für alle Wassersportaktivitäten gesperrt.
3. Der Kinderspielplatz ist, wie alle Spielplätze im Land, gesperrt und darf nicht genutzt werden. Dies gilt auch für das Ballspielfeld und die sonstigen Flächen im Freizeit- und Erholungsgebiet.
Den gesamten Wortlaut der Allgemeinverfügung können Sie auf der Homepage der Gemeinde Weingarten (www.weingarten-baden.de) oder an der Aushangtafel bei der Toilettenanlage nachlesen.
Wir bitten um Beachtung und Einhaltung der Regelungen, welche auch über die Feiertage überwacht und – wenn nötig - geahndet werden.
Hier finden Sie die Allgemeinverfügung als PDF-Datei zum Download.
Allgemeinverfügung zum Download
Hier finden Sie die "einlesbare" Datei mit gleichem Inhalt.