Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Aus dem AUT

Artikel vom 08.10.2019
 

1.     Einbau von Dachgauben und Speicher zu Wohnraum

Bisher sind in dem 3-geschossigen Wohnhaus sechs Wohneinheiten vorhanden. Der Bauherr plant nun, im Dachgeschoss Gauben zu errichten und zwei weitere Wohneinheiten zu schaffen. Die geplante  Dachneigung der Gauben betrug zuerst nur 3° und entsprach damit nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Nach einer Änderung durch den Architekten betrug die Dachneigung noch immer ungenügende 6°, nach Bebauungsplan erforderlich seien aber 15°, berichtete Bürgermeisterstellvertreter Gerhard Fritscher. Gleichzeitig wurde ein Antrag auf Befreiung erteilt. Unter Bezugnahme auf bereits erteilte Befreiungen in vergleichbaren Fällen hat das  Gremium dem Bauantrag das Einvernehmen erteilt. Friederike Schmid begehrte, den Bauherrn auf  die nunmehr erhöhte Stellplatzzahl hinzuweisen.

 

2.  Neubau Wohnhaus mit Garage Neue Bahnhofstraße

Der Bauherr plant, das Haus in der zweiten Reihe zu errichten. Die Verwaltung sieht das als problematisch, denn das Bauvorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen und bisher gibt es im näheren Umfeld keine Wohnbebauung in zweiter Reihe. Bereits im Jahr 2010 hat die Gemeinde eine ähnliche Bauvoranfrage abschlägig beschieden aufgrund von Einwendungen der Angrenzer und das Landratsamt hat das Vorhaben endgültig abgelehnt. Mittlerweile verfolgt die Gemeinde in den Bebauungsplänen, die überhaupt eine zweite Reihe vorsehen, dass die rückwärtige Bebauung in ihren Maßen deutlich hinter denen in der Vorderreihe zurückbleibt. Auch das wäre nicht gewährleistet. Laut der beigefügten Pläne erreicht das zweigeschossige Haus mit einem ausgebauten Dach eine Firsthöhe von 10,79 m und erreicht damit in etwa die Höhe des Vorderhauses. Erlaubt wäre eine Firsthöhe von 8,50 m. Außerdem liegt der neue Stellplatz im Bereich zwischen dem Vorderhaus und dem Neubau, die Zufahrt dazu ist aber nur 2,92 m breit. Mittlerweile, berichtete Fritscher, habe das Landratsamt dem Bauherrn eine Bebauungsmöglichkeit in zweiter Reihe grundsätzlich zugesagt, aber nicht konkret auf dieses Grundstück bezogen. Hans-Martin Flinspach (WBB) sagte, zumindest sollte das rückwärtige Haus niedriger sein als das Vordere, so wie es bereits in mehreren Bebauungsplänen festgelegt sei. Man solle keinen Präzedenzfall schaffen. Andrea Friebel (CDU) stimmte zu, das Baugesuch aus Gründen der Gleichbehandlung abzulehnen. Karlernst Hamsen (Grüne) verwies auf einen vergleichbaren Fall und Friederike Schmid (SPD) sowie Marielle Reuter (WBB) sprachen sich aufgrund der unpassenden Ausmaße gegen eine Zustimmung aus. Einstimmig verweigerte der AUT somit die Genehmigung des Bauvorhabens.

 

3.  Errichtung von Gauben und einem Balkon Höhefeldstraße

Der Bauherr plant die Errichtung von zwei Dachgauben und einem Balkon. Die Dachgauben sollen als Schleppgauben mit 15° Dachneigung ausgeführt werden. Damit entspricht die Planung den Festsetzungen des Bebauungsplans „Höhefeld-, Burgstraße“ und ist aus Sicht der Verwaltung genehmigungsfähig. Die Mitglieder des AUT erteilten einstimmig das Einvernehmen.

 

4.  Abbruch eines Fahrradabstellraumes, Friedrich-Wilhelm-Straße

Der Abstellraum befindet sich im hinteren Bereich des Grundstücks und grenzt an das Nebengebäude. Das Landratsamt hat die Vollständigkeit der Unterlagen bescheinigt. Die Mitglieder des AUT nahmen das Bauvorhaben einstimmig zur Kenntnis.

 

5.  Neubau Mehrfamilienhaus Burgstraße

Der Bauherr plant den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Anwesen Burgstraße 80 und hat eine dementsprechende Bauvoranfrage gestellt. Nach Prüfung der bisher eingereichten Unterlagen kommt die Verwaltung zu dem Schluss dass die Planung in Bezug auf die überbaubare Grundstücksfläche nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht und daher nicht genehmigungsfähig ist. Folgende Begründungen führt sie dafür an:

Der im Grundrissplan dargestellte Aufzugsschacht liegt außerhalb des überbaubaren Grundstücksbereichs sowie in der definierten Grünzone. Weiter reicht die geplante Tiefgarage unterirdisch ebenfalls über das festgesetzte Baufenster hinaus. Über die Lage der Balkone liegen keine Unterlagen vor, so dass eine konkrete Prüfung hinsichtlich der Abstandsflächen nicht möglich ist. Ebenso enthält das Baugesuch keinen Lageplan, so dass keine Aussage möglich ist, ob das definierte Maß der baulichen Nutzung eingehalten wird. Marielle Reuter (WBB) meinte dazu, die zu weit geplante Tiefgarage könne sie akzeptieren, denn das sei besser als gar keine Tiefgarage und dafür oberirdische Stellplätze. Friederike Schmid (SPD) wandte sich strikt dagegen, einen Bebauungsplan, der erst Ende September rechtskräftig geworden war, bereits jetzt mit Befreiungen zu belegen. Das Gremium stimmte der Verwaltung einstimmig zu, dass das Baugesuch so nicht genehmigungsfähig sei.

 

6.  Vorgriff auf die zukünftige Änderung des Bebauungsplans 47 „Hinterdorf Teil IV/III“.

Der Aufstellungsbeschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplans 47 behandelt den Gebäudeabstand zwischen der ersten und der zweiten Reihe. Nach Auskunft des Landratsamtes sei dieser Abstand einheitlich auf 6 Meter festzulegen, berichtete Fritscher.  Andrea Friebel bestätigte, in allen Bebauungsplänen seien 6 Meter festgelegt, aus Gründen der Gleichbehandlung sollte das auch in diesem BP 47 bestimmt werden. Hans-Martin Flinspach (WBB) erklärte, diese Abstandsflächen seien bewusst gewählt worden, um Belichtung und Belüftung zu schaffen und sollten darum auch eingehalten werden. Marielle Reuter (WBB) schlug vor, den Bebauungsplan zu überprüfen, ob es noch andere Festsetzungen gebe, die ebenfalls geändert werden sollten, dann könnte das alles zusammen erledigt werden. Die Räte stimmten dieser Ergänzung und den bisher beabsichtigten Änderungen einstimmig zu.

 

7.   Radwegekonzeption

Drei Radwegabschnitte stehen zur Sanierung an. Der Fachbereichsleiter Tiefbau, Gerd Weinbrecht, berichtete dem AUT. Der erste ist ein Teil des insgesamt rund 200 Meter langen Fahrradwegs entlang des Walzbachs, hier im Bereich der Firma Megaforce. Der schlechte bauliche Zustand wurde von Bürgern mehrfach angesprochen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 30.000 Euro. Die Arbeiten sollen nach Fertigstellung des ersten Bauabschnitts der Jöhlinger Straße ausgeführt werden und könnten noch in diesem Jahr begonnen werden, sagte Weinbrecht. Auf Nachfrage von Klaus Holzmüller erklärte er, der Weg werde abgefräst, der Untergrund neu geschottert, die Baumwurzeln soweit möglich beschnitten und eine neue Asphaltdecke aufgebracht.

Der ebenfalls geplante breitere Ausbau des Radweges entlang der Carix-Anlage könnte nach Abschluss der Brunnensanierung als weiterer Bauabschnitt im Jahr 2020 durchgeführt werden. Beides zusammen würde eine deutliche Verbesserung für diesen vielbefahrenen Radweg bedeuten.

Der dritte Fahrradweg führt über die Kirschbaumallee zwischen Weingarten und Blankenloch. Auch er wurde von Mitgliedern des Gremiums für sanierungsbedürftig angesehen. Die Verwaltung hat den Radweg besichtigt und einen schlechten baulichen Zustand auf ganzer Länge festgestellt. Darum sei eine Teilsanierung nicht sinnvoll. Eine umfassende Sanierung käme aber auf deutlich über 100.000 Euro. Im Haushalt 2019 sind insgesamt 300.000 Euro für die Unterhaltung von Straßen, Wege und Brücken vorgesehen. Bisher wurden 166.000 verwendet. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte dieser dritte Abschnitt dann in Angriff genommen werden. Nicolas Zippelius (CDU) wies darauf hin, dass die Junge Union schon vor längerer Zeit diesen Radweg moniert habe und das durch eine Umfrage unter den Nutzern bestätigt bekam. 

Das Gremium stimmte einstimmig dem Vorhaben der Verwaltung zu.

 

8. Informationen des Bürgermeisters

Am Donnerstag soll die Ampel in der Bruchsaler Straße wieder rückgebaut werden. Der Steigweg sei dann wieder frei befahrbar, berichtete Gerd Weinbrecht

Die Baufirma, die die Bankette der Zufahrtsstraße zum Sallenbusch eingebaut hat, übernehme keine Gewährleistung, berichtete Weinbrecht. Ursache für den mangelhaften Zustand seien die ausgefransten Asphaltränder. Er werde nun die Asphaltkanten sauber abschneiden lassen, dann sei zu erwarten, dass das Bankett auch wieder richtig angefügt werde. 

Auf Anfrage von Marielle Reuter, ob nicht das viele Gestrüpp im Bach und an manchen Straßenrändern beseitigt werden könne, verwies Weinbrecht auf einen Zeit- und Prioritätenplan des Bauhofs. Über den Sommer habe es viele Veranstaltungen gegeben, die den Bauhof stark in Anspruch genommen hätten, und außerdem dürften solche Arbeiten während der Vegetationszeit sowieso nicht gemacht werden. In Kürze sei die Zeit dafür da, dann werde das erledigt.