Gebührenordnung (Hallenbenutzung und Vereine), 2. Änderung
Artikel vom
23.02.2024
2. Änderungssatzung
zur Gebührenordnung für die Benutzung des Walzbachbades, der Walzbachhalle, Schulturnhalle und der sonstigen, zu kulturellen oder sportlichen Zwecken überlassenen Räume
(Hallenbenutzungs- und Gebührenordnung Vereine) vom 01.09.2006
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den §§ 2, 13, und 14 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) jeweils in der gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten (Baden) am 30. Januar 2024 folgende Satzung beschlossen
HIER finden Sie die 2. Änderungssatzung (keine barrierefreie PDF-Datei, 12 Seiten)
- öffentlich bekannt gemacht am 23.02.2024 -