Gemeindenachrichten Montag, 30.05.2011 Der Sommer kommt, der Baggersee ruftNicht mehr lange und die Badelustigen werden wieder in Scharen das Freizeitgebiet am Baggersee aufsuchen. Im Interesse aller Nutzer dieses Erholungsgebiets hat die Ortspolizeibehörde in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt eine Rechtsverordnung erlassen.
Vier Schwerpunkte, die auf jeden Fall geahndet werden:
1. Grillen und offenes Feuer: Ab dem 6.Juni ist das Grillen nur noch ausschließlich auf den dafür vorgesehenen gemauerten Grillstellen erlaubt. Es ist nicht zulässig, einen eigenen Grill mitzubringen, erst recht nicht offenes Feuer abzubrennen. Um den Grillfreunden entgegenzukommen, werden aber eine gewisse Übergangszeit gebräuchliche Einweggrillschalen kostenlos ausgegeben. Wer dem Verbot zuwider handelt und dennoch einen Grill mitbringt, muss damit rechnen, dass er ihm abgenommen und – selbstverständlich ohne jegliche Gewährleistung – neben der Kasse deponiert wird. Im Kassenbereich werden zielgerichtete Kontrollen durchgeführt, im Zweifelsfall muss der Kofferraum geöffnet und Einsicht ins Wageninnere gewährt werden. Uneinsichtigen Personen gegenüber kann der Ordnungsdienst im Auftrag der Gemeinde einen Platzverweis aussprechen.
2. Alkohol: Im selben Zusammenhang wird der Ordnungsdienst auch ein Augenmerk auf die mitgebrachten alkoholischen Getränke richten, um Alkoholexzesse und daraus resultierende Störungen zu vermeiden. Angetrunkenen Besuchern wird entweder der Zutritt verweigert oder ein Platzverweis ausgesprochen.
3. Freilaufende Hunde: Hunde dürfen grundsätzlich nicht ohne Leine laufen. In der Zeit zwischen dem 1. Mai und dem 30. September ist das Mitbringen jeder Art von Tieren untersagt. Hiervon ausgenommen sind Blindenhunde.
4. Zelten sowie einen Wohn- und Campingwagen aufzustellen ist ganzjährig untersagt.
Verstöße gegen diese Vorschriften werden mit Platzverweisen geahndet, zunächst für den betreffenden Tag, im Wiederholungsfall für die gesamte Saison. Seitenanfang | Seite drucken |