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Donnerstag, 27.03.2008

Ende des Bebauungsplanverfahrens Kirchberg-Mittelweg in Sicht

Beschluss über die Änderung des seit 1972 geltenden Planes soll im Sommer gefasst werden

Mit großen Schritten naht das langwierige Bebauungsplanverfahren „Kirchberg-Mittelweg“ seinem Ende. Viel Zeit und Mühe waren erforderlich, um für die vorhandenen und auftretenden Probleme Lösungswege zu finden, die für alle Beteiligten gangbar erscheinen.
In der Gemeinderatssitzung am 17. März 2008, die aufgrund des großen Interesses der Bevölkerung in der Walzbachhalle stattfand, wurde nun ein weiterer Meilenstein für das Baugebiet erreicht. Der Gemeinderat beschloss mit großer Mehrheit, den Änderungsentwurf zu diesem Bebauungsplan erneut öffentlich auszulegen.
Statt die Auslegungsfrist auf zwei Wochen zu verkürzen – wie vom Gesetzgeber erlaubt - haben sich die Mitglieder des Gemeinderates auf Vorschlag der Verwaltung dazu entschlossen, die Einsicht in den Planentwurf drei Wochen lang zu gewähren. Zusätzlich erhalten noch vor Beginn der Offenlage alle 50 Bürger, die bei der ersten Auslegung Anregungen und Einwände gegen die Planänderung vorgebracht hatten, den beschlossenen Entwurf per Post. Die Gemeinde legt auch weiterhin Wert auf größtmögliche Transparenz und Offenheit im Verfahren.


Bürgermeister Klaus-Dieter Scholz fasste unter Tagesordnungspunkt 3 der öffentlichen Sitzung für die ca. 90 anwesenden Zuhörer das Verfahren zur Änderung des seit 1972 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes nochmals zusammen und erklärte, dass im Jahre 1999 ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt worden sei, der den Basisplan für die künftige Bebauungsplan-Änderung bilden sollte.

Am 24. Juli 2006 hat der Gemeinderat den auf der Basis der Variante 2 fortentwickelten Bebauungsplan-Änderungsentwurf gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Auch den Fachbehörden, wie Umweltamt, Baurechtsamt, Nachbarschafts-verband, etc., wurde Gelegenheit gegeben, Stellung zu nehmen. Aufgrund der zahlreich vorgebrachten Stellung-nahmen der Grundstückseigentümer hat sich die Notwendigkeit ergeben, insbesondere die parallel zur Bebauungsplanung erarbeitete Erschließungsplanung (Straße, Wasser, Abwasser) fortzuentwickeln sowie Neuvermessungen durchzuführen. Dies erfolgte nicht zuletzt auch im Hinblick auf die künftige Kostenbelastung der Grundstückseigentümer mit Umlegungs- und Erschließungskosten.

Durch die weitgehende Berücksichtigung der von den Bürgern eingegangenen Änderungswünsche mit der Anpassung der Baubereiche und Nutzungsziffern und der Anpassung an die Erschließungsplanung haben sich Modifizierungen gegenüber dem Offenlageentwurf vom Juli 2006 ergeben, die sowohl den zeichnerischen Teil und die planungsrechtlichen Festsetzungen wie auch die örtlichen Bauvorschriften betreffen. Auch bei der Begründung und im Umweltbericht wurden Änderungen vorgenommen, die zusammenfassend eine erneute Offenlage notwendig machten.

Die Planerin Petra Schippalies verdeutlichte dem Gemeinderat und den interessierten Bürgerinnen und Bürgern ausführlich anhand einer PowerPoint Präsentation die Modifizierungen und erläuterte daneben die Vor- und Nachteile der Varianten mit und ohne Planstraße B im Baugebiet, deren Wegfall im Vorfeld wie auch in der Sitzung nochmals angeregt wurde. Unter Abwägung aller Gesichtspunkte haben sowohl die Verwaltung wie auch das Planungsbüro vorgeschlagen, diese Straße nicht nur aus erschließungs- und rettungstechnischer Sicht beizubehalten. Die Ergebnisse dieser Gegenüberstellung sind in der Begründung im Einzelnen dargestellt und können im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.

Nach den fortgeschriebenen Kostenschätzungen geht die Verwaltung davon aus, dass im Vergleich zu anderen Hanggebieten für die Grundstückseigentümer keine außer-gewöhnliche Kostenbelastung auftreten wird.

Beim derzeitigen Verfahrensstand werden ca. 100 – 113 Euro/m² Erschließungskosten für eine zweigeschossige Bebauung in diesem Gebiet angenommen, erklärte Scholz. Um Missverständnisse zu vermeiden, wies er darauf hin, dass die Kostenbelastung der Eigentümer nicht nach Rechtskraft der Bebauungsplan-Änderung, sondern in der Regel nach der Rechtskraft des Umlegungsplanes eintritt. Erst dann könnten auch die Ausschreibungen für die Erschließungsarbeiten beginnen.

Eine gesetzliche Entschädigungspflicht für Grundstücke, die nach dem bisherigen wie auch im modifizierten Offenlageentwurf nicht mehr bebaubar sind und voraussichtlich nicht in das Umlegungsgebiet einbezogen werden, besteht für die Gemeinde nicht. Dennoch werde geprüft, ob und inwieweit ein Ankauf dieser Grundstücke oder ein Ausgleich in anderer Weise den betroffenen Eigentümern angeboten werden könne, versicherte Scholz.

Die Offenlage des Bebauungsplan-Änderungsentwurfs und der örtlichen Bauvorschriften findet entsprechend der öffentlichen Bekanntmachung in dieser Ausgabe der Turmbergrundschau vom 7.4. – 28.04.2008 statt.

Die Abwägung der während dieser Zeit eingegangen Stellungnahmen und Anregungen sowie der endgültige Beschluss über den geänderten Bebauungsplan soll im Sommer diesen Jahres stattfinden.



Für weitere Informationen steht Ihnen Hauptamtsleiter Klaus Oberacker (07244-702013 oder k.oberacker@weingarten-baden.de) zur Verfügung.

Hier können Sie den zeichnerischen Teil des Änderungsentwurfes zum Baugebiet „Kirchberg-Mittelweg“ herunterladen.

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