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Gemeindenachrichten

Mittwoch, 06.04.2011

Bürgerversammlung 2011

Am 31. März berichteten wir hier über die Bürgerversammlung 2011, die am 24.03.2011 in der Walzbachhalle stattfand. Wir werden nun wöchentlich über die einzelnen angesprochenen Themen sowie die aufgeworfenen Fragestellungen informieren.


Das erste Thema des Abends war die Haushaltsentwicklung sowie der Haushaltsplan 2011 der Gemeinde. Sämtliche Informationen hierzu haben wir bereits in der Sonderbeilage „Haushalt 2011 der Gemeinde Weingarten“ ausführlich dargestellt.

Aktuell berichten wir daher über die zwei dannfolgenden Themenbereiche „KInderbetreuung“ und „Einführung des Verfahrens der gesplitteten Abwassergebühr“.

Kinderbetreuung

- Bedarfsumfrage zur Kinderbetreuung:

Zwischen Dezember 2010 und Ende Januar 2011 führte die Gemeindeverwaltung eine Bedarfsumfrage zur Kinderbetreuung durch. Einbezogen wurden alle Vorschulkinder im Alter von 0–6,5 Jahren. Mit der Umfrage sollten mehrere Themen und deren Bedarf abgefragt werden, wie zum Beispiel:

  • Wunsch nach Angebotsformen/Betreuungsumfang
  • Interesse an einer Früh- oder Spätbetreuung
  • individuelle Betreuung durch Tageseltern
  • Bedarf an einer Veränderung der Angebote
  • Angebot von Mittagessen
  • allgemeine Fragen Anregungen und Wünsche.

Die Umfrage wurde in die drei Bereiche Kleinkindbetreuung (0-3 Jahre), Kindergar-tenbetreuung (3-6,5 Jahre) und Schulkindbetreuung (6,5 – 10 Jahre) unterteilt.

Kleinkindbetreuung:

Für die 0-3 Jährigen ergaben die Rückmeldungen, dass für etwa ein Drittel der Kinder eines Jahrgangs ein Betreuungsangebot gewünscht wird. Für Kinder in dieser Altersgruppe wurden mehrheitlich Ganztagesplätze (mehr als 7 h) gewünscht, gefolgt von Plätzen mit verlängerten Öffnungszeiten (vormittags 5-7 h). Für etwa 10 % der Kinder wurde eine Betreuung durch Tageseltern gewünscht, wohingegen die Nachfrage an einer Früh- oder Spätbetreuung gegen Null ging.

Betreuung im Kindergarten:

Bei der Umfrage für Kinder im Kindergartenalter wurde hauptsächlich die Ausdeh-nung der Öffnungszeiten in den Ganztageseinrichtungen bis 17:30 Uhr gewünscht. Auch das Angebot von Mittagessen wurde regelmäßig genannt.

Schulkindbetreuung:

Für die Schulkindbetreuung in der Gemeinde Weingarten können verschiedene Tageszeiten gewählt werden. Die Bedarfsumfrage ergab für alle Betreuungsmodule stark ansteigende Kinderzahlen.

Die Rücklaufquote der Bedarfsumfrage zur Kinderbetreuung betrug ca. 60%. Eine genaue Vorhersage des eintretenden Bedarfs ist daher nicht möglich. Allerdings bie-tet die Bedarfsumfrage Anhaltspunkte wo im Angebot der Kinderbetreuung Anpas-sungen notwendig sind. Die entsprechenden Themen sollen im Frühjahr 2011 im Gemeinderat abgearbeitet werden.

So hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 28. März 2011 bereits eine Änderung der Entgelt- und Benutzungsordnung für die Schulkindbetreuung beschlossen. In Anbetracht der zunehmenden Anmeldezahlen wird bereits nach einem größeren Standort für die Schulkindbetreuung gesucht. Um ein möglichst genaues Abbild des Bedarfs in der Schulkindbetreuung zu erhalten, bekam die Verwaltung den Auftrag erneut eine Umfrage zur Schulkindbetreuung durchzuführen. Die betreffenden Eltern erhalten diese Umfrage in Kürze zu gesendet. Wir bitten Sie schon heute an der Um-frage teilzunehmen und möglichst zahlreich an die Gemeindeverwaltung zurückzugeben.

Auch das Publikum meldete sich zu Wort. So wurde darauf hingewiesen, dass nach Untersuchungen des BUND der Staub von Kindertagesstätten oft mit einer hohen Konzentration von Weichmachern belastet ist. Bei der Ausstattung von Einrichtungen sollte daher verstärkt auf Naturprodukte zurück gegriffen werden. Außerdem sollte die Finanzierung der Einrichtung auf die Nutzer beschränkt werden und nicht die Allgemeinheit belasten. Des Weiteren wurde auf die positiven Eigenschaften von Sharing- lätzen hingewiesen, die zusätzliche Kinder in einer Betreuung ermöglichen.

Einführung des Verfahrens der gesplitteten Abwassergebühr

Für die Berechnung der Abwassergebühren wurde bisher sowohl für die Ableitung von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser der so genannte Frischwassermaßstab zugrunde gelegt. Demnach erfolgte keine gesonderte Berechnung des Niederschlagswassers, stattdessen wurde der Gesamtaufwand für Schmutzwasser und Niederschlagswasser zusammengefasst und der für das Grundstück ermittelte Wasserverbrauch als angefallene Abwassermenge herangezogen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat am 11.03.2010 entschieden, dass die Abwassergebührenerhebung nach diesem Maßstab nicht mehr zulässig ist. Hieraus ergibt sich, dass die Gebührensatzungen der meisten Kommunen in Baden-Württemberg rechtsunwirksam sind und daher erneuert werden müssen.

Die Gemeinden sind seit diesem Urteil gefordert, rückwirkend ab 1.1.2010 statt einer einheitlichen Abwassergebühr eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben (so genannte gesplittete Abwassergebühr) einzuführen und zu erheben. Als Grundlage hierfür müssen die Kosten für Schmutz- und Niederschlagswasser aufgeteilt und die befestigten bzw. versiegelten Flächen ermittelt werden. Die Ermittlung der Flächen kann auf verschiedene Arten erfolgen. In Weingarten werden die Daten im Rahmen einer Befliegung gewonnen. Dadurch erhält das beauftragte Ingenieurbüro vollständige und genaue Informationen zu den überbauten Flächen, wodurch sich der Aufwand bei der Auswertung der Daten wiederum verringert. Die Befliegung ist inzwischen Ende März erfolgt. Nach Auswertung der Daten werden zwei öffentliche Informationsveranstaltungen durchgeführt, damit alle Bürger die Möglichkeit erhalten sich umfänglich zu informieren. Danach erhalten alle Eigentümer die ausgewerteten Erhebungsunterlagen zugestellt, um die Daten nochmals abgleichen zu können. In dieser Zeit stehen eine eigens hierfür eingerichteten Hotline sowie das Bürgerbüro für weitere Informationen zur Verfügung.

Durch die gesplittete Abwassergebühr werden die Kosten der Abwasserbeseitigung und –reinigung neu aufgeteilt. Die Gemeinde erzielt dadurch keine Mehreinnahmen. Im Gegenteil - das Verfahren wird die Gemeinde ca. 60.000 € kosten.

Bürgermeister Bänziger zog zu dem neuen Verwaltungsmoloch eindeutig Stellung und sieht diese Vorgaben, die die Rechtsprechung fordert, als unverhältnismäßig an. Sowohl der zusätzliche Aufwand für die Verwaltung und Pflege der sich ständig ändernden Grundstücksdaten als auch die zusätzlichen Kosten für den Steuerzahler stünden in keiner Relation zu den erzielten Kostenzuordnungen.

Im Rahmen der Bürgerversammlung wurde vorgebracht, dass anstelle einer teuren Befliegung, die erforderlichen Daten kostenfrei aus den amtlichen Unterlagen des Landesvermes- ungsamtes gewonnen werden könnten. Hierzu führte Bürgermeister Bänziger aus, dass das Liegenschaftskataster (ALK) erstens ist nicht aktuell und zweitens zu ungenau sei, da nicht alle versiegelten Flächen erfasst werden. Sowohl bei der Befliegung als auch bei der Auswertung des ALK müssen die Unterlagen aufbereitet, ausgewertet und mit dem Bürger besprochen werden. Bürgermeister Bänziger führte dazu aus, dass die anteiligen Kosten der Befliegung 5.000 EUR betragen und zudem weitere Informationen für die Verwaltung gewonnen werden können. Im Gegensatz dazu sei die ungenaue Auswertung des Liegenschaftskatasters nicht rechtssicher, zumal das Gericht gerade die Ungenauigkeit der bisherigen Abrechnung bemängelte.

Eine zweite Frage wurde zum Datenschutz gestellt. Hierzu stellte Bürgermeister Bänziger fest, dass die Daten aus der Befliegung nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Zwischenzeitlich wurde diese Frage auch mit dem beauftragten Ingenieurbüro besprochen. Nach Fertigstellung des Auftrages wird der Datenbestand durch das Fachbüro gelöscht und steht dann nur noch dem Landesvermessungsamt und der Gemeinde selbst zur Verfügung.

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