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Gemeinde Weingarten (Baden)

Öffentliche Auslegung Landschaftsplan 2030 auch in Weingarten

Artikel vom 01.07.2019

Nachbarschaftsverband Karlsruhe NVK

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Landschaftsplans 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe nach § 42 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe hat in ihrer Sitzung am 3. Juni 2019 die Durchführung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Landschaftsplanes 2030 beschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 42 UVPG erfolgt durch die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Landschaftsplanes 2030, der nach § 11 Bundesnaturschutzgesetz und § 12 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg derzeit erstellt wird. Die Auslegung findet in der Zeit vom 8. Juli 2019 bis einschließlich 23. August 2019 statt. Der Entwurf des Landschaftsplanes mit Textteil und Umweltbericht sowie Analysepläne zu den Schutzgütern Gesundheit des Menschen, Kultur- und Sachgüter, Landschaft, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Boden, Wasser sowie Klima und Luft kann während der Dienststunden, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe, Zimmer D 117 (Offenlageraum) eingesehen und bei Bedarf erörtert werden. Zur erleichterten Information über die Planinhalte, können die Unterlagen auch in den Rathäusern der Mitgliedsgemeinden Eggenstein-Leopoldshafen, Ettlingen, Karlsbad, Linkenheim-Hochstetten, Marxzell, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, Waldbronn, und Weingarten eingesehen werden. 

Mit der Fortschreibung des Landschaftsplans des Nachbarschaftsverbandes soll den Landschaftsveränderungen und den geänderten Rahmenbedingungen durch die anstehende Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Rechnung getragen werden. Soweit erforderlich und geeignet sollen Inhalte des Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden. Nach § 17 Abs. 1 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG BW) bedarf der Landschaftsplan einer Strategischen Umweltprüfung.

Bis einschließlich 27. September 2019 besteht nach § 42 UVPG die Möglichkeit sich zum Entwurf des Landschaftsplanes 2030 äußern. Die Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Planungsstelle des NVK (Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe oder unter info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de) vorgebracht werden. Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt auch für anerkannte Vereinigungen nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz.

Ergänzend ist der Entwurf des Landschaftsplanes 2030 mit den oben genannten Unterlagen auch im Internet einsehbar unter:

www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de/b3/lp_2030/oeffentlichkeitsbeteiligung.de

 

Karlsruhe, 29. Juni 2019

 

Johannes Arnold

Oberbürgermeister der Stadt Ettlingen und Vorsitzender des NVK

   
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