Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Weingarten (Baden)
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Neuigkeiten

Hauptbereich

Vorlesen

Aus dem Verwaltungsausschuss

Artikel vom 14.11.2019
 

1.    Platzpauschale für Tagespflegepersonen

Die Zahlen der aktiven Tagespflegepersonen (TPP) sind in Weingarten weiter rückläufig. Aber sie werden als Ergänzung zu den bestehenden Einrichtungen für Kinderbetreuung dringend gebraucht. Somit hat sich der Verwaltungsausschuss des Themas angenommen. „Der springende Punkt ist eine auskömmliche Bezahlung der Leistungen“ fasste Bürgermeister Eric Bänziger zusammen. In 2020 werden es in Weingarten nur noch vier Personen sein, zwei davon werden in einem kleineren begrenzten Rahmen betreuen. In 2019 haben fünf Personen insgesamt 15 Kinder betreut, davon elf im Alter von null bis drei Jahren und vier im Alter von drei bis sechs. Sechs Anfragen sind noch offen. Bei vielen Tagesmüttern seien wirtschaftliche Gründe ausschlaggebend, diese Tätigkeit zu beenden. Die Einkünfte sind steuer- und sozialversicherungspflichtig. TPP gelten in der gesetzlichen Krankenversicherung als nebenberuflich selbständig Tätige ohne Anspruch auf Krankengeldzahlung und zahlen rund 36 Prozent Sozialversicherungsbeiträge bei voller Versicherungspflicht. Es bestehe daher dringender Handlungsbedarf, die Situation der TPP in Weingarten zu stärken und gleichzeitig weitere Tagespflegepersonen zu akquirieren. Hierzu hat der Tageselternverein zwei Fördermodelle entwickelt: Platzpauschalen und „TigeR“ (Tagespflege in anderen geeigneten Räumen). Irene Zibold vom Tageselternverein Bruchsal e.V. hat das Modell der Platzpauschale dem Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung vorgestellt. Dieses Modell ermögliche der Kommune, den Betreuungspersonen sichere Rahmenbedingungen zu bieten. Es habe zum Ziel, Kontinuität bei bestehenden Betreuungsplätzen zu schaffen, neue Tagespflegepersonen zu gewinnen und damit das Angebot von Betreuungsplätzen zu erweitern. Den Tageseltern gelte es, verlässliche Einkommensstrukturen zu schaffen, die Kinder durch qualifizierte Tageseltern mit Bildungsauftrag zu betreuen und flexible, bedarfsgerechte Betreuungszeiten zu schaffen. Die Höhe der Förderung orientiere sich an der Betreuungszeit. Für drei Tage pro Woche für einen Halbtagesplatz beträgt sie 48 Euro monatlich, bei einem Ganztagesplatz 72 €. Für vier Tage pro Woche beträgt ein Halbtagesplatz 64 Euro monatlich, ein Ganztagesplatz 96 € und für fünf Tage pro Woche sind es 80 Euro monatlich für einen Halbtagesplatz und 120 Euro monatlich für einen Ganztagesplatz. Dazu kommt ein von der Betreuungsdauer unabhängiger Flexibilitätszuschlag von 40 Euro monatlich. Die maximale Fördersumme beträgt 800 Euro pro Monat. Unter Berücksichtigung von zwei neuen TPP sind im Weingartner Haushalt 2020 rund 15.000 Euro für die Einführung der Platzpauschale zu bereitzustellen. Das kommunale Fördermodell „TigeR“ wurde ebenfalls erläutert, aber es sei noch nicht gelungen, geeignete Räumlichkeiten mit 90 bis 100 qm in Weingarten anzumieten. Die Ausschussmitglieder befürworteten die Einführung einer Platzpauschale einstimmig. Jörg Kreuzinger (CDU) und Carolin Holzmüller (FDP) lobten die Sicherheit für die pflegenden Personen, Timo Martin (WBB) sprach an, dass diese Form der Kinderbetreuung auch für die Kommune die günstigste sei. Wolfgang Wehowsky (SPD) sagte, es sei das Interesse des Gemeinderates, die Tagespflege in Weingarten zu erhalten, kritisierte aber, dass im Krankheitsfall die Bezahlung nur über eine eigene Zusatzversicherung gesichert sei.

 

2.  Abwassersatzung und Wasserversorgungssatzung

Die Gebühren für die Abwasserbeseitigung in Weingarten werden für die Jahre 2020 und 2021 neu festgesetzt und betragen dann 1,40 Euro pro Kubikmeter Schmutzwasser und 0,45 Euro pro Quadratmeter Niederschlagswasser. Seit 2016 betrug die Schmutzwassergebühr 2,02 Euro pro Kubikmeter und die Niederschlagswassergebühr 0,56 Euro pro Quadratmeter. Maria Grötzinger von der Allevo Kommunalberatung erläuterte im Verwaltungsausschuss den Aufbau der Kalkulation. Seit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wird der Schmutzwasseranteil nach dem Frischwassermaßstab bemessen und der Niederschlagswasseranteil nach den angeschlossenen überbauten und darüber hinaus befestigten Flächen ermittelt. Aus der Vergangenheit hätten sich Überdeckungen in der Abwassergebühr ergeben, die nun dem Verbraucher zugute kommen. Die Schmutzwassergebühr wird für 2020 und 2021 um 62 Cent pro Kubikmeter und die Regenwassergebühr um 11 Cent pro Quadratmeter gesenkt. Die Wassergebühr dagegen muss angehoben werden. Die enormen Investitionen in den Neubau des Hochbehälters, die Neuverlegung von Versorgungsleitungen in der Burgstraße und der Jöhlinger Straße sowie die noch ausstehenden Leitungssanierungen unter Berücksichtigung neuer Vorschriften machen eine Erhöhung unerlässlich, erklärte Bürgermeister Eric Bänziger. Das hatte sich für die Gemeinderäte bereits in der Haushaltsklausur 2018 angekündigt. „Wir wissen, was auf uns zukommt“, kommentierte Nicolas Zippelius (CDU). Die Kosten für einen Kubikmeter Frischwasser werden ab dem 1. Januar 2020 bis zum 31.12.2021 von bisher 1,74 Euro auf 2,92 Euro angehoben. Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses stimmten einstimmig zu.

 

3.    Sachstand nicht investive Städtebauförderung

Das Landesministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat 2015 ein Förderprogramm für nicht investive Städtebauförderung aufgelegt. Die Gemeinde Weingarten hat daraus Zuschüsse in Höhe von 50.000 Euro für das Sanierungsgebiet „Ortskern“ erhalten, die auf den Zeitraum von 2015 bis 2019 begrenzt waren. In der jüngsten Sitzung des Verwaltungsausschusses berichtete Claudia Geißler-Spohrer über die Verwendung dieser Mittel. Ein Schwerpunkt lag auf der Integration von Migranten in allen möglichen Bereichen und auf der Teilhabe älterer Menschen am Leben im Quartier. Viele kleinere Veranstaltungen hätten ein starkes ehrenamtliches Engagement gezeigt. Dafür spreche sie allen Beteiligten einen persönlichen Dank aus. Eine geplante „Bürgerbeteiligung“ habe allerdings aus Mangel an Personal nicht generiert werden können. Die hierfür vorgesehenen Gelder werden als nicht verbraucht zurückgegeben. Timo Martin (WBB) kritisierte, dass zu wenig von diesen Veranstaltungen an die Öffentlichkeit gedrungen sei. Wolfgang Wehowsky sah das Geld im Sinne von Jugend und Integration keineswegs „in den Sand gesetzt“ und wünschte, die Gemeinde solle „weiter aktiv bleiben“. Sonja Güntner (Grüne) erklärte, es sei „viel gelaufen“ und fand es gut, dass Geld beantragt wurde. Wenn möglich, solle das weitergeführt werden. Jörg Kreuzinger (CDU) betonte, es sei gerade gut, dass niederschwellige Angebote gemacht worden seien. Geißler-Spohrer berichtete, es seien über 30 Projekte aus diesen Mitteln unterstützt worden. Einige Beispiele waren: Nähkurs für Migrantinnen und Bürgerinnen, Ernährungskurs, Computerkurs, Deutschkurs für Frauen mit zeitgleicher Kinderbetreuung und mehr. Der Ausschuss befürwortete einstimmig die bisherige Mittelverwendung und den Verzicht auf die nicht in Anspruch genommenen Förderbeiträge.

 

4.    Mittel aus der Kulturstiftung der Sparkasse

Die Kulturstiftung der Sparkasse Karlsruhe fördert gemäß ihrer Satzung die Kunst-, Kultur- und Denkmalspflege im Geschäftsgebiet der Sparkasse. Der Gemeindeverwaltung wurde in Aussicht gestellt, dass ein Betrag von 2.256,01 Euro im Dezember fällig werde. Die Gemeinde werde um Vorschläge für die Verwendung dieser Förderung gebeten. Carolin Holzmüller fragte nach der Strenge der Einschränkung auf Kunst- Kultur- und Denkmalspflege. Sie hätte gern dem Musikverein etwas zukommen lassen, der sehr viel für die Gemeinde tue. Wolfgang Wehowsky erklärte, momentan sei für den Bürger- und Heimatverein kein Projekt in Sicht. Das Wasserrad befinde sich noch in Instandsetzung und für die Restaurierung der Wappen läge noch kein Kostenvoranschlag vor. Darum schlage er die Restaurierung der Grabsteine auf dem Alten Friedhof vor. Timo Martin (WBB) schlug vor, im Ort eine Sammelbestellung für Weingartner Fahnen aufzunehmen. Das sei aber nur anlassbezogen sinnvoll, entgegnete Bänziger. Das Gremium einigte sich, die Vorschläge „Pflege der Grabsteine“ und „Notenspende für den Musikverein“ vorzuschlagen und die Wappen betreffend den Kostenvoranschlag abzuwarten.