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Gemeinde Weingarten (Baden)

Grundsteuer und Gewerbesteuer sind fällig

Artikel vom 05.11.2019
 

Auf die Fälligkeit folgender Forderungen wird hingewiesen:

 

Grundsteuer:           4. Rate 2019 fällig am 15.11.2019

Gewerbesteuer:       4. Rate 2019 fällig am 15.11.2019

Informationen für Scheck- und Barzahler

Bei Zahlungsverzug entfällt die Karenzzeit von 3 Tagen für Bar- und Scheckzahlungen.

 

Information über Mahngebühren

Die Mindestmahngebühr beträgt 4 €.

 

Information über Säumniszuschläge

Bei Zahlung nach Ablauf der Karenzzeit von 3 Tagen (gilt nicht für Bar- und Scheckzahler) sind je angefangener Monat der Säumnis, ab dem Fälligkeitstag, 1 % des rückständigen auf 50 € nach unten abgerundeten Steuerbetrages, zu entrichten. Der Säumniszuschlag entsteht kraft Gesetzes, unabhängig davon, ob die rückständige Forderung angemahnt wurde oder nicht.

http://www.weingarten-baden.de//weingarten-baden/aktuelle-meldungen/oeffentliche-bekanntmachungen