Hauptbereich
Grundsteuer und Gewerbesteuer sind fällig
Auf die Fälligkeit folgender Forderungen wird hingewiesen:
Grundsteuer: 4. Rate 2019 fällig am 15.11.2019
Gewerbesteuer: 4. Rate 2019 fällig am 15.11.2019
Informationen für Scheck- und Barzahler
Bei Zahlungsverzug entfällt die Karenzzeit von 3 Tagen für Bar- und Scheckzahlungen.
Information über Mahngebühren
Die Mindestmahngebühr beträgt 4 €.
Information über Säumniszuschläge
Bei Zahlung nach Ablauf der Karenzzeit von 3 Tagen (gilt nicht für Bar- und Scheckzahler) sind je angefangener Monat der Säumnis, ab dem Fälligkeitstag, 1 % des rückständigen auf 50 € nach unten abgerundeten Steuerbetrages, zu entrichten. Der Säumniszuschlag entsteht kraft Gesetzes, unabhängig davon, ob die rückständige Forderung angemahnt wurde oder nicht.