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Verkehrsbrevier - Blinken nicht vergessen

Mittwoch, 06.07.2011

Blinken nicht vergessen!

Kennen Sie diese Stelle? Die meisten Autofahrer biegen hier nach links ab Richtung Unterführung. Und sehr viele von ihnen vergessen, zu blinken. Eigentlich sogar verständlich, weil es gerade hier schon fast selbstverständlich scheint, auf der abknickenden Vorfahrtstraße zu bleiben.


Aber falsch. Dasselbe gilt für das Ausfahren aus dem Kreisverkehr, für das Anfahren vom Fahrbahnrand oder das Ausfahren aus einer Parklücke. Häufig meinen Autofahrer, alles im Blick zu haben und daher selbst entschieden zu können, wann es „sinnvoll“ ist, zu blinken. Frei nach dem Motto: „Ich blinke nur, wenn es wirklich nötig ist. Ist doch klar, dass ich hier rausfahren will.“ Ist es aber nicht.

Die Straßenverkehrsordnung regelt eindeutig: Bevor Sie abbiegen, an einem Hindernis vorbeifahren, überholen, den Fahrstreifen wechseln oder aus einem Kreisverkehr ausfahren, müssen Sie blinken – und zwar verpflichtend. An abknickenden Vorfahrtsstraßen muss sowohl geblinkt werden, wenn der Vorfahrtsstraße gefolgt, als auch wenn nach rechts beziehungsweise nach links abgebogen wird. Im Kreisverkehr ist Blinken wichtig für den Verkehrsfluss, um ein zügiges Einfahren zu fördern. Gerade in der Dämmerung können alle Verkehrsteilnehmer die Entwicklung der Verkehrssituation besser einschätzen, wenn geblinkt wird.

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