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Ortspolizei informiert: Wer sein Auto nicht abschließt, begeht eine Ordnungswidrigkeit
Wichtiger Hinweis der Ortspolizei:
Wer sein Auto nicht abschließt, begeht eine Ordnungswidrigkeit
Die Ortspolizei weist daraufhin, dass Kraftfahrzeug-Besitzer gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihr Fahrzeug gegen unbefugte Benutzung zu sichern. Das bedeutet: Wer sein Fahrzeug abstellt und verlässt, muss es abschließen. Dazu gehört auch, dass bei einem Cabriolet die Scheiben geschlossen sein müssen. Wer sein Auto nicht ordnungsgemäß verriegelt, dem droht ein Bußgeld (rund 15 Euro) nach StVO.
Mal eben zum Bäcker gehen, in die Bank oder zur Post: Wer sein Auto unverschlossen lässt, bietet Langfingern erst eine Angriffsfläche - insbesondere wenn Einkäufe, Geldbeutel, Handy oder andere Wertgegenstände offen auf dem Sitz liegen. Das gilt auch für das geparkte Auto vor dem eigenen Haus.
Erst Anfang Januar sind einige Weingartener Autos einem Dieb zum Opfer gefallen. Wie das Karlsruher Polizeipräsidium mitteilt, hat ein Unbekannter am Morgen des 8. Januar mehrere Fahrzeuge durchsucht und unter anderem Bargeld erbeutet. Es stellte sich heraus, dass die Fahrzeuge, die in der Käthe-Kollwitz-Straße, Ricarda-Huch-Straße, Mützenau, Keltergasse, Karlstraße und Stettiner Straße abgestellt waren, größtenteils nicht abgeschlossen waren.
Die Ortspolizei rät der Bevölkerung dringend dazu, Fahrzeuge immer abzuschließen - auch auf dem eigenen Grundstück.