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Anlieger frei

Mittwoch, 31.08.2011

Diese Straße ist nur für Anlieger erlaubt!

Liebe motorisierte Verkehrsteilnehmer, bereits vor einigen Wochen hatten wir Sie darauf hingewiesen, was diese Schilder bedeuten: ein Verbot für alle zwei- und vierrädrigen Kraftfahrzeuge – es sei denn, Sie sind Anlieger.
Anlieger sind Personen, die dort wohnen oder einen Besuch machen. Auch Lieferanten oder Servicepersonal, das die Anlieger aufsucht, gehört dazu, ebenso Friedhofsbesucher oder die Eigentümer oder Pächter der angrenzenden Grundstücke. Nur Anlieger und Fahrradfahrer sind zur Einfahrt berechtigt, alle anderen nicht.


In der vergangenen Woche haben die beiden Gemeindevollzugsbediensteten gemeinsam mit Beamten des Polizeireviers Waldstadt an den Zufahrten zum Wohngebiet Setz zwei Stunden lang kontrolliert. 50 Fahrzeuge sind durchgefahren. Es ist seit langem bekannt, dass der Weg über die „Setz“ der Schleichweg für die Jöhlinger Straße ist. Aber Sie möchten doch in Ihrer Straße bestimmt auch nicht solchen „Durchgangsverkehr“.

Bitte nehmen Sie in Zukunft Rücksicht und fahren Sie dort nur, wenn Sie tatsächlich Anlieger sind.

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