Hauptbereich
Allgemeinverfügung Baggersee vom 08.05.20
Hier finden Sie die Allgemeinverfügung Baggersee vom 08.05.20
Hier finden Sie die gleiche PDF-Datei als "einlesbares" Dokument.
Zusammenfassung:
Was bleibt?
Verweilverbot, Grillverbot, Badeverbot, sowie Sperrung des Ballspielfeldes bleiben bestehen.
Was ist neu?
Lockerungen für den Angel- und Segelsport, sowie die DLRG. Die Nutzung der Spielgeräte ist unter Einhaltung der geltenden Spielplatzregeln gestattet.
Auszug:
Allgemeinverfügung vom 07. Mai 2020 der Gemeinde Weingarten (Baden) zum Aufenthalt im Erholungs- und Freizeitgebiet „Breitheide – Baggersee“ anlässlich der Eindämmung der Atem-wegserkrankung COVID-19 und der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 als Ergänzung zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
Die Allgemeinverfügung zum Aufenthalt im Erholungs- und Freizeitgebiet „Breitheide - Baggersee“ vom 08. April 2020 wird aufgehoben.
Das Verweilen im Freizeit- und Erholungsgebiet „Breitheide – Baggersee“ ist strengstens untersagt, insbesondere das Verweilen auf den Liegewiesen, Ufer-bereichen und sonstigen Flächen ist nicht gestattet. Ausgenommen hiervon ist ausschließlich das Begehen der dortigen öffentlichen Wege. Allerdings muss hier der Abstand von mindestens 1,5m eingehalten werden.
Es gilt ein absolutes Grill- und Badeverbot.
Das Ballspielfeld ist gesperrt.