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Landesfamilienpass

Dienstag, 14.12.2010

Neue Gutscheinkarten für Landesfamilienpass-Inhaber

Die neuen Gutscheinkarten für das nächste Jahr sind da. Sie stehen Familien zu, die auch den Landesfamilienpass erhalten. Der einkommensunabhängige Landesfamilienpass ist eine Leistung des Landes Baden-Württemberg. Er berechtigt zum ermäßigten oder freien Eintritt der ganzen Familie für landeseigene Einrichtungen...


...wie beispielsweise Zoo Wilhelma, Schlösser und Museen. Den Eintrittsvorteil erhält man mit den Gutscheinkarten.

Einen Landesfamilienpass können erhalten:

- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben

- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

- Familien mit einem kindergeldberechtigten, schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 Prozent Erwerbsminderung

- Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben

Die Gutscheinkarten können im Rathaus, Bürgerbüro, unter Vorlage des Landesfamilienpasses abgeholt werden. Sollten Sie noch keinen Landesfamilienpass besitzen, kann dieser hier ebenfalls beantragt werden.

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