GemeindenachrichtenDonnerstag, 07.10.2010 Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan "Am Gipfelsberg" liegt ausBebauungsplan 1. Änderung „Am Gipfelsberg (ehemalige Gärtnerei Hill)“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB liegt aus.
Der Bebauungsplanentwurf „Am Gipfelsberg (ehemalige Gärtnerei Hill“) – 1. Änderung wurde durch die Gemeindeverwaltung ausgearbeitet. Dieser erstreckt sich mit seinem künftigen Geltungsbereich über den in nachstehender Skizze dargestellten Bereich.
Zum Änderungsplan... Der Bebauungsplanentwurf vom 19.07.2010 liegt zusammen mit der beigefügten Begründung aufgrund des vom Gemeinderat gefassten Beschlusses gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO in der Zeit vom 18. Oktober bis 18. November 2010 während der Dienststunden Montag – Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 und von 14.00 bis 17.00 Uhr, freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaus Weingarten, Zimmer 13 zur allgemeinen Einsicht für die Öffentlichkeit aus.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und auf einen Umweltbericht gem. § 2 a BauGB verzichtet.
Stellungnahmen zu der beabsichtigten Planung können innerhalb der Auslegungsfrist mündlich zur Niederschrift oder schriftlich bei der Gemeinde Weingarten (Baden), Marktplatz 2, 76356 Weingarten, vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Des Weiteren ist ein späterer Antrag nach § 47 der VwGO gegen den Bebauungsplan (Durchführung eines gerichtlichen Normenkontrollverfahrens) unzulässig, wenn dabei Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet vorgebracht wurden aber hätten geltend gemacht werden können. Seitenanfang | Seite drucken |