Breitbandausbau: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Breitbandausbau

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Schnelles Internet für die Gewerbeflächen westlich der Bahn

- Artikel vom 20.10.2022 -

Großer Schritt für Weingarten (Baden)

Die letzte Übergabestation für Glasfaser wurde jetzt offiziell in Betrieb genommen, läuft aber schon seit einigen Wochen.

Gewerbeflächen im Bestand ertüchtigt

Mit diesem Anschluss werden Gewerbeflächen im Bestand unter dem Namen „Westlich der Bahn“ erschlossen. Der betreffende Bereich erstreckt sich von der Firma Klocke am südwestlichen Ende entlang der Bahnlinie bis zum Ende der Werner-Siemens-Straße und umfasst die Gewerbegebiete „Hinteres Winkelfeld“, „Viehwiesen“ und Vorderes Sandfeld“, die unter dem einheitlichen Namen „Westlich der Bahn“ zusammengefasst wurden. Mit enthalten sind die Firmen Kleiberit, PPG, Alltech und etliche andere. Vorgesehen ist ein Ausbau, beginnend am Übergabepunkt neben der Einfahrt zur Karl-Benz-Straße bis in die einzelnen Gebäude (FTTB-Ausbau). Insgesamt sind 87 Gebäudeanschlüsse vorgesehen. Eingeplant sind dabei alle bestehenden Wohn- und Geschäftsgebäude im definierten und von der Förderstelle anerkannten Ausbaugebiet. Für die in der FTTB-Strukturplanung als Nachverdichtung vorgesehenen zusätzlichen Anschlusspunkte (zukünftige Gebäude) sind Vorstreckungen bis zur Grundstücksgrenze mit eingeplant.

Bundesförderung Breitband

Die Gemeinde erhält für dieses zukunftsweisende Projekt eine Förderung vom Bund in Höhe von 925.000 Euro, was 50 Prozent der förderfähigen Kosten entspricht, und vom Land Baden-Württemberg 740.000 Euro dazu, was weitere 40 Prozent ausmacht. Zehn Prozent trägt die Gemeinde selbst. Eine Summe von 1,8 Mio. Euro habe auch viele Mitspieler, eröffnete Bürgermeister Eric Bänziger das Gespräch. Er begrüßte den Vertreter der Breitbandkabelgesellschaft des Landkreises Karlsruhe, Ragnar Watteroth, den Vertreter des Fördergebers, Martin Boos und den Vertreter von Netze BW, Niklas Brück sowie die anwesenden Gemeinderäte.

Historie

Vor rund sechs Jahren habe die lange Reise der Glasfaser in Weingarten (Baden) mit dem Anschluss der beiden Weiler Sohl und Sallenbusch begonnen. Darauf folgte der weitreichende Beschluss des Gemeinderates, in jede Straße, in der Leitungen verlegt oder repariert werden, Leerrohre für Glasfaser zu legen, und zwar alle Häuser anzuschließen. Im Frühjahr 2021 war die erste Übergabestation für das jetzt in Rede stehende Gewerbegebiet bei der Firma Klocke installiert worden, jetzt der zweite. „Vier Kunden haben hier schon angeschlossen und werden schon versorgt“, berichtete Watteroth und zählte die gelben Anschlusskabel im Inneren der Station. Dieser POP markiere den Übergang vom bestehenden Gewerbegebiet „Westlich der Bahn“ in das neu zu erschließende „Sandfeld“ mit acht Hektar. „Jetzt kann Weingarten qualitativ hochwertige Gewerbegebiete mit Glasfaseranschluss anbieten für IT-fähige Firmen mit hochwertigen Arbeitsplätzen“, sagte Bänziger nicht ohne Stolz. Watteroth beglückwünschte den Bürgermeister zu dem gut überlegten Schritt, diese Sonderförderung des Bundes aufzugreifen. Weingarten hätte aus eigener Kraft diesen Schritt nicht stemmen können. Weingarten verfüge über rund 2000 Arbeitsplätze, in Zukunft werden noch zahlreiche weitere dazu kommen. Keine Firma brauche mehr nachzudenken, ob sie sich in Weingarten ansiedeln solle oder besser nicht. Gute Arbeitsplätze machen auch einen Wohnort attraktiv. „Die Zukunft liegt hinter uns“, sagte er lachend und deutete auf das Wiesengelände jenseits des Fahrradwegs, das künftige Gewerbegebiet Sandfeld.

Historie

Breitbandausbau Westlich der Bahn, Stand 10.06.2021

[Stand 10.06.2021] HIER finden Sie die Mitteilung im PDF-Format. 

Im Rahmen des Bundesbreitbandförderprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, sowie einer Ko-Förderung des Landes Baden-Württemberg, erschließt die Gemeinde
Weingarten in Zusammenarbeit mit der Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH durch die Firma Netze BW GmbH die Gewerbegrundstücke im Bestand westlich der Bahn flächendeckend mit leistungsstarker gigabitfähiger Glasfaser Infrastruktur.


Die Versorgung des geplanten FTTB Ausbaus erfolgt vom geplanten Übergabepunkt am Rande des Gewerbegebietes. Insgesamt sind 87 Gebäudeanschlüsse vorgesehen. Eingeplant sind dabei alle bestehenden Wohn und Geschäftsgebäude im definierten und von der Förderstelle anerkannten Ausbaugebiet. Für die in der FTTB Strukturplanung als Nachverdichtung vorgesehenen zusätzlichen Anschlusspunkte (zukünftige Gebäude) sind Vorstreckungen bis zur Grundstücksgrenze mit eingeplant.


Die Gemeinde Weingarten erhielt für diesen Glasfaserausbau eine Förderzusage des Bundes in Höhe von 925.000 € (rd. 50 % der förderfähigen Ausgaben) und des Landes BW in Höhe von weiteren 740.000 € bewilligt.

Der Ausbaubereich kann dem Übersichtsplan entnommen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie  unter
Tel. 0711/289-20640
Mail schreiben

Ansprechpartner Gemeinde Weingarten:
Herr Leucht
Tel. 07244/7020-45
Mail schreiben 

Breitbandausbau in Weingarten

Der Landkreis Karlsruhe beabsichtigt zusammen mit der Gemeinde Weingarten die Breitbandversorgung in Weingarten zu verbessern. Die Verfügbarkeitsanalyse zur Ist-versorgung hat ergeben, dass eine flächendeckende Versorgung von mindestens 30 Mbit/s symmetrisch der im rot umrahmten Gebiet der Karte (Bild 1) gelegenen gewerblichen Bedarfe nicht gegeben ist.

Dies wird durch die Darstellung im Breitbandatlas des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur insofern bestätigt (Bild 2), dass es sich bei den als verfügbar gezeigten Bereichen (gelbe Kacheln) nur um asymmetrische und nicht um symmetrische Versorgungen handelt. Ziel ist hierbei die Erreichung einer Bandbreite für gewerbliche Bedarfe von mindestens 1 GBit/s symmetrisch. Der Landkreis Karlsruhe darf zusammen mit der Gemeinde Weingarten zur Verbesserung der Breitbandversorgung im benannten Versorgungsgebiet weitere Schritte unternehmen, sofern kein Telekommunikationsanbieter die oben genannten Bandbreitenziele innerhalb der nächsten 3 Jahre ohne den Einsatz öffentlicher Mittel decken wird.

Der Landkreis Karlsruhe und die Gemeinde Weingarten fordern Sie daher auf, baldmöglichst, jedoch spätestens bis zum 29.09.2017 rechtsverbindlich mitzuteilen, ob und wie Sie innerhalb der nächsten drei Jahre in dem mit Rot umrahmten Bereich in Weingarten (Bild 1) einen Breitbandausbau durchführen werden.

Nach der Verwaltungsvorschrift zur Breitbandförderung Baden-Württemberg vom 01.08.2015 in Verbindung mit den Leitlinien der Europäischen Kommission vom 26.01.2013 (2013/C 25/01) sowie mit der Notifizierung durch die Europäische Union (Staatliche Beihilfe SA.41416 (2015/N) – Deutschland – NGA-Förderregelung Baden-Württemberg) ist die Folge einer Mitteilung zu den Ausbauabsichten einer genügenden Breitbandversorgung die Suspendierung des öffentlich geförderten Breitbandausbaus.

Dabei werden folgende Qualitätsanforderungen an die Mitteilung Ihrer Ausbauabsichten gestellt:

Nehmen Sie Stellung zur Richtigkeit der in der Karte in Bild 2 dargestellten Ist-Versorgung und weisen Sie gegebenenfalls eine abweichende Versorgungsituation nach.

Sie erklären sich bereit, eigene Infrastrukturen der Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitzuteilen, soweit noch nicht erfolgt. Falls Sie nicht bereit sind, Ihre passive Infrastruktur offenzulegen und anderen am Auswahlverfahren teilnehmenden Telekommunikationsanbietern zur Verfügung zu stellen, können Sie aus einem möglichen späteren Auswahlverfahren ausgeschlossen werden.

Sie bestätigen, dass Sie grundsätzlich bereit sind, anderen in einem möglichen späteren Auswahlverfahren teilnehmenden Telekommunikationsanbietern Ihre passive Infrastruktur im Versorgungsgebiet zur Verfügung zu stellen.

Kündigt Ihr Unternehmen an, innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Markterkundungsverfahrens ein eigenfinanziertes Netz im Fördergebiet in Betrieb nehmen zu wollen, kann der Zuwendungsempfänger verlangen, dass Sie innerhalb von drei Jahren einen wesentlichen Teil des Versorgungsgebietes (mindestens 98 % der Haushalte) erschließen. Ferner kann verlangt werden, dass Sie innerhalb von zwei Monaten einen glaubhaften Geschäftsplan, weitere Unterlagen wie Bankdarlehensverträge und einen ausführlichen Zeitplan für den Netzausbau vorlegen. Die Investitionen müssen innerhalb von zwölf Monaten anlaufen und die überwiegende Anzahl für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Wegerechte erteilt worden sein. Die Verpflichtungen können auch vertraglich vereinbart werden und bestimmte Meilensteine sowie eine Berichterstattung über die erzielten Fortschritte vorsehen. Wird ein Meilenstein nicht erreicht, kann die Gemeinde/Stadt/der Landkreis mit der Umsetzung der geplanten staatlichen Maßnahme beginnen.

Geben Sie die erwartete Mindestbandbreite im Down- und Upload beim endkundenseitigen Netzabschlussgerät (Modem/Router) für jede Adresse im Ausbaugebiet nach Abschluss Ihrer Ausbaumaßnahme an. Diese Informationen müssen in Form von georeferenzierten Shape-Dateien übermittelt werden.

Die vorgenannten Voraussetzungen gelten identisch, sofern Sie die Aufrüstung vorhandener Technikstandorte mit dem Ziel einer Leistungssteigerung im angefragten Versorgungsgebiet beabsichtigen. Hierzu werden Sie gebeten die neu eingesetzte Technikvariante, Art und Umfang der Leistungssteigerung (Übertragungsraten nach Aufrüstung) sowie die Darstellung der Versorgungsbereiche zu benennen.

Beteiligt sich Ihr Unternehmen nicht am Markterkundungsverfahren oder gibt falsche oder unklare Auskünfte und kündigt zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb von drei Jahren nach Beginn des Markterkundungsverfahrens beispielsweise den FTTC-Eigenausbau im Versorgungsgebiet an, kann der Zuwendungsempfänger nach vorheriger Zustimmung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration im Bereich dieses angekündigten FTTC-Ausbaus möglichst unter Einbezug der Kabelverzweiger einen FTTB-Ausbau durchführen.

Kommt Ihr Unternehmen dieser Aufforderung nicht nach oder kann das Vorhaben nicht gemäß der vorgenannten Qualitätsanforderungen plausibel belegen, ist Ihre Ankündigung nicht zu berücksichtigen.

Kündigt Ihr Unternehmen im Rahmen dieser Abfrage den Ausbau an und/oder bestätigt Ihr Unternehmen die Sicherstellung der Breitbandabdeckung entsprechend dem genannten Bedarf in den oben genannten Versorgungsbereichen und erklären sich mit der Einhaltung der geforderten Qualitätsanforderungen einverstanden, so ist dies für Sie bindend.

Der Landkreis Karlsruhe zusammen mit der Gemeinde Weingarten sieht den Glasfaserausbau als wichtiges Element zukunftsfähiger Ortsentwicklung und wäre deshalb für eine rasche Antwort zu Ihren Ausbauplänen innerhalb obiger Frist dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Gez.

Ragnar Watteroth
Kreiskämmerer