GemeindenachrichtenDonnerstag, 25.08.2011 Für Kinderbetreuung ist ein Zuschuss vom Landkreis möglichNeben den regelmäßig anfallenden Kosten für Miete, Krankenversicherung und Pkw sind die Kosten der Kinderbetreuung für viele Familien der nächste „dicke Brocken“. Darum gibt das Jugendamt für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten. Wie hoch dieser Zuschuss ausfallen wird, hängt von der Höhe des Familieneinkommens ab. Aber: die Grenze ist nicht pauschal festgelegt, sondern muss individuell berechnet werden.
Für die Berechnung sind die Anzahl der Personen im Haushalt, die Höhe der Miete, die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, Versicherungen und mehr maßgebend.
Mit den beiden nachfolgenden Beispielen erhalten Sie eine grobe Orientierungshilfe:
Drei Personenhaushalt:
728,00 € Grundfreibetrag für den Vater
+ 255,00 € Familienzuschlag für die Mutter
+ 255,00 € Familienzuschlag für das Kind
+ 550,00 € bsp. angenommene Miete
+ andere anrechenbare Kosten
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= 1.788,- € Einkommensgrenze.
Allein erziehender Elternteil:
728,00 € Grundfreibetrag für den Elternteil
+ 255,00 € Familienzuschlag für das Kind
+ 450,00 € beispielhaft angenommene Miete
+ andere anrechenbare Kosten
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= 1.433,- € Einkommensgrenze.
Bei einem drei Personen-Haushalt werden die Kinderbetreuungskosten also beispielsweise bis zu einem Einkommen von 1.788 € in voller Höhe übernommen. Bei einem allein erziehenden Elternteil kann die Einkommensgrenze bei 1.433 € liegen.
Prüfen Sie zusammen mit dem Jugendamt Ihre individuelle Einkommensgrenze, vielleicht lohnt es sich für Sie!
Anträge auf Übernahme der Kosten für Kinderbetreuung erhalten Sie im Bürgerbüro. Generelle Rückfragen beantwortet Frau Ponzelar vom Jugendamt im Landratsamt Karlsruhe (montags und mittwochs von 7:30 – 16:00 Uhr) unter der Nummer: 0721/ 936-7749 oder unter sabrina.ponzelar@landratsamt-karlsruhe.de . Seitenanfang | Seite drucken |