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Dienstag, 02.08.2011

Geänderte Richtlinien für Veröffentlichungen in der Turmberg-Rundschau

Das Mitteilungsblatt der Gemeinde, die Turmberg-Rundschau, hat sich nicht nur äußerlich verändert, sondern soll jetzt nach einstimmigem Beschluss des Gemeinderates auch inhaltliche Veränderungen erfahren, die besonders die Parteien und Wählervereinigungen betreffen.


Denen soll es in Zukunft ermöglicht werden, unter der betreffenden Rubrik zweimal im Jahr kostenfrei und plakativ auf Veranstaltungen hinzuweisen. Plakativ bedeutet, in einem ansprechend graphisch gestalteten Kasten unter Angabe des Themas, Referent, Ort, Datum und Uhrzeit. Außerdem können sie zukünftig auch im Nachhinein über ihre Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen etc. berichten. Dafür entfällt die bisherige jeweils im September/Oktober erschienene Sonderbeilage mit Stellungnahmen der einzelnen Fraktionen zu aktuellen Gemeindethemen.

Für alle – Vereine, Gruppierungen und Institutionen – gilt, den Umfang der Berichte auf 2400 Zeichen sowie zwei Bilder zu beschränken. Bei echten Jubiläen wird das Kontingent ausnahmsweise auf das Doppelte erhöht. Eine Fortsetzung der Berichterstattung der gleichen Veranstaltung in nachfolgenden Ausgaben ist nicht möglich. Bei Vereinen mit mehreren Abteilungen gilt für die jeweilige Abteilung ein Kontingent von 1200 Zeichen und einem Bild. Der Ergebnisdienst der Sportvereine wird dem Kontingent nicht angerechnet. Weihnachts- und Osterglückwünsche werden nur als bezahlte Anzeigen veröffentlicht.

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