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Schwerbehindertenparkplatz Kunzmann

Dienstag, 08.11.2011

Parkplätze für Schwerbehinderte haben ihren Sinn

Frau X. fährt mit dem Auto in den Ort, um einzukaufen. Frau X. ist „außergewöhnlich gehbehindert“ und besitzt einen Parkausweis mit den Buchstaben „aG“. Aber leider nützt er ihr heute nichts. Denn der Schwerbehinderten-Parkplatz ist durch Unberechtigte besetzt.


Frau X. wäre gezwungen, einen ganz „normalen“ Parkplatz zu suchen. Aber sie muss feststellen, das ist nicht so einfach: normale Parktaschen sind für das Ausschwenken des Rollstuhls zu eng und einen Längsparkplatz zu benutzen, ist zu gefährlich. Dann steht Frau X. nämlich mitsamt ihrem Rollstuhl mitten auf der Straße und außerdem vor einem, ohne Hilfe nicht zu überwindenden, Bordstein. Echt ärgerlich.

Der Autofahrer, der den Schwerbehindertenparkplatz besetzt hat, hat sich nichts dabei gedacht. „Prima, so ein Parkplatz direkt vor der Tür“. - „Es wird schon jetzt gerade keiner kommen“. – „Ich brauche ja nur einen Moment“ sind die gängigen Ausreden. Dabei ist diese Nutzung aus Bequemlichkeit nichts als blanke Rücksichtslosigkeit. Denn jeder gesunde Mensch kann ein paar Schritte weit laufen, der behinderte Mensch kann das eben nicht. Für ihn ist dieser Parkplatz da! Die missbräuchliche Nutzung dieser Parkplätze wird mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 35,-- € bestraft.

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