Öffentliche Bekanntmachungen: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Satzung über die Höhe der zulässigen Miete für geförderten Wohnraum

Artikel vom 13.09.2019

Satzung über die Höhe der zulässigen Miete für geförderten Wohnraum 

vom 15.04.2019

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. S.698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 100) und § 32 des Landesgesetzes zur Förderung von Wohnraum und Stabilisierung von Quartiersstrukturen (Landeswohnraumfördergesetz – LWoFG) in der Fassung vom 11. Dezember 2007 (GBl. 2007, 581) hat der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten (Baden) am 20.05.2019 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Für öffentlich geförderten Wohnraum im Sinne des Ersten Wohnungsbaugesetzes und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes wurden nach § 32 Abs. 1 und 2 LWoFG die gesetzlichen Regelungen über die Kostenmiete zum 31. Dezember 2008 aufgehoben. Die am 31. Dezember 2008 geschuldete Miete wurde ab 01. Januar 2009 zur vertraglich vereinbarten Miete. Ab dem 01. Januar 2009 finden seither die Vorschriften des allgemeinen Mietrechts nach Maßgabe des § 32 Abs. 3 LWoFG Anwendung. Demnach darf in der Gemeinde Weingarten eine geförderte Wohnung für die Dauer der Bindung nicht zu einer höheren Miete zum Gebrauch überlassen werden, als in dieser Satzung festgelegt ist. Dies gilt auch bei einer Neuvermietung der Wohnung und bei der erstmaligen Vermietung von Wohnungen, die bisher vom Eigentümer selbst genutzt wurden.

 

§ 2 Höchstbeträge

 

Für die öffentlich geförderten Wohnungen gelten in der Gemeinde Weingarten (Baden) Höchstbeträge im Sinne von § 32 Abs. 3 LWoFG, die sich aus der ortsüblichen Vergleichsmiete abzüglich eines Abschlages i. H. v. 10 Prozent ergeben. Nebenkosten und Schönheitsreparaturen seitens des Vermieters sind in den aufgeführten Höchstbeträgen nicht enthalten.

 

§ 3 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt nach der öffentlichen Bekanntmachung rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft.

   

Weingarten (Baden), den 18.04.2019

Eric Bänziger  

Bürgermeister