Gemeinderatswahl vom 26. Mai 2019 ist rechtskräftig
Artikel vom
04.07.2019
Landratsamt Karlsruhe hat Wahlprüfungsbescheid erteilt
Die vorgelegten Wahlunterlagen über die am 26. Mai 2019 erfolgte Gemeinderatswahl wurde vom Landratsamt Karlsruhe gemäß § 30 Kommunalwahlgesetz (KomWG) i.V. mit § 47 Kommunalwahlordnung (KomWO) geprüft. Das Prüfungsverfahren ist inzwischen abgeschlossen und hat zu keinen Beanstandungen geführt. Hierüber wurde ein Wahlprüfungsbescheid erteilt. Die Wahl ist nunmehr als rechtskräftig anzusehen.