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Donnerstag, 10.11.2011

Radfahren in der Bahnhofstraße

In der Bahnhofstraße gilt seit langem schon, dass Radfahrer grundsätzlich die Fahrbahn benützen sollen. Bereits im Jahr 2001 hat der Bundesgesetzgeber verordnet, dass in Tempo 30-Zonen der Radverkehr auf die Fahrbahn gehört und hat die Fahrradwege „abgeschafft“.


Einzige Ausnahme: Kinder unter 8 Jahren. Sie dürfen nicht nur, sondern müssen den Gehweg benutzen. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen das nur noch. Erwachsene dürfen auf dem Gehweg überhaupt nicht fahren.

Selbstverständlich gilt in allen Bereichen, dass auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen ist. Klingeln und „draufhalten“ ist nicht nur rowdyhaft, sondern auch gefährlich. Wir bitten daher alle Verkehrsteilnehmer um gegenseitige Rücksichtnahme und Einhaltung der Verkehrsregeln.

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