GemeindenachrichtenDienstag, 31.08.2010 Alte Parkausweise für behinderte Menschen verlieren zum Jahresende 2010 ihre Gültigkeit - Neuen Ausweis rechtzeitig beantragenSeit dem 1. Januar 2001 werden die Parkausweise für behinderte Menschen nach einem EU-weiten Muster erteilt. Die vor diesem Zeitpunkt ausgestellten Parkausweise blieben aufgrund einer Übergangsregelung zunächst noch gültig, laufen aber nunmehr mit dem Jahresende 2010 aus.
Deshalb sollten Besitzer der alten Fassung rechtzeitig einen EU-Parkausweis beantragen. Dies kann über die Wohnortgemeinde oder auch direkt beim Landratsamt Karlsruhe, Amt für Straßenverkehr, Ordnung und Recht, Beiertheimer Allee 2, erfolgen. Dem formlosen Antrag muss ein Passbild und die Kopie des gültigen Schwerbehindertenausweises beigefügt werden, da das Landratsamt aktuell prüfen muss, ob die Voraussetzungen für die Erteilung dieses Ausweises noch immer vorliegen. Die Rücksendung des Parkausweises und der dazugehörigen Ausnahmegenehmigung erfolgt mit der Post, nachdem - nach entsprechender Aufforderung - der alte Parkausweis zurückgegeben wurde. Die Rückgabe kann natürlich auch schon im Zusammenhang mit der Antragstellung erfolgen, sofern der alte Parkausweis nicht ständig benötigt wird.
Seitenanfang | Seite drucken |