Hauptbereich
Aus dem AUT
Aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik
1. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses, Ringstraße
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hinterdorf/Vorderes Winkelfeld – Teil I“. Das Mehrfamilienhaus soll 7 Wohneinheiten in drei Vollgeschossen und dem Dachgeschoss umfassen. Weiter ist die Errichtung eines Spielplatzes, eines Carports mit 8 Stellplätzen, 3 weitere Stellplätze sowie eines Fahrradabstellplatzes geplant. Dazu liegen mehrere Überschreitungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Grundfächenzahl, der Traufhöhe und der Dachneigung vor. Das geplante Gebäude überschreitet die vorgegebene Bauflucht zweimal durch Terrassen und Balkone an der Straßenseite Goethestraße. Diese sind in ihren Ausmaßen nicht mehr als untergeordnete Bauteile anzusehen. Eine Befreiung der GRZ I kann nicht erteilt werden. Gegen drei Vollgeschosse sei grundsätzlich nichts einzuwenden, sagte Bürgermeister Eric Bänziger, zumal im Bebauungsplan keine Geschosszahl für das Grundstück festgelegt sei. Allerdings werde die zulässige Traufhöhe mit der Oberkante des dargestellten Flachdachs deutlich überschritten. Außerdem seien Flachdächer gemäß Bebauungsplan nicht zulässig. Insofern sei die Planung aus Sicht der Verwaltung nicht genehmigungsfähig.
Städtebaulich wirke das Gebäude wie viergeschossig, sagte Hans-Martin Flinspach. Dennoch würde Bürgermeister Bänziger eine solche Bauweise nicht grundsätzlich von der Hand weisen. Es könne ein zukunftsfähiges Modell sein, denn Geschossbauweise sei politisch gewünscht und wenn das zurückgesetzte Dachgeschoss von der Straße aus nicht unbedingt sichtbar sei, sei das nicht atypisch. Werner Burst (SPD) würde das ebenfalls befürworten, aber eine solche Genehmigung könne nur über eine Änderung des Bebauungsplans erfolgen. Dazu verwies Bürgermeister Bänziger auf die vorliegende Prioritätenliste und die Mitglieder des Ausschusses lehnten das Vorhaben einstimmig ab.
2. Sanierung eines Wohnhauses mit Ausbau des DG und Balkonerweiterung, Holunderweg
Geplant ist der Abbruch von mehreren Wänden im 1. OG und die Neuerrichtung von Wänden im 1. OG, sowie im Dachgeschoss. Zusätzlich sollen im DG 4 Dachflächenfenster eingebaut werden, eines davon straßenseitig, drei der Straßenseite abgewandt. Aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans ist das Bauvorhaben aus Sicht der Verwaltung genehmigungsfähig. Somit erteilten die Mitglieder des AUT einstimmig ihre Zustimmung.
3. Änderung der Fensteranordnung und Darstellung der Außenanlage, Wochenendgebiet Im Gehren
Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Es dient lediglich als Ergänzung einer bereits genehmigten Planung und war somit nur zur Kenntnis zu nehmen.
4. Ersatzneubau eines Wohnhauses, Steinstraße
Der Bauherr plant die Errichtung einer ambulant betreuten Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderung. Das Gebäude, das kein Ersatz für das bestehende Wohnhaus sein soll, sondern eine zusätzliche Fläche auf dem Grundstück (die noch freigeräumt wird) einnehmen wird, soll zwei Vollgeschosse sowie Räumlichkeiten innerhalb des Dachgeschosses umfassen. Auf dem Grundstück werden fünf Stellplätze sowie eine Abstellfläche für Fahrräder ausgewiesen. Die geplanten 6 Zimmer sind als zwei Wohneinheiten anzusehen. Das geplante Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein, daher hat der AUT das erforderliche Einvernehmen einstimmig erteilt.
5. Neubau eines Balkones, Schillerstraße
Der Bauherr plant im rückwärtigen Bereich im Obergeschoss einen Balkon mit den Abmessungen 2,70 m x 6,71 m zu errichten. Der Balkon befindet sich innerhalb des Baufensters. Die erforderlichen Abstandsflächen sind nachgewiesen. Somit war das Bauvorhaben vom Ausschuss lediglich zur Kenntnis zu nehmen.
6. Neubau einer Unterkonstruktion für Ausgleichsbehälter, Max-Becker-Straße
Geplant ist die Ausführung einer Unterkonstruktion mit drei Ebenen in Stahl-Gitterrost und Beton. Diese umfassen den bereits bestehenden Heizöltank. Über der höchsten Ebene wird dann der Ausgleichsbehälter errichtet. Die Konstruktion soll eine Höhe von insgesamt 22,50 m und eine Breite von 4,79 m aufweisen. Die maximale Gebäudehöhe ist innerhalb des Geltungsbereichs dieses qualifizierten Bebauungsplans „Innenentwicklung Winkelpfad“ auf 20,00 m festgelegt. Durch die Überschreitung dieser Festsetzung um 2,50 m ist die Erteilung einer Ausnahme notwendig. Da aber andererseits die festgesetzte Gebäudehöhe von untergeordneten Haustechnischen Anlagen bis maximal 3,50 m überschritten werden kann, kann die Ausnahme aus Sicht der Verwaltung genehmigt werden. Die Mitglieder des Ausschuss stimmten einstimmig zu.
7. Einbau einer Dachgaube und Nutzungsänderung Speicher in Wohnraum, Siedental
Zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum soll der bestehende Speicher umgenutzt und ausgebaut werden, sowie ein Dacheinschnitt von 2,30 m Breite und 15° Dachneigung straßenseitig abgewandt errichtet werden. Für die zu errichtende Wohnung müssen mehrere Wände eingezogen werden. Da es für diesen Bereich keinen Bebauungsplan gibt ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Der eingereichten Planung kann aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden. Die Räte folgten dem Beschlussvorschlag einstimmig.
8. Anbau an das Erdgeschoss, Kanalstraße
Der Bauherr plant, an das bestehende Gebäude einen Anbau mit den Maßen 6,56 m Länge, 3,00 m Breite und 3,62 m Höhe vorzunehmen. Dadurch wird die Wohnfläche im Erdgeschoss um 19,68 qm erweitert. Zusätzlich wird eine Treppenanlage in Richtung Garten errichtet. Im Erdgeschoss müssen zwei Wände abgebrochen werden, alle weiteren Geschosse bleiben unverändert bestehen. Da das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt und in der Umgebungsbebauung bereits mehrere Gebäude eine ähnliche Bautiefe aufweisen, kann dem Bauvorhaben aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden. Auch das wurde einstimmig befürwortet.
9. Errichtung von zwei Stellplätzen mit Treppe zum Garten Am Alten Friedhof
Das Bauvorhaben wurde als Bauvoranfrage bereits in der Sitzung des AUT vom 06.05.2019 beraten. Die damalige Planung wurde entsprechend den Festsetzungen der Garagenverordnung von 5 m Länge pro Stellplatz auf 6 m angepasst und ist nun genehmigungsfähig. Auch die Errichtung der Treppenanlage ist genehmigungsfähig. Das Gremium stimmte einstimmig zu.
10. Umnutzung von Wohnungen zu Wohnen auf Zeit, Mittelweg
Die bestehenden Räumlichkeiten sollen als „Monteurwohnungen“ genutzt werden. Eine bereits vorhandene Wohnnutzung im Erdgeschoss bleibt bestehen. Aus den bestehenden Wohnungen im Unter- und Obergeschoss sollen 9 Zimmer entstehen. Das Gebäude bleibt äußerlich unverändert. Der Bebauungsplan (Kirchberg-Mittelweg, 4. Änderung) lehnt jedoch in seinen Festsetzungen die Ansiedlung eines Beherbergungsbetriebes ab. Die Parksituation am Mittelweg für möglicherweise neun zusätzliche Fahrzeuge komme noch erschwerend hinzu. Das Gremium lehnte den Bauantrag einstimmig ab.
11. Umbau und Erweiterung sowie Nutzungsänderung der Wohnräume in Gemeinderäume, Jöhlinger Str. 2
Der Bauherr plant den Umbau und die Erweiterung am bestehenden Jugend- und Gemeinschaftshaus. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Geplant ist ein Anbau an das bestehende Gebäude mit den Maßen 3,91 m x 7,86 m und einem Pultdach mit 10° Dachneigung. Durch diesen Anbau soll das Gebäude barrierefrei betretbar werden, denn es sollen ein Aufzug, ein Treppenhaus sowie ein Behinderten-WC untergebracht werden. Die bisherigen Wohnräume in den beiden Bestandsgebäuden im Obergeschoss sollen zu Gemeinderäumen umgewidmet werden. Bedingt durch Lage und Nutzung kann der Anbau als „untergeordnetes Bauteil“ gesehen werden. Aber auch unter dem Aspekt der Barrierefreiheit wollten die Mitglieder des AUT keine Befreiung hinsichtlich der Dachform und der Dachneigung des Anbaus in Aussicht stellen. Ein offenes straßenseitig erkennbares Pultdach wäre ein Novum in der Gestaltungssatzung, sagte Bürgermeister Bänziger. Mit einem Satteldach verhielte sich das anders. Einstimmig beschloss das Gremium, dem Bauherrn eine Umplanung zu empfehlen, dahingehend, den Anbau nicht mit einem Pultdach sondern mit einem Satteldach und einer höheren Dachneigung zu versehen.
12. Abriss der bestehenden Scheune, Neubau eines Wohnhauses in 2. Reihe sowie Modernisierung/Sanierung des Zwischengebäudes, Luisenstraße
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Sanierungsgebietes „Ortsmitte“ und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Bauherr ist die Kirchliche Sozialstation Stutensee-Weingarten. Das Vordergebäude bleibt bestehen. Das Zwischengebäude bleibt mit dem bestehenden Pultdach und einer Dachneigung von 12° erhalten, wird aber modernisiert. Das zu errichtende Wohnhaus in 2. Reihe soll mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 35° ausgeführt werden. Die Räumlichkeiten sollen als betreute Wohneinrichtung genutzt werden. Es soll eine Wohnung mit acht Zimmern und Gemeinschaftsräumen entstehen.
Da sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt, erteilen die Mitglieder des AUT einstimmig das erforderliche Einvernehmen.
13. Änderung der Grundrisse, Erweiterung um 3 Wohneinheiten, Abbruch und Neubau einer Garage, Neue Bahnhofstraße
Der Bauherr plant den Umbau des bestehenden Gebäudes, die Erweiterung um 3 Wohneinheiten sowie den Abbruch und den Neubau der Garage.
Insgesamt sind in der aktuell eingereichten Planung 5 Wohneinheiten sowie eine Gewerbeeinheit (Büro) vorgesehen. Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen, was als ausreichend angesehen wird. Die Festsetzungen des Bebauungsplans „Höhefeldstraße“ werden eingehalten, ebenso die Grundflächenzahl von 0,4. Somit war das Bauvorhaben von den Mitgliedern des AUT lediglich zur Kenntnis zu nehmen.
Informationen des Bürgermeisters
Die Firma Rhein Petroleum informiert, dass am 11. Juli die Probebohrungen beendet waren und der 39 Meter hohe Förderturm abgebaut wird. Fest stehe, dass die geologische Struktur „signifikant erdölführend“ sei. Jetzt beginne die vierwöchige Testphase, ob die Lagerstätte von ausreichender Ergiebigkeit sei, um förderungswürdig zu sein. Dann werde über das weitere Vorgehen entschieden. Nach Ende der Testförderung werde das Gelände dann soweit abgebaut, dass nur noch die Asphaltfläche mit dem Bohrkopf übrig bleibt. Der Boden rund um den Bohrplatz wird wieder freigelegt, tiefgründig gelockert und renaturiert. Sollte weiter gefördert werden können, so wäre hierzu ein neues Genehmigungsverfahren für eine Erdölbohrung erforderlich. Das werde etwa ein bis zwei Jahre dauern.
Fragen aus dem Gremium
Wolfgang Wehowsky regte an, den Zaun um die Carix-Anlage rund einen Meter nach hinten zu versetzen, da an dieser Stelle sich Radfahrer und Fußgänger den Gehweg teilen müssen. Darum sei eine Verbreiterung sinnvoll. Dies wurde seitens der Verwaltung bereits erkannt und angeordnet, teilt Bürgermeister Bänziger mit.