GemeindenachrichtenMontag, 11.10.2010 Informationen aus dem GemeinderatVerschiedene Themen hatte der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten in seiner Sitzung am 27. September 2010 auf der Tagesordnung. Die wichtigsten hiervon geben wir nachstehend in Kurzform bekannt:
Bebauungsplan-Änderungsentwurf „Am Gipfelsberg“ gebilligt
Der Bebauungsplan „Am Gipfelsberg“ (ehemalige Gärtnerei Hill) setzte bisher im nordöstlichen Bereich als Sonderbauform „Terrassenhaus“ fest. Nach Inkraftsetzung des Bebauungsplans hat sich jedoch gezeigt, dass der Hangbereich erheblich mit Felsanteil durchsetzt ist, sodass Gründung und Bodenbeschaffenheit eine Änderung des Baufensters und damit auch der Bauweise nahe legen. Durch den einstimmigen Beschluss des Gemeinderates wird mit der Planänderung auf die besondere geologische und topografische Situation reagiert und dem Eigentümer erlaubt, anderweitig, d.h. in Richtung Osten, zu bauen. Die Vorgabe des bisherigen Planentwurfs zur Zulassung von max. acht Wohnungen wurde beibehalten. Um den Charakter des übrigen Baugebiets in Bezug auf die Dachneigung nicht zu verändern, bleibt es bei der Vorgabe zur zulässigen Dachneigung. Mit der Planänderung durch den Gemeinderat wird im Ergebnis lediglich die ursprünglich vorgesehene Sonderbauform „Terrassenhaus“ durch eine den topografischen Verhältnissen besser entsprechende gradlinigere Bauform ersetzt. Da durch die vorgesehenen Änderungen des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird nun ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB Anwendung finden. Dies bedeutet, dass von der Umweltprüfung bzw. einem Umweltbericht sowie von der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen werden kann. Die Öffentlichkeit wird durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Aufstellung eines Bebauungsplanes „Wohnanlage Kanalstraße“ beschlossen
Bereits im November vergangenen Jahres hat der Eigentümer des Gewerbeparks Kanalstr. 17 einen Antrag auf Umnutzung der Gewerbebrache in Wohnbaugelände beantragt. In mehreren Sitzungen des Gemeinderates und des Ausschusses für Umwelt und Technik wurde das Vorhaben vorgestellt und erläutert und die Planungen entsprechend der Vorgaben dieser Gremien modifiziert. Damit die Planung nun umgesetzt werden kann, beschloss der Gemeinderat einstimmig die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan, der den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplangebiets festlegt. Mit diesem Bebauungsplan werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Bauvorhabens – Umnutzung der Gewerbebrache in Wohnbaugelände – geschaffen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Informationsveranstaltung mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung am Donnerstag, 14.10.2010 durchgeführt.
Einrichtung eines Bürgerbüros im Rathaus Weingarten
Zur Einrichtung des neuen Bürgerbüros wird das Foyer zu einem Empfangsbereich umgestaltet und die Öffnungszeiten auf 46,5 Std. pro Woche ausgeweitet. Das Team des Bürgerbüros, bestehend aus Margit La Rosa, Tatjana Zeeb, Christian Meier und unter der Leitung von Ralf Windbiel wird den Bürgern künftig montags bis donnerstags von 07.30 Uhr – 18.00 Uhr und freitags von 07.30 Uhr – 12.00 Uhr zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sind von montags bis donnerstags Termine – nach vorheriger Absprache – bis 20.00 Uhr möglich.
Lieferung der Schülerverpflegung für die Mensa der Turmbergschule
Der Gemeinderat wurde über die Vergabe der Lieferung der Schülerverpflegung für die neue Mensa an der Turmbergschule informiert. Aufgrund des Ergebnisses der Ausschreibung wurde die Firma Sauder Menu und Service Weingarten mit der Anlieferung und Ausgabe der Schülerverpflegung an der Mensa beauftragt. Das Essen kostet pro Portion 4,67 €, der Selbstkostenanteil am Mittagessen je Schüler beträgt 3,50 €. Den restlichen Betrag in Höhe von 1,17 € pro Essen übernimmt die Gemeinde. Hinsichtlich des Verpflegungssystems wurde bereits bei der Küchenplanung und –ausstattung der Mensa das sog. „Cook- & Chilverfahren“ festgelegt. Dabei werden Speisen in einer zentralen Küche zubereitet, nach dem Garvorgang schnell abgekühlt und unter strengsten hygienischen Vorschriften verpackt, bei 2 bis 3° C gekühlt, ausgeliefert und vor Ort fertig gegart. Da die Speisen relativ schnell regeneriert werden (in max. 30 Minuten auf 70° C) ist es möglich, kurzfristig auf Änderungen der Essensteilnehmerzahlen zu reagieren. Seitenanfang | Seite drucken |