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Dienstag, 02.08.2011

Berechnung der Abwassergebühren

Zur Ermittlung der offenen und versiegelten Fläche zur Erhebung einer gesplitteten Abwassergebühr hatte sich die Gemeinde Weingarten für ein Verfahren per Befliegung entschieden. Die Befliegung ist mittlerweile erfolgt, die Daten sind erhoben, jetzt geht es um die Berechnung.


Der Maßstab ist die befestigte Grundstücksfläche, deren Regenwasser dem Kanalnetz zugeführt wird. Dabei wird nach dem Grad der Versiegelung unterschieden. Beispielsweise zahlen Grundstücksbesitzer, die Dachflächen und betonierte oder asphaltierte Flächen entwässern, mehr – für sie zählt der Abflussfaktor 0,9 - als Grundstückseigentümer mit gering versiegelten Flächen wie Schotter oder Rasengitter (Abflussfaktor 0,3). Wer eine Zisterne mit Überlauf ins Kanalnetz besitzt und das Wasser zur Gartenbewässerung nutzt, bekommt acht Quadratmeter Fläche pro Kubikmeter Fassungsvermögen abgezogen, maximal jedoch 40 Quadratmeter. Diese Zahlen, erklärte Bänziger, gelten für innerorts. Im Außenbereich werden Einzelfalllösungen gesucht. Die Zustimmung zu dieser Handhabung war einstimmig.

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