Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung - Verschärfungen der Corona-Regelungen
Hier finden Sie die Allgemeinverfügung des Landratsamts Karlsruhe als PDF-Datei.
Unter anderem beinhaltet die Allgemeinverfügung folgende Regelungen:
- private Treffen sind auf max. 10 Personen begrenzt (auch, wenn max. zwei Haushalte zusammenkommen)
- zwischen 23 und 6 Uhr gilt eine Sperrzeit für Speise- und Schankwirtschaften
- Am Wochenende ist die Ausgabe von Alkohol bereits ab 22 Uhr untersagt.
- Auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sowie auf allgemein zugänglichen Spiel- Sport- und Festplätzen innerhalb des Landkreises
Karlsruhe ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Maskenpflicht), es sei denn, es ist sichergestellt, dass der Mindestabstand [...] eingehalten werden kann.
Die Allgemeinverfügung wurde erlassen, weil im Landkreis Karlsruhe die 7-Tages-Inzidenz die Zahl von 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohnern überschritten hat.