GemeindenachrichtenDonnerstag, 22.02.2007 Bürgermeister Scholz nimmt Stellung zum Haushalt 2007Einstimmig wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am vergangenen Montag, 12. Februar 2007, die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das laufende Jahr verabschiedet. Der beschlossene Haushaltsplan des Jahres 2007 umfasst insgesamt 18.337.000 € und liegt damit um 17,89 % über dem Volumen des Vorjahres (Verwaltungshaushalt + 6,09 % / Vermögenshaushalt + 163,61 %).
Wesentliche Merkmale des Haushalts 2007 sind: - positive Zuführungsrate in Höhe von 468.000 €= Nettoinvestitionsrate von 303.000 € bzw. 31 €/Ew
- keine Kreditaufnahme
- Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 1,379 Mio. €
Wesentliche Investitionen im Jahr 2007 sind: - Generalsanierung Walzbachhalle (I. BA)
- Straßen- und Kanalerneuerung Luisenstraße (Teil)
- Ausbau Vorflut West (I. BA)
Haushaltsrede von Bürgermeister Klaus-Dieter Scholz
- I. Allgemeine Betrachtungen
1. Gesamtwirtschaftliche Situation
Was ich bereits zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2006 zaghaft angedeutet hatte, ist eingetreten.
Angetrieben vom Investitionsaufschwung und einem sich erholenden privaten Konsum ist das deutsche Brutto-Inlands-Produkt (BIP) im vergangenen Jahr real mit 2,5 % so stark gewachsen wie seit dem Jahr 2000 nicht mehr.
39,081 Mio. Menschen waren erwerbstätig, 0,7 % mehr als im Jahre 2005. Als Folge des starken Wachstums und der um 6,2 % gestiegenen Steuereinnahmen sank die Nettoneuverschuldung der öffentlichen Hand um rd. 26 Mrd. Euro auf 46,5 Mrd. Euro. Das Staatsdefizit fiel auf 2 % des BIP und lag damit erstmals seit 2001 wieder unter der europäisch gesetzten Höchstgrenze von 3 %. Und auch die Bundesländer konnten ihre Netto-Neuverschuldung deutlich reduzieren.
Im Hinblick auf die Auswirkungen der inzwischen erfolgten Mehrwertsteuererhöhung schwanken die Wachstumsprognosen der Fachwelt zwischen 0,9 und 2,1 %. Mittlerweile liegen die ersten Erkenntnisse vor. Aus der monatlichen Umfrage des Münchner Info-Institutes unter 7.000 Unternehmen geht hervor, daß sich das Geschäftsklima hierzulande im Januar verschlechtert hat. Der Info-Geschäftsklima-Index, der als guter Frühindikator für die konjunkturelle Entwicklung gilt, sank von 108,7 auf 107,9 Punkte. Es dürfte wohl an der Mehrwertsteuererhöhung liegen, daß die befragten Unternehmen zwar weiterhin von einer guten Geschäftslage berichten, diese aber etwas weniger günstig einschätzen als noch im Dezember. Interessant dabei ist aber, daß die Aussichten für die kommenden 6 Monate von den Unternehmern dagegen positiver bewertet werden als sie dies noch im Dezember taten. Zumindest bewertet das Info-Institut die jetzt vorliegenden Indikatoren dahingehend, daß die Konjunktur nach seiner Einschätzung nach einem leichten Dämpfer zu Jahresbeginn im Laufe der nächsten Monate wieder Fahrt aufnehmen wird. Diese Einschätzung wird im Übrigen auch von der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) geteilt, die letztendlich davon ausgeht, daß es sich beim Rückgang der Anschaffungsneigung der Bevölkerung wegen der Mehrwertsteuer nur um einen vorübergehenden Effekt handelt. Sie habe die Einkommenserwartungen der Konsumenten nicht negativ beeinflußt; sie seien sogar im Vergleich zum Vormonat gestiegen. Im Übrigen habe sich das Verbrauchervertrauen gefestigt und die Konjunkturerwartungen seien auch im Januar weiter gestiegen.
Wenn sich aufgrund dieser Betrachtungen die positive Binnennachfrage weiter verfestigt und überdies unser Titel als Exportweltmeister auch in diesem Jahr verteidigt werden kann, haben wir berechtigte Aussichten, in den kommenden Jahren einen stabilen Aufschwung zu haben, der letztendlich uns allen zugute kommen wird. 2. Finanzsituation der öffentlichen Hände
Bei der letzten Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzung“ im November, wurden die Ergebnisse vom Mai 2006 deutlich nach oben korrigiert. Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen wurden für 2006 um 19,4 Mrd. höher eingeschätzt, als dies noch im Mai der Fall gewesen war. Davon könne der Bund mit 8,4 Mrd., die Länder mit 7,5 Mrd. und die Kommunen mit 3,9 Mrd. an Mehreinnahmen rechnen. Gleiches gelte für das Jahr 2007. Hier gehen die Steuerschätzer von Mehreinnahmen in Höhe von rd. 20,1 Mrd. Euro aus. Das Steuermehraufkommen verteilt sich zu 9 Mrd. auf den Bund, zu 7,6 Mrd. Euro auf die Länder und zu 4 Mrd. Euro auf die Kommunen. Dabei wurden insbesondere die Erwartungen für die Gewinnsteuern wie Gewerbe- und Körperschaftssteuer nach oben korrigiert.
In der Gesamtbetrachtung zeichnet sich mit der Steuerentwicklung in diesem Jahr wieder eine finanzielle Entspannung ab, die von den Kommunen auch dringend benötigt wird, denn das Wachstum auf der Ausgabenseite geht auch in diesem Jahr unvermindert weiter.
Die gestiegenen Steuereinnahmen beim Land führen nicht zwangsläufig zu einer Entspannung der Finanzbeziehung zwischen Land und Kommunen. Im Herbst vergangenen Jahres hat es eine Vereinbarung zwischen dem Ministerpräsidenten und den Präsidenten der kommunalen Landesverbände gegeben, die einerseits erhebliche Kürzungen des kommunalen Finanzausgleichs und andererseits die Verankerung des von der kommunalen Seite seit Jahren geforderten Konnexitätsprinzips der Landesverfassung zum Gegenstand hat. Im Einzelnen wurde vereinbart: - „Der kommunale Finanzausgleich wird in den Jahren 2007 bis 2010 um jeweils 395 Mio. Euro gekürzt. Die Spitzabrechnung der kommunalen Belastung im Länderfinanzausgleich wird für die Jahre 2005 bis 2009 ausgesetzt. Des Weiteren werden die Leistungen an die Kommunen außerhalb des Finanzausgleichs – zur Abgeltung einer allgemeinen 5 %-Kürzung – in Höhe von 10 Mio. Euro pauschal gekürzt.
- Das in der Landesverfassung Baden-Württemberg geregelte Konnexitätsprinzip wird durch eine Änderung der Verfassung und durch eine gesetzliche Regelung präzisiert und erweitert; dabei fallen vom Land veranlaßte nachträgliche Änderungen landesrechtlich übertragener Aufgaben, die Übertragung neuer bisher vom Land noch nicht wahrgenommener Aufgaben, eigene Anforderungen des Landes an die Erfüllung bestehender Aufgaben
- Land und Kommunen richten eine „Gemeinsame Finanzkommission“ ein. Die Kommission wird gesetzlich im FAG verankert. Die Aufgaben der Kommission und die Geschäftsordnung werden entsprechend den in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe vereinbarten Entwürfen geregelt. Sofern sich die „Gemeinsame Finanzkommission“ in Fragen des vertikalen Finanzausgleichs nicht verständigen kann, erklärt sich auf Wunsch der kommunalen Seite das Land bereit, vertreten durch den Ministerpräsidenten, ein Einigungsgespräch zu führen.
- Die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände sind sich einig, über eine Änderung der Finanzverteilung (Ziff. 1) zu verhandeln, wenn es innerhalb der Laufzeit dieser Vereinbarung zu einer wesentlichen und aus heutiger Sicht nicht konkret voraussehbaren Veränderung der Verteilung des Steueraufkommens zwischen Land und Kommunen kommt (z.B. Unternehmenssteuerreform).“
- II. Haushaltsplan der Gemeinde
Das von mir insgesamt geschilderte positive Bild spiegelt sich auch im vorliegenden Haushaltsplan für das 2007 wider, der keine Hebesatzveränderung, keine Steuererhöhung aber eine kräftige Zuführung an den Vermögenshaushalt und die Rücklage ausweist.
Bei dem vorliegenden Zahlenwerk wird aber auch deutlich, wie groß die Abhängigkeit von der allgemeinen Wirtschaftslage ist und wie gering doch die Einflußmöglichkeiten durch die Gemeinde darauf sind. So sehr wir die erfreuliche Entwicklung insgesamt begrüßen, sollten wir uns davor hüten, jetzt schon alles durch die rosarote Brille zu sehen. Nach wie vor ist es wichtig, den von uns bereits vor Jahren eingeschlagenen Weg einer vorsichtigen, sparsamen und zur Haushaltskonsolidierung führenden Finanzpolitik weiterzugehen. Auch dieser Weg führt zum Erfolg, wie wir alle anhand der positiven Entwicklung unserer Gemeinde feststellen können.
Der nun vorliegende Haushalt baut auf dem Ergebnis des Jahres 2006 auf, das sich insgesamt als äußerst erfreulich darstellt. Mehreinnahmen bei Gewerbesteuer, Kiespacht und Gebühren, gepaart mit einer restriktiven Haushaltsführung werden voraussichtlich statt einer veranschlagten Negativzuführung mit 251.000,00 € eine positive Zuführung an den Vermögenshaushalt mit 370.000,00 € bewirken. Überdies kann auf die Rücklagenentnahme mit 112.000,00 € verzichtet und statt dessen ihr ein Betrag in Höhe 480.000,00 € zugeführt werden.
Sie wird damit einen Stand von etwa 1,3 Mio. Euro erreichen. Ich meine, das sind gute Zahlen für die Eröffnungsbilanz des Jahres 2007.
Der Haushaltsplan umfaßt ein Gesamtvolumen von 18.337.000 Euro. Davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 15.266.000 und den Vermögenshaushalt 3.071.000 Euro. Damit liegt das Volumen des Gesamthaushaltes um 17,89 % über dem des Vorjahres und insbesondere freut mich die Steigerung des Investitionshaushaltes um 163,6 %. Mit einer Steigerungsrate von 6 % über dem Ansatz des Vorjahres läßt sich auch hier ein positiver Entwicklungstrend erkennen.
Signifikant für den diesjährigen Verwaltungshaushalt sind geplante Mehreinnahmen bei Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, FAG-Schlüsselzuweisungen, Familienleistungsausgleich, Gebühren, Mieten und Pachten, Zuweisungen und Zuschüsse. Dies wird verstärkt durch geplante Minderausgaben bei Zuweisungen und Zuschüssen, Kreditzinsen, FAG-Umlage und der Kreisumlage.
Aufgrund der allgemeinen Entwicklung können wir die Hebesätze für Realsteuern konstant halten; unsere Gebührenhaushalte sind kostendeckend; zum Bereich Wasserversorgung komme ich später zu sprechen.
Nach wie vor nicht annähernd kostendeckend ist der Betrieb der gemeindlichen Hallen. Trotz einer kommunalpolitisch intensiv diskutierten und auch vom Gemeinderat beschlossenen kräftigen Gebührenerhöhung, kann der erreichte Kostendeckungsgrad betriebswirtschaftlich nicht befriedigen. Andererseits bin ich mir aber über die Notwendigkeit bezahlbarer kommunaler Einrichtungen für die kulturelle und sportliche Lebensqualität, die auch viele sozialpolitische Belange tangiert, bewußt. Dies hat halt auch einen politischen Preis.
Wenngleich es sich bei rund 15,3 Mio. Euro um keinen geringen Betrag handelt, so sind doch die Spielräume für gestalterische Entscheidungen äußerst gering. Die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes resultieren aus gesetzlichen oder sonstigen Verpflichtungen der Gemeinde und sind fix. Bei den tatsächlichen Verwaltungs- und Betriebskosten, wie auch bei den Personalkosten vermag ich Ihnen – auch wie in den zurückliegen Jahren – nur ein weiteres Mal die Versicherung abzugeben, daß auch in der Zukunft sparsam und wirtschaftlich gearbeitet wird. Der Personalkostenanteil konnte abermals gesenkt werden; wir liegen nun bei 18,9 % des Volumens des Verwaltungshaushaltes und liegen damit um ca. 15 % unter dem Landesdurchschnitt, wie anerkennend die Gemeindeprüfungsanstalt anläßlich der letzten Prüfung festgestellt hat.
Um in diesem Zusammenhang nicht falsch verstanden zu werden, möchte ich gerne wiederholen, was ich anläßlich des Neujahrsempfangs am 6. Januar gesagt habe. „Diese Werte sind ohne Leistungseinbußen nur deshalb erzielbar, weil wir nicht nur qualifizierte und gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Gemeindeverwaltung beschäftigen, sondern weil sich diese als Mannschaft empfinden und sich ihrer Aufgabe verpflichtet fühlen, für unsere Bürgerinnen und Bürger da zu sein.“
Lassen Sie mich noch kurz einige Strukturdaten des Verwaltungshaushaltes ansprechen:
Ich hatte Ihnen im vergangenen Jahr anhand einer Folie die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Land, Kreis und Kommune aufgezeigt und verdeutlicht, wie in dem zurückliegenden, kurzen Zeitraum bis 2000 durch Umlagen der Gemeinde mehr als 3,3 Mio. Euro entzogen worden sind. Durch die bereits im Verlauf des vergangenen Jahres erkennbar gestiegenen Zuweisungen, scheint sich jetzt erfreulicherweise in 2007 eine grundsätzliche Verbesserung der Situation der Gemeinde abzuzeichnen. Positiv ist auch die am vergangenen Donnerstag beschlossene Senkung der Kreisumlage um 1 Punkt zu vermerken, die zu einer weiteren Verbesserung der Finanzausstattung mit ca. 70.000,00 € führt, die im Haushalt noch nicht berücksichtigt ist.
Insgesamt erfreulich auch der Vermögenshaushalt. Das Gesamtvolumen von etwas über 3 Mio. Euro wird vollständig ohne Fremdmittel finanziert; Darlehen sind abermals keine erforderlich. Wir setzen damit unsere erfolgreiche Finanzierungsstrategie aus der Anwendung von PPP-Modellen und der Realisierung von Wertschöpfung aus Gemeindevermögen fort.
Ferner ist festzuhalten, daß die Nettoinvestitionsrate gegenüber dem vorläufigen Rechnungsergebnis 2006 um 50 % auf 31,00 €/Einwohner gesteigert werden konnte und zum 2. Mal nach 2006 mit einem positiven Vorzeichen versehen ist.
Der Vermögenshaushalt ist geprägt von einem baulich bedingten Investitionsvolumen von rund 1,1 Mio. Euro für Maßnahmen, auf die ich nachher noch im Einzelnen zu sprechen kommen werde.
Als Fazit läßt sich aber an dieser Stelle schon ziehen: Die Gemeinde setzt ein Investitionssignal.
Lassen Sie mich auch zum Vermögenshaushalt noch ein paar aktuelle Anmerkungen machen:
Die vergangenen Jahre waren in den meisten Kommunen geprägt von der großen Sorge, die Verwaltungshaltshalte nicht ausgleichen und deshalb aus dem Vermögenshaushalt mit einer „negativen Zuführungsrate“ speisen zu müssen.
Erfreulicherweise konnten wir in den vergangenen Jahren die geplante Negativzuführung entweder erheblich reduzieren oder sogar eine positive Zuführung erwirtschaften.
Im laufenden Jahr können der Rücklage knapp 1,4 Mio. Euro zugeführt werden. Sie wird sich zum Jahresende auf 2,667 Mio. Euro belaufen; das ist noch nie dagewesen!
Die nach der Gemeindehaushaltsverordnung geforderte Mindestrücklage beträgt für 2007 lediglich 286.000 €. Diese Rücklage stellt für uns ein gutes Polster nicht nur für haushaltswirtschaftliche Unwägbarkeiten, sondern auch für die Sicherstellung zukünftiger Investitionen dar.
Auch dieses Jahr ist es erklärtes Ziel, am konsequenten Abbau von Verbindlichkeiten festzuhalten, so wie in den zurückliegenden Jahren auch praktiziert. Im Kämmereihaushalt werden wir dieses Jahr mit 4,9 Mio. Euro den niedrigsten Schuldenstand seit mehr als 16 Jahren aufweisen!
Auch wenn statistische Vergleichszahlen immer unterschiedlich interpretierbar sind, so geben sie doch einen Anhaltspunkt für die eigene Position. Unter Berücksichtigung sowohl von Kämmereihaushalt als auch Eigenbetrieb, liegen wir im direkten Vergleich kreisangehöriger Gemeinden in der Größenordnung zwischen 5.000 und 10.000 Einwohner bezogen auf das Jahr 2005 40,00 €/Einwohner über dem Landesdurchschnitt. Im direkten Vergleich kreisangehöriger Gemeinden zwischen 10.000 und 20.000 Einwohner – ebenfalls bezogen auf das Jahr 2005 – liegen wir mit 196,00 €/Einwohner unter dem Landesdurchschnitt bzgl. der Gesamtverschuldung.
Interessant ist auch der Vergleich mit den Gemeinden unseres Landkreises.
Hier wird nun auf der Basis eines gleichen Zeithorizonts der Vergleich noch deutlicher. Weingarten liegt erfreulicherweise weit unter dem Kreisdurchschnitt sowohl sämtlicher Gemeinden als auch der Gemeinden zwischen 5.000 und 15.000 Einwohnern!
Auch diese Zahlen sind natürlich nur statistische Größen, die letztendlich nichts über die Leistungskraft und den Grad der Aufgabenerfüllung einer Gemeinde aussagen.
In der Finanzwirtschaft der Gemeinde Weingarten gab es stets eine direkte Abhängigkeit zwischen Darlehensaufnahme und Vermögensneubildung zur Erfüllung gemeindlicher Aufgaben. Darlehen sind nie für konsumtive Zwecke eingesetzt worden.
- III. Einzelne kommunalpolitische Aufgabenstellungen
Die alljährliche Verabschiedung des Haushaltsplanes stellt sowohl für die Fraktionen des Gemeinderates als auch für die Verwaltung stets eine Gelegenheit dar, quasi einen „Bericht zur Lage der Nation“ bezogen auf unsere Gemeinde abzugeben. Das ganze Themenfeld kommunalpolitischen Handelns wird dabei mehr oder weniger aus den unterschiedlichsten Blickwinkeln beleuchtet.
Dies möchte ich auch dieses Jahr tun.
Vor dem Hintergrund der umfassenden Informationen, die ich im vergangenen Jahr im Rahmen einer Bürgerversammlung bereits gegeben habe, möchte ich darauf verzichten, bereits Gesagtes in epischer Breite zu wiederholen. Ich werde mir heute vier Themenfelder vornehmen, nämlich - Die Umsetzung des kommunalen Handlungs- und Entwicklungsprogramms
- Sachstand Bebauungspläne
- Verkehrslinienführung
- Baumaßnahmen
Zu 1. Die Umsetzung des kommunalen Handlungs- und Entwicklungsprogramms Wie alle Gebietskörperschaften hat auch die Gemeinde Weingarten zahlreiche gestaltende Aufgaben zu erfüllen. Vielfach bestehen zwischen einzelnen von ihnen Wechselbeziehungen und Abhängigkeiten. In der Regel erleichtert es die Verwirklichung der kommunalpolitischen Zielvorstellungen, wenn diese verschiedenen kommunalen Aufgaben durch eine umfassende Planung zeitlich, räumlich und finanziell aufeinander abgestimmt werden. Mit seiner im Jahr 1995 verabschiedeten städtebaulichen Entwicklungsplanung hat der Gemeinderat die Rahmenbedingungen für die künftige räumliche Entwicklung vorgegeben. Diese quantitativen Aussagen zur Gemeindeentwicklung sind in einem weiteren Baustein durch das Handlungs- und Entwicklungsprogramm qualitativ ergänzt worden. Dies erfolgte unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und demokratischer Trends. Die bereits vorliegenden Konzepte, beispielsweise im sozialen Bereich, wurden in die Konzeption eingebunden und anhand aktueller Entwicklungen und Prognosen fortgeschrieben. Schwerpunkt dieses Infrastrukturprogramms bilden die kommunalen Aufgabenfelder von Sport, Kultur und Freizeit. Zielhorizont dieses Programms ist das Jahr 2015.
Aufbauend darauf, hat im Jahr 2004 der Gemeinderat ein anspruchsvolles Maßnahmenpaket beschlossen, das in der 1. Stufe die mittlerweile vollzogene Angliederung des Freibades an das Hallenbad sowie die Modernisierung der Walzbachhalle vorsah. Mit der stufenweisen Freibadverlagerung hat sich der Gemeinderat gegen den Wegfall des Bäderbetriebes ausgesprochen. Er hat dabei den Stellenwert einer Badeeinrichtung in einer Gemeinde unserer Größenordnung ebenso berücksichtigt wie den Umstand, daß unser Hallenbad vor Jahren mit einem beträchtlichen Aufwand modernisiert wurde. Allen Unkenrufen zum Trotz hat sich nun gerade die von uns neu angebotene Kombination von gleichzeitiger Nutzung von Frei- und Hallenbad als der große Renner erwiesen. Nicht nur, daß die Besuchszahlen des neuen Freibades keinen Vergleich mit den durchschnittlichen Besuchszahlen des alten Freibades zu scheuen brauchen; auch durch die gesteigerte Attraktivität des Badebetriebes konnten viele neue Nutzer für das Hallenbad gewonnen werden. Dies machte sich bereits in den Wintermonaten sehr positiv bemerkbar. Die Richtigkeit der lange kommunalpolitisch strittigen Entscheidung hat sich bestätigt. So haben auch die BNN bereits im August 2006 von einer „bestandenen Bewährungsprobe“ gesprochen.
Gegenwärtig wird seitens der Gemeindeverwaltung ein Rahmenplan entwickelt, der eine solide Finanzierung des ab 2010 vorgesehenen zweiten Bauabschnittes (Schwimmbecken) für das Freibad vorsieht.
Die Finanzierung der Freibadverlagerung als auch die dieses Jahr anstehende Sanierung der Walzbachhalle erfolgt ohne Darlehen und aus eigener Kraft. Im Wesentlichen zunächst aus der Wertschöpfung aus dem alten Freibadgelände. Die Gemeinde bedient sich darüber hinaus neuer Kooperationsmodelle, sei es nun durch Privatisierung oder durch sogenannte PPP-Modelle. Bereits vor über zwei Jahren haben wir diesen Weg erfolgreich beschritten, als die Wärmeversorgung unserer Schule und des gesamten Rathausplatzes im Wege eines Wärmelieferungs-Contractings mit einem privaten Investor erfolgreich umgesetzt worden ist. Wir werden auch zukünftig auf das Zusammenführen von öffentlichem und privatem Wissen, auf die Nutzbarmachung von Erfahrung und Know-how im Sinne von Zukauf privater und wirtschaftlicher Denk- und Handlungsrationalität nicht verzichten. Es wird auch grundsätzlich ein Umdenken bei den Kommunen stattfinden müssen, in Richtung einer strategischen Steuerung von Management- und Governancefähigkeiten sowie entsprechender Methoden und Instrumente zu entwickeln und einzusetzen. Dies umsomehr, da die Zukunftsaufgaben und Projekte zum Teil nur ganzheitlich oder in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Bürgerschaft, der Wirtschaft oder anderen privaten oder öffentlichen Trägern realisiert werden können.
Unter Einbezug dieser Überlegungen hat der Gemeinderat bereits im vergangenen Dezember einen einstimmigen Beschluß zur Durchführung einer europaweiten Ausschreibung eines Energiecontractings für die Walzbachhalle gefaßt. Die Gemeinde hat die Klimaschutzagentur des Landes (KEA) mit der Durchführung und Betreuung dieses Projektes betraut, nachdem wir mit ihr bereits beim Holzhackschnitzelcontracting hervorragende Erfahrungen gesammelt hatten. Nach den überschlägigen Berechnungen der KEA werden bis zu 800.000 € Entlastung für den Investitionshaushalt der Gemeinde erwartet, die letztendlich einer weiteren Intensivierung der Sanierung der Walzbachhalle zugute kommen wird.
Im Sommer soll mit der Sanierung von Decke und Außenfassade der Walzbachhalle begonnen werden, um die Einschränkungen im laufenden Betrieb so klein als möglich halten zu können.
Sanierungsmaßnahmen bergen aber oft Überraschungen, und so besteht durchaus die Gefahr, daß sich der anspruchsvolle Zeitplan vielleicht nicht so wird realisieren lassen, wie wir uns das vorstellen.
Eine große Beruhigung ist für mich aber der Umstand, zu diesem Zeitpunkt bereits über die Raumkapazitäten der fertiggestellten Kleiberit-Arena verfügen zu können, die ggf. räumliche Engpässe aufzufangen vermag. Mit der Fertigstellung der Kleiberit-Arena in 2007 gibt es erfreulicherweise Sport- und Kulturraumkapazität, deren Schaffung im ursprünglichen Zeitplan des kommunalen Handlungs- und Entwicklungsprogramms aus finanziellen Gründen erst ab dem Jahre 2010 aufgegriffen werden sollte. Mit dem beispielhaften Engagement des SVG und seiner Mitglieder, aber auch dem tatkräftigen Zutun der Gemeinde, hat sich das Projekt mittlerweile prächtig entwickelt und die Skeptiker dürften mittlerweile eines Besseren belehrt sein. Zu dieser Gesamtthematik gehört natürlich auch das Schulumfeld. Mit dem Neubau der Germaniahalle incl. Kulturraum, werden natürlich auch die Bedürfnisse der Kulturvereine befriedigt, weshalb die hierfür ursprünglich vorgesehene Aufstockung des E-Baus nicht mehr erforderlich ist. So steht dieses Gebäude nunmehr ausschließlich schulischen Zwecken, wie zum Beispiel auch einer Einführung der Ganztagsschule zur Verfügung. Ein entsprechender Antrag wurde seitens der Gemeinde bereits im vergangenen Jahr an die Schulaufsichtsbehörde gestellt.
Wir wollen in diesem Jahr das schon einmal diskutierte ursprüngliche Entwicklungskonzept des Schulumfelds fortschreiben und den gesamten Bereich neu gestalten. Anläßlich eines Gespräches mit der Gesamtlehrerkonferenz signalisierte diese ein Arbeitspapier, in welchem die Position bzw. die Wünsche aus der Sicht der Schule an die neue Gestaltung formuliert werden sollen. In den nächsten Wochen soll es vorliegen. Wir gehen dann davon aus, daß die Planungen in diesem Jahr zügig fortschreiten können, so daß die in der Finanzplanung der Jahre 2008 und 2009 insgesamt bereitgestellten 500.000 € für die Umsetzung einer Planung abgerufen werden können. Zukunftsplanung einer Gemeinde bedeutet aber auch Daseinsvorsorge für und am Menschen. Wir widmen uns der Bereitstellung von altersgerechten Wohnungen wie auch von Pflegeplätzen. In diesem Jahr sollen nunmehr die Voraussetzungen für die Schaffung weiterer betreuter Wohnungen im Seniorenstift in der Jöhlinger Straße geschaffen werden. Der Ortsseniorenrat der Gemeinde – quasi als Verbindungsglied zwischen der Gemeinde und den Senioren – leistet eine vorbildliche Arbeit und ich bin für die Anregungen und Gespräche aus diesem und mit diesem Kreis sehr dankbar. Wie auch in den zurückliegenden Jahren, bleibt das Thema Kinderbetreuung aktuell. Kindergartenplätze sind in Weingarten in ausreichender Zahl und Ausprägung von uns geschaffen worden; den beiden Betriebsträgern, den beiden Kirchengemeinden, wird die Angebotsqualität der einzelnen Gruppen bedarfsgerecht aktualisiert und den Wünschen der Eltern, soweit als möglich, angepaßt. So wurde zuletzt im Herbst in der Waldbrücke eine weitere Tagheimgruppe eingerichtet. Das Tagesbetreuungsausbaugesetz, das am 01. Januar 2005 in Kraft getreten ist, hat weitreichende Änderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) hinsichtlich des weiteren Ausbaus der Betreuungsangebote für Kleinkinder erbracht. Ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter 3-Jährige besteht danach nicht – vielmehr wird die bisher bereits bestehende objektiv-rechtliche Verpflichtung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, für Kinder unter 3 Jahren nach Bedarf Betreuungsangebote vorzuhalten, konkretisiert. Bei der Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes arbeiten die Gemeinden im Landkreis mit dem Landratsamt eng zusammen. Der Landkreis als Jugendhilfeträger wird ein kreisweites Ausbauziel festlegen, was sich allerdings auf die örtliche Bedarfsplanung in den Städten und Gemeinden stützen wird, da diesen die Durchführungsverantwortung bei den Aufgaben der Förderung von Kindern zukommt.
Die Gemeinde hat – wie schon vor Jahren – im Herbst des vergangenen Jahres deshalb eine Umfrage unter Erziehungsberechtigten der in Betracht kommenden Kinder durchgeführt, die eine Grundlage für die Bedarfs- und Ausbauplanung in unserer Gemeinde darstellen soll. Im Frühjahr werden die Ergebnisse dieser Umfrage vorgelegt und dann sind die daraus sich ergebenden Schlüsse zu ziehen. Erstmals in unserer Gemeinde gibt es einen sogenannten Orts- und Schulwegeplan für Kinder und Jugendliche. Er wurde in den vergangenen Wochen in Kindergärten und Schulen verteilt und wird auch Neubürgern mit Kindern ausgehändigt. Mit diesem Plan sollen einerseits Kinder auf die für sie wichtigen Einrichtungen und Ansprechpartner in der Gemeinde aufmerksam gemacht werden, zum anderen soll ihnen ein Leitfaden an die Hand gegeben werden, der in Absprache mit Schule, Elternbeirat und Polizei durch einen überarbeiteten Schulwegeplan zur Verkehrssicherheit beitragen soll. Ich möchte in diesem Zusammenhang vielen Weingartener Firmen danken, die mit ihrer Unterstützung die Erstellung dieses Planes erst möglich gemacht haben. Zu 2. Sachstand Bebauungspläne Bebauungsplan „Kirchberg-Mittelweg“
Während der Offenlage des Entwurfs dieses Bebauungsplanes in der Zeit vom 14. August bis 22. September 2006 gingen 48 Anregungen bzw. Stellungnahmen der Öffentlichkeit bei der Verwaltung ein. Diese werden zur Zeit geprüft und in einen Abwägungsvorschlag aufgenommen. Bebauungspläne „Inneres Aufeld I B“ und „Inneres Aufeld I C“
Im vergangenen Monat konnten die Bebauungspläne „Inneres Aufeld I B“ und „Inneres Aufeld I C“ vom Gemeinderat als Satzung beschlossen werden. Sie bilden ja die Voraussetzung für die Sicherung der Lebensmittelnahversorgung unserer Bevölkerung. In einem nun doch drei Jahren dauernden Verfahren, wobei allerdings der Bebauungsplan in nur einem Jahr abgewickelt werden konnte, ist die gesamte komplizierte Thematik mit Regierungspräsidium, Polizeipräsidium, Straßenverkehrsamt sowie den Anliegern einvernehmlich geregelt worden. Die gegenwärtig laufenden Verlegungsarbeiten zur Entlastung des Regenüberlaufkanals und zur Sicherung der Vorflut des Mauertals laufen planmäßig; die Baugenehmigung für den Supermarkt ist erteilt und wird momentan ausgefertigt, so daß dem Baubeginn im Frühjahr nichts entgegensteht. Zugleich darf ich nochmals in Erinnerung rufen, daß es uns im Gesamtverfahren gelungen ist, den Erhalt des alten „HL-Marktes“ auf jeden Fall bis Dezember 2010 zu gewährleisten. Bebauungsplanänderung „Auf der Setz“ und „Südlich der Ringstraße“
Auch diese beiden Bebauungspläne haben das Offenlageverfahren hinter sich und aus ihnen resultierten einige Anregungen betroffener Bürger. Hierbei zeigt sich ein weiteres Mal, wie schwer es ist, das kommunale Planungsrecht gegenüber vermeintlichen Besitzständen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wohnender Bürger durchzusetzen. Das unstrittige Planungsrecht des Gemeinderates, Änderungen an Bebauungsplänen vorzunehmen, begegnet oft subjektiv verständlichen, aber bezüglich Gemeindewohl und Planungsrecht nicht nachvollziehbarer Einwendungen. Dem Gemeinderat wird im März ein Abwägungsvorschlag zu den Anregungen der Betroffenen als Grundlage für den Satzungsbeschluß vorgelegt werden. Bebauungsplanänderung „Waldbrücke – Alter Teil“
Auf Wunsch und Interesse der Grundstückseigentümer soll dieser Bebauungsplan überarbeitet werden. In einem ersten Beteiligungsgespräch mit der Öffentlichkeit im November vergangenen Jahres sind eine Vielzahl von Anregungen von Eigentümern vorgebracht worden, die in die Planung einbezogen werden. Wir erwarten die Vorlage des Bebauungsplanentwurfs im ersten Quartal diesen Jahres. Überplanung des Innenbereiches
Sowohl im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB wie auch beispielsweise im Bebauungsplan „Rosenstraße“ von 1954, bedarf es zeitgemäßer Regelungen für eine Bebauung in zweiter Reihe. Dies ist deshalb erforderlich und sinnvoll, weil es zum einen den Landverbrauch im Außenbereich reduziert, zum anderen aber nachbarschaftliche Konflikte vermeiden hilft, die sehr schnell entstehen können, wenn der Nachbar in den Garten baut. Es ist deshalb sowohl für den Bereich der Rosenstraße eine Überplanung veranlaßt als auch eine Überarbeitung des Rahmenkonzepts für eine Innenraumverdichtung aus dem Jahre 1993 durch das Büro Hangarter.
Aufbauend auf dieses hat die Gemeinde erst in der jüngeren Vergangenheit die Bebauungspläne „Hinterdorf III und IV“ sowie den unbeplanten Innenbereich in der südlichen Bahnhofstraße maßvoll nachverdichtet. Im Anschluß soll nunmehr insbesondere der nördl. Teil der Bahnhofstraße folgen. Umlegung/Erschließung „Heidengaß Teil I“
Nachdem der Bebauungsplan „Heidengaß Teil I“ im vergangenen Jahr Rechtskraft erlangte, konnten durch das Vermessungsamt bereits im Dezember Erörterungsgespräche mit den Grundstückseigentümern mit dem Ziel der Umlegung geführt werden. Diese Gespräche sind im Wesentlichen zufriedenstellend verlaufen. Parallel hierzu laufen die Planungsvorbereitungen für die Erschließung, die die Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und den Straßenbau zum Gegenstand hat und in diesem Jahr abgeschlossen werden können. Die Ausführung der Erschließung ist dann im kommenden Jahr beabsichtigt. Rebflurneuordnung Petersberg
Die Auflassung von Weinbergen, die daraus resultierende Umwandlung in Freizeitgelände oder gar die Verwilderung von Rebflächen, hat Gemeinderat und Gemeindeverwaltung in den zurückliegenden Jahren mehrfach beschäftigt. Alle Versuche auf freiwilliger Ebene im Zusammenwirken mit den Grundstückseigentümern zu positiven Veränderungen zu kommen, sind leider gescheitert. Die Gemeinde wird sich politisch entscheiden müssen, ob sie vor diesem Hintergrund, der erkennbaren Altersstruktur unserer Winzer und der sich auch auf europäischer Ebene verändernden rechtlichen Rahmenbedingungen die Entwicklung sich selbst überlassen will oder kann. Die Frage „ob Weingarten auch künftig eine Weinbaugemeinde sein kann und wird“, hängt letztendlich davon ab. Es wird deshalb intensive Gespräche darüber geben müssen, ob die Gemeinde korrigierend eingreifen soll um letztendlich den Weinbau langfristig in unserer Gemeinde zu sichern. Wenn die freiwillige Lösung als gescheitert betrachtet werden muß, bleibt nur die Durchführung einer gesetzlichen Rebflur-Neuordnung übrig. Wir werden uns demnächst mit den Weinbau- und Flurbereinigungsspezialisten von Regierungspräsidium und Landratsamt auseinandersetzen, um ausreichende Diskussionsgrundlagen für mögliche Entscheidungen zu erarbeiten. Lärmschutz Waldbrücke entlang der BAB 5
Abstimmungsgespräche mit dem Naturschutz und sich daraus ergebende weitergehende naturschutzrechtliche Untersuchungen haben leider zu weiteren Verzögerungen geführt. Die Ursache liegt an der Feststellung, daß an zwei Teilflächen der beabsichtigten Lärmschutzflächen Heldbockkäfer in einem alten Eichenbestand nachgewiesen wurden. Ein Eingriff in diese Bestände erscheint ausgeschlossen. Als Alternative böte sich nach den Naturschutzbehörden eine segmentartige Ausführung von Lärmschutzwänden an; hier sind aber Mehraufwendungen in 6stelliger Höhe zu erwarten, die ernsthaft die Geschäftsgrundlage zwischen der Arbeitsgemeinschaft Grötz/Buchen und der Gemeinde Weingarten gefährden könnten. Die Gemeinde Weingarten ist deshalb in Gesprächen mit der Arbeitsgemeinschaft bemüht, zu einem erfolgreichen Abschluß zu kommen. Mit den in diesem Haushalt durch den Gemeinderat bereitgestellten zusätzlichen Haushaltsmitteln ist zumindest ein positiver Ansatz erkennbar. Zu 3. Verkehrslinienführung (Beseitigung „Bahnübergang Häcker“)
Nicht erst seit dem Unfall Ende Januar vergangenen Jahres am Bahnübergang „Häcker“ wissen wir um die Gefährlichkeit und Hinderlichkeit eines schienengleichen Bahnübergangs im dortigen Bereich. Nachdem sich der Bund unrühmlich von seinen Zusagen hinsichtlich der B3-Umgehung verabschiedet hat, verblieb der Gemeinde glücklicherweise noch ein As im Ärmel. Dies deshalb, weil es uns bei den Vereinbarungen mit dem Land Baden-Württemberg im Zuge der Beseitigung des Bahnübergangs an der Kärcherhalle gelungen war, die Straßenbaulast für Rudolf-Diesel-Straße und Dörnigweg unter Einbezug des BÜ auf das Land zu übertragen. Damit ist nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz auch das Land Maßnahmen- und Kostenträger für die Beseitigung des Bahnübergangs, was für uns natürlich in mehrerlei Hinsicht von großem Vorteil ist. Erfreulicherweise konnte ich unseren Verkehrsminister Heribert Rech davon überzeugen, sich persönlich unserer Sorgen und Wünsche anzunehmen und die ihm nachgeordneten Fachbehörden zum Tätigwerden zu veranlassen. Sein Besuch im Oktober 2005 in der Mitte des Gemeinderates hat uns deshalb nicht nur erfreut, sondern die von ihm aufgezeigten Perspektiven und Zeithorizonte entsprachen vollauf unseren Erwartungen. Das Land hat mittlerweile im März 2006 eine Verkehrszählung in Weingarten durchgeführt. Aufgrund der Ergebnisse dieser Verkehrszählung hat das Land nun definitiv seine Bereitschaft erklärt, den Bahnübergang „Häcker“ im Zuge einer Landesstraßenmaßnahme beginnend an der „B 3“ und endend an der „L 559“ zu verwirklichen. Auf der Basis dieser Studie wird nun das Land den Entwurf einer Trassenführung erarbeiten, die sich nach dem Wunsch der Gemeinde soweit als möglich an der ursprünglich projektierten B 3-Trasse orientieren wird. Unstrittig im Gemeinderat ist die Forderung der Gemeinde: eine Bahnüberführung. Nach dem Vorliegen der Entwurfsplanungen werden wir dann in die Diskussion einsteigen. Zu 4. Baumaßnahmen Neben den zuvor bereits angesprochenen Aktivitäten, werden in diesem Jahr einige Projekte zur Planreife geführt – andere baulich umgesetzt.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der Eigenkontrollverordnung hatte die Gemeinde bereits vor Jahren ein mehrjähriges Sanierungsprogramm für undichte oder beschädigte Abwasserkanäle erarbeitet. Dieses Sanierungsprogramm nähert sich so langsam seinem erfolgreichen Abschluß. In diesem Jahr steht die Tiefbauplanung für die Sanierung des Kanalnetzes der Luisenstraße an. Gleichzeitig wird die Wasserleitung neu verlegt und zuguterletzt die Straße erneuert. Wie bei uns üblich, werden wir die Ausführungsplanung mit den betroffenen Anliegern besprechen und – soweit es technisch möglich ist – auch gerne Änderungswünsche mit berücksichtigen. An Vorschlägen und Gestaltungsideen für ein Kolumbarium hat es in den vergangenen Jahren fürwahr nicht gefehlt. Allein eine abschließende Meinungsbildung konnte nicht herbeigeführt werden. Das soll sich nun dieses Jahr ändern. Die Gemeindeverwaltung wird hierzu ein Positionspapier erarbeiten und darüber hinaus eine Besichtigungsfahrt vergleichbarer Objekte zur Vorbereitung der Beschlußfassung des Gemeinderates vorsehen.
Nach dem Satzungsbeschluß des Bebauungsplanes „Am Graben“ soll nun die im Einvernehmen mit den Grundstückseigentümern vereinbarte Erschließung im Sommer diesen Jahres, die sich im Wesentlichen auf eine Hangsicherung und die Ausbildung eines den Vorschriften entsprechenden Wendehammers beschränkt, ausgeführt werden. Auch der Unterhaltung gemeindlicher Einrichtungen soll auch in diesem Jahr eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Dies gilt für den Unterhalt von Gemeindestraßen und Feldwegen wie auch den Fassaden der gemeindeeigenen Gebäude im Lärchenweg und im Eichenweg. Neben dem klassischen Kämmereihaushalt führt die Gemeinde noch die Wasserversorgung als Eigenbetrieb. Bei einem über Jahre nahezu konstanten Wasserverbrauch und planmäßig verlaufenen Wirtschaftsjahren ohne besonderen Vorkommnisse, konnten in den beiden zurückliegenden Jahren etliche Überschüsse erwirtschaftet werden. Prima vista erfreulich; letztendlich aber nicht gewollt. Wir wollen unseren Bürgern eine Dienstleistung zum Selbstkostenpreis erbringen und nicht an unseren Bürgern Geld verdienen. Aus diesem Grunde haben wir rückwirkend zum 01.01.2006 den Wasserabgabepreis von 1,35 € auf 1,20 €/m³ gesenkt. Der Wasserpreis wird in den kommenden Jahren konstant bleiben.
Der Vermögensplan enthält – auf Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt – eine Rückführung eines Stammkapitalanteils in Höhe von 540.000 € an die Gemeinde. Der Ausgleich ist durch Fremdkapital vorzunehmen. Neben restlichen Kosten für die Carix-Anlage, der Neuverlegung der Wasserversorgung in der Luisenstraße und im Bereich Brunnen- und Blumenstraße, enthält der Vermögensplan keine nennenswerten Besonderheiten.
Ich darf daher an dieser Stelle den Beschlußvorschlag aufrufen, den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2007 sowie des Wirtschaftsplanes 2007 der Wasserversorgung zu billigen.
Unser vormaliger Ministerpräsident Erwin Teufel hat einmal gesagt, „Politik beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit“.
Ich bin mir sicher, daß sowohl Gemeinderat als auch Gemeindeverwaltung sich im vergangenen Jahr bemüht haben, die Wirklichkeit stets im Auge zu haben und sie auch in diesem Jahr nicht zu verlieren.
Ich möchte Ihnen meine Damen und Herren Kollegen des Gemeinderates für die konstruktive und persönlich angenehme Zusammenarbeit danken, ich möchte aber auch meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein weiteres Mal Worte der Anerkennung und des Lobes für ihr Engagement und ihre hervorragende Arbeit zollen.
Ich darf der Öffentlichkeit überdies versichern, daß es bei uns nicht so zugeht, wie es vor wenigen Wochen der EU-Kommissar Günther Verheugen für seine eigene Verwaltung formuliert hat: „Mein eigener Stab sagt 80 – 90 % ihrer Arbeitszeit dient der internen Koordinierung. Man könnte überspitzt sagen, wir verbringen einen Großteil unserer Zeit damit, Probleme zu lösen, die es nicht gäbe, wenn es uns nicht gäbe.“
Da bleibt mir abschließend, bezogen auf unsere Gemeindeverwaltung, nur die Bewertung der Gemeindeprüfungsanstalt in ihrem Prüfungsbericht vom vergangenen Jahr zu zitieren, die gesagt hat, „es habe sich ein guter Gesamteindruck vom Leistungsniveau und von den Arbeitsergebnissen der Verwaltung ergeben". Seitenanfang | Seite drucken |