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Tierische Einsätze der Ortspolizei Weingarten
Schwäne, Hunde, Wild: Immer wieder hat es die Polizeibehörde der Gemeinde Weingarten mit tierischen Einsätzen zu tun. Laut baden-württembergischen Polizeigesetz ist die Ortspolizei beispielsweise für herrenlose Tiere verantwortlich.
Schwan an der Autobahn eingefangen
Ende September hatten unsere Einsatzkräfte es mit einem Schwan zu tun: Das Tier versuchte mehrmals auf die Autobahn 5, Höhe Waldbrücke, zu gelangen. Die Landespolizei hatte das verirrte Tier festgestellt und unsere Ortspolizei um Hilfe gebeten. Der Schwan drohte mehrfach auf die Fahrbahn zu laufen und war nicht in der Lage zu fliegen, da ihm der linke Flügel fehlte. In diesem Fall ging es einerseits um den Schutz des Tieres, andererseits auch darum, die Verkehrsteilnehmer nicht in Gefahr zu bringen. Die beiden Kollegen aus Weingarten konnten schließlich verhindern, dass der Schwan auf die Autobahn gelangt. Das Einfangen stellte sich jedoch als schwierig heraus. Gemeinsam mit dem Bauhof gelang es dann das Tier in einem Netz zu fangen und in den nahegelegenen Vogelpark Waldbrücke zu bringen. Wir bedanken uns an dieser Stelle beim Vogelpark für die Bereitschaft, das Tier aufzunehmen.
Happy End mit Hund
Einen Tag zuvor wurden die Einsatzkräfte der Ortspolizei über einen herrenlosen Hund in der Wiesenstraße informiert. Der Hund war nicht gechipt und wurde deshalb von der Ortspolizei mitgenommen. Es stellte sich heraus, dass der Hund infolge eines Verkehrsunfalls in der Wilzerstraße aus dem Fahrzeug geschleudert worden und daraufhin entlaufen war. Die Besitzerin des Hundes wurde jedoch bei dem Unfall verletzt und wurde im Rettungswagen behandelt. Glücklicherweise war die Schwester der Verunfallten bereits am Unfallort eingetroffen und so konnte der Hund in ihre Obhut gegeben werden. Die Besitzerin war erleichtert, Gewissheit über den Verbleib des Hundes erhalten zu haben. Ein Happy End also – auch dank dem Einsatz unserer Ortspolizei.
Einsätze mit dem Amtstierarzt
Regelmäßig ist die Weingartener Ortspolizei auch mit dem Amtstierarzt unterwegs. Dabei geht es unter anderem darum, die Einhaltung von Tierschutz-Gesetzen und speziellen Haltungsauflagen zu überprüfen. Insbesondere wird die Ortspolizei zu Fällen im Veterinärwesen gerufen, wenn es sich um den Verdacht der Verwahrlosung handelt.