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Gemeinde Weingarten (Baden)

Bebauungsplan Nr. 65 “Schiller-, Paulus- und Bahnhofstraße" und örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Artikel vom 10.01.2019

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 65 “Schiller-, Paulus- und Bahnhofstraße" und örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Bekanntmachung und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten hat in seiner Sitzung am 28.09.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 "Schiller-, Paulus- und Bahnhofstraße" als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gemäß § 74 Abs. 7 der Landesbauordnung beschlossen.

Des Weiteren hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.12.2018 den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 3,5 ha ist wie folgt umgrenzt:

- im Norden:   durch die Bebauung südlich der Schillerstraße bzw. im Nordosten durch die Burgstraße,

- im Osten:      durch die Paulusstraße

- im Süden:     durch die Bahnhofstraße,

- im Westen:   durch die Höhefeldstraße bzw. durch die Bebauung östlich des Lessingwegs.

 

Er umfasst die Flurstücke Nr. 202, 202/2, 202/3, 203, 203/1, 204, 204/1, 205, 206, 209, 209/1, 210, 211, 212, 213, 213/1, 213/2, 214, 215, 216, 216/1, 217, 218, 218/1, 182/1, 220, 221, 222, 224, 225, 226/1, 226, 227, 228, 229, 236, 237, 238, 238/1, 239, 239/1, 240, 241, 242, 242/1, 243, 243/2, 244, 244/1, 244/2, 12789, 12790 vollständig sowie zum Teil das Flurstück Nr. 12775 (Schillerstraße). Maßgebend für die Gebietsabgrenzung ist der nachstehende Lageplan.


Anlass und Ziel der Planung:

Anlass und Planungsziel ist es, die städtebauliche Verträglichkeit zukünftiger Planungen zu regeln und einer unkontrollierten und unmaßstäblichen Bauentwicklung vorzubeugen. Unter anderem soll die künftige Planung des Gewerbebetriebes Autohaus Wolf baurechtlich geordnet werden und zur Erhaltung der Wohnqualität der Grüngürtel in den hinteren Teilflächen der Grundstücke gesichert werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 65 „Schiller-, Paulus- und Bahnhofstraße“ und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan mit Begründung, Fachbeitrag Schall und den zugrundeliegenden DIN-Normen liegen in der Zeit vom

21.01.2019 bis 22.02.2019

im Rathaus Weingarten (Baden), Ortsbauamt, Marktplatz 4, 76356 Weingarten, bei Frau Hafermann, Zimmer B5, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Beteiligungsunterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung können zudem im Internet unter www.weingarten-baden.de unter Leben & Wohnen / Bauen & Wohnen / Bebauungspläne im Verfahren eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit kann sich hier über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und während der Auslegungsfrist zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Weingarten (Baden) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Weingarten, den 10.01.2019

Eric Bänziger, Bürgermeister

       
http://www.weingarten-baden.de//weingarten-baden/aktuelle-meldungen/oeffentliche-bekanntmachungen