Lärmaktionsplan: Gemeinde Weingarten (Baden)

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googleanalytics
  • _ga - Speicherdauer beträgt 2a
  • _gid - Speicherdauer beträgt 24h
  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Weingarten (Baden)
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Lärmaktionsplan

Hauptbereich

Vorlesen

Amtliche Bekanntmachung zum Beschluss des Lärmaktionsplans der 3. Runde der Gemeinde Weingarten (Baden)

Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten (Baden) hat auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungsrichtlinie) in Verbindung mit den §§ 47a – 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigun- gen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG) die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes beschlossen.

Die Erstellung des Lärmaktionsplans basiert auf der aktuellen Lärmkartierung des Landes Baden-Württemberg für die Hauptverkehrsstraßen der 3. Runde (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 8.200 Kfz pro Tag). Entsprechend der Empfehlung des aktuellen ‘Kooperationserlasses - Lärmaktionsplanung’ vom 29.10.2018, wurden zusätzlich zu der vom Land ausschließlich kartierten Bundesautobahn A5 und der Bundesstraße B3 weitere kommunale Straßen mit Belastungen deutlich unter 8.200 Kfz pro Tag berücksichtigt

Der Entwurf des Lärmaktionsplans lag gemäß Offenlagebeschluss vom 11.07.2022 in der Zeit vom 22.07.2022 bis einschließlich 09.09.2022 öffentlich aus. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte ebenfalls zwischen dem 22.07.2022 und einschließlich dem 09.09.2022.

Die Ergebnisse der Abwägung wurden in den Lärmaktionsplan für die Beschlussfassung im Gemeinderat aufgenommen und dargestellt.

Der Lärmaktionsplan wurde am 21.11.2022 vom Gemeinderat beschlossen. Der Endbericht des Lärmaktionsplans kann im Rathaus der Gemeinde Weingarten (Baden), Marktplatz 2 , 76356 Weingarten (Baden), während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie auf der Homepage der Gemeinde Weingarten (Baden) unter:

Lärmaktionsplanung 3. Runde - Endbericht

eingesehen werden.

Der Lärmaktionsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Lärmaktionspläne sind nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre zu überarbeiten.

 

Weingarten (Baden), den 12.01.2023

gez. Eric Bänziger, Bürgermeister

Historie

Lärmaktionsplanung der Gemeinde Weingarten (Baden) - Einsicht der Unterlagen

Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten (Baden) hat am 11.07.2022 der Aufstellung des „Lärmaktionsplans Weingarten (Baden) – 3. Runde“ gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zugestimmt und die Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Abs. 6 i.V.m. § 47 Abs. 6 BImSchG am Planaufstellungsverfahren wird in der Zeit vom 22.07.2022 bis 09.09.2022 durchgeführt.

Der Zwischenbericht des Lärmaktionsplans, die Straßenverkehrslärmkarten der Gemeinde Weingarten (Baden) (Rasterlärmkarte für den Zeitbereich LDEN, Rasterlärmkarte für den Zeitbereich LNIGHT, Gebäudelärmkarten für den Zeitbereich LDEN, Gebäudelärmkarten für den Zeitbereich LNIGHT und Lärmschwerpunktkarten für die Zeitbereiche LNIGHT und LDEN) sowie die Maßnahmenvorschläge zum Straßenverkehrslärm zur Lärmaktionsplanung werden vom

22.07.2022 bis einschließlich 09.09.2022

während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde, Zimmer 5, Marktplatz 2, 76356 Weingarten (Baden), öffentlich ausgelegt.

Nachfolgend die oben genannten Unterlagen als PDF-Dateien zum Download:

Jedermann kann die Unterlagen für die Dauer der Auslegung einsehen und dort bei der Gemeindeverwaltung über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen und Vorschläge für den Lärmaktionsplan können während der Auslegungsfrist – schriftlich oder zur Niederschrift – im Rathaus abgegeben oder per E-Mail unter karlsruhe[at]modusconsult.net eingereicht werden.

Da die Öffentlichkeit über die bei der Berücksichtigung der Beteiligungsergebnisse getroffenen Entscheidungen unterrichtet wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Äußerungen anonymisiert in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.

Die Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit fand am Donnerstag, 21.07.2022 statt.

Lärmaktionsplan der Gemeinde Weingarten (LAP)

Aktuelle Fragebogenaktion im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung -

Hintergrundinformationen: Für die Aufstel­­­­lung des Lärmak­ti­­­­ons­­­­pla­­­­nes ist die Gemeinde Weingarten nach Bunde­­­­sim­­­­mis­­­­si­­­­ons­­­­schutz­­­­ge­­­­setz BlmSchG § 47e zuständig und verpflich­tet. Ziele und Aufgaben des Aktions­­­­­­­pla­­­­nes: Strategien und Maßnahmen zur Lärmmin­­­­de­rung und Lärmver­­­­­­­mei­­­­dung hochbe­las­te­ter Bereiche entwickeln und bisher ruhige Gebiete vor Lärmzu­­­nah­­­men  schützen. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Umgebungs­­lär­m­richt­­­li­­­nie wurde das Bundes- Immis­­­si­­­ons­­­schutz­­­ge­­­setz (BlmSchG) geändert und § 47 zur Lärmmin­­­de­rungs­­­­­pla­­­nung modifi­­ziert. Nach § 47d haben betroffene Gemeinden Lärmmin­­­de­rungs­­plä­ne aufzu­s­tel­len. Die Gemeinde Weingarten hat im ersten Schritt des Lärmaktionsplanes verkehrliche Analysen, Lärmanalysen, Betroffenheitsanalysen, Konfliktanalysen, Ermittlung ruhiger Gebiete und Analyse vorhanden Planungen aufgestellt. Die Bewertung des Ist-Zustandes erwies im Bereich der Hauptverkehrsstraßen B3 und A5 sowie im Bereich der L 559, Jöhlinger Straße und Ringstraße sehr hohe bis hohe Lärmbelastungen für die Anwohner. In den genannten Bereichen sind demnach insgesamt ca. 1280 lärmbelastete Einwohner/-innen mit Lärmpegelwerten oberhalb 65 db(A) am Tag oder 55 dB (A) bei Nacht betroffen.

Für diese Bereiche waren im weiteren Verlauf der Lärmaktionsplanung Maßnahmen zur Lärmminderung zu prüfen.  Die Festlegung von Maßnahmen ist in das Ermessen der Gemeinden gestellt, der Maßnah­men­katalog wird seither vom Gemeinderat abgear­­bei­tet.

Ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung ist die Öffentlichkeitsbeteiligung, um den betroffenen Anwohner die Möglich­keit zu geben, sich an den Maßnah­men­vor­­schlä­gen zu beteiligen. Diese Beteiligung wird mittels eines Fragebogens durchgeführt, der an die Anwohner der Waldbrücke und der Hauptverkehrsstraßen Bundesstraße 3 und Landesstraße 559 versendet wurde.  Der Fragebogen für den Ortskern fragt nach dem Grad der subjektiven Störungsempfindung durch Straßenverkehr, ermittelt weitere Lärmquellen und fragt Vorschläge ab, die Lärmbelastung zu verringern.

Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmschutzwall Waldbrücke

Zwischenzeitlich liegt für eine geeignete Lärmschutzmaßnahme eine Genehmigung vor, welche aus einer Kombination von Lärmschutzwall und -wand entlang der BAB 5 besteht. Für die Ausgestaltung dieser werden die Bewohner der Waldbrücke befragt, ob sie es „für notwendig halten, den Verkehrslärm der BAB 5 für die Waldbrücke zu verringern“, ob entlang der Autobahn ein Lärmschutzwall gebaut werden soll und ob sie in diesem Fall bereit wären, „geringe zusätzliche Beeinträchtigungen während der Bauzeit zu akzeptieren“. 

Folgende Eigenschaften  hätte der Bau einer Lärmschutzwall und -wand entlang der BAB 5:

  • Länge des Gesamtbauwerkes: 1210 m
  • Lärmschutzwall 190 m
  • Lärmschutzwände Bauhöhe: Lärmschutzwall 10 m, Lärmschutzwand bis 6.5 m
  • Aufstandsfläche: knapp 50.000 m2
  • Schüttvolumen: 280.000 m3
  • Lkw-Aufkommen 15 – 25 Lkw/Tag durchschnittlich
  • voraussichtliche Bauzeit: 5 Jahre

Bei Ausführung der o.g. Planung sagen schalltechnische Berechnungen eine spürbare Ver-ringerung des von der BAB 5 ausgehenden Schallpegels für nahezu den gesamten Ortsteil Waldbrücke voraus.

Nach aktueller Abwicklungsplanung kann das Kerngebiet des Ortsteiles Waldbrücke während der Bauzeit vom Bauverkehr weitgehend ausgespart werden. In Verhandlungen mit dem Regierungspräsidium konnte erreicht werden, dass die Anlieferung der Erdmassen über die A5 erfolgt. Die Abfahrt erfolgt über die K3539 und die L559.

Der Bund stellt für die Maßnahme keine Mittel zur Verfügung. Es wird davon ausgegangen, dass die Gesamtkosten (Baukosten Wall / Wände, Entwässerung, Zu-/ Abfahrten, Aus-gleichsmaßnahmen, Ablösekosten, Ingenieurleistungen, Qualitätssicherung) vollständig über die Erdmaterialanlieferung finanziert werden können.

Die Auswertung der Befragung dient der Entwicklung von geeigneten Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation. Dabei ist uns Ihre Meinung zu diesem Thema besonders wichtig.  Nach der Auswertung des Fragebogens wird ein Maßnahmen- Gesamtkonzept aufgestellt, der die Bedenken und Anregungen der Anwohner beinhaltet. Der Auslegungsentwurf des Lärmaktionsplans wird im Herbst 2014 im Rahmen einer Bürgerversammlung der Öffentlichkeit vorgestellt.

Hier sehen Sie den geplanten Verlauf des Lärmschutzwalles an der A5.

Querschnitt der geplanten Kombination von Lärmschutzwall- und wand.