Öffentliche Versteigerung von Fundfahrrädern
Artikel vom
01.02.2019
Die Gemeinde Weingarten (Baden) versteigert aufgrund des § 979 BGB am
Samstag, den 16.02.2019 ab 15.00 Uhr
in Weingarten im Bauhof in der Kanalstr. 64 Fundfahrräder.
Die Eigentümer und die Finder der Gegenstände, deren Verwahrungsfrist von 6 Monaten abgelaufen ist werden hiermit gemäß § 980 BGB aufgefordert, ihre Rechte bis zum 13.02.2019 beim Bauhof, Tel 07244/7020-42, Marktplatz 2, 76356 Weingarten (Baden) anzumelden, andernfalls wird die Versteigerung vorgenommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Eigentum nach § 976 BGB auf die Gemeinde Weingarten übergeht, wenn die Herausgabe durch den Finder der Sache nicht innerhalb der genannten Frist verlangt wird.
Bei der Versteigerung kann nur mit Bargeld bezahlt werden.