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Gemeinde Weingarten (Baden)

Wirtschaftsplan für den Zweckverband „Musikschule Hardt“ für das Wirtschaftsjahr 2019

Artikel vom 21.06.2019


Die Gesetzmäßigkeit des von der Verbandsversammlung am 13.11.2018 gefassten Beschlusses über die Feststellung des Wirtschaftsplanes für den Zweckverband „Musikschule Hardt“ für das Wirtschaftsjahr 2019 wurde mit Verfügung des Landratsamtes Karlsruhe, Kommunal- und Prüfungsamt, vom 02.05.2019 bestätigt.

Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2019 (01.01.2019 – 31.12.2019)

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Musikschule Hardt“ hat in ihrer Sitzung am 13.11.2018 aufgrund der §§ 18 und 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und § 14 des Eigenbetriebsgesetzes i.d.F. vom 08.01.1992 (GBl.S.22) und der §§ 1 – 4 der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 (GBl.S.776) den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wie folgt festgestellt:

§ 1 Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wird festgesetzt

im Erfolgsplan
- mit Erträgen von 855.100 EUR
- mit Aufwendungen von 855.100 EUR
- Jahresverlust 0 EUR

im Vermögensplan
- mit Einnahmen 1.700 EUR
- mit Ausgaben 1.700 EUR

§ 2 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 30.000 EUR.

§ 3 Umlage
Entsprechend § 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und § 10 der Verbandssatzung wird eine Umlage von den Verbandsgemeinden in Höhe von 70,07 EUR je Schüler und Jahr erhoben.

Stutensee, den 13. November 2018 gez. Petra Becker Verbandsvorsitzende

Öffentliche Auslegung
Der Wirtschaftsplan 2019 des Zweckverbandes „Musikschule Hardt" liegt vom Montag, 17. Juni 2019 bis Mittwoch, 26. Juni 2019 - jeweils einschließlich - (ausgenommen Samstage, Sonntage und Feiertage) im Rathaus Stutensee – Stadtteil Blankenloch – Rathausstr. 3, Zimmer 204, während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus.

Stutensee, den 07. Juni 2019 gez. Becker Verbandsvorsitzende

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