GemeindenachrichtenAbbrennen von landwirtschaftlichen Abfällen/Lagerfeuer verboten!Die Ortspolizeibehörde informiert:
Aufgrund der anhaltenden hohen Temperaturen besteht zur Zeit extreme Brandgefahr. Aus diesem Grund hat die Feuerwehrleitstelle darauf hingewiesen, dass in sämtlichen Kreisgemeinden das Abbrennen von landwirtschaftlichen Abfällen bzw. jegliche Art von offenem Feuer (z.B. Lagerfeuer/Grillstellen) verboten ist. Ab sofort nimmt daher die Ortspolizeibehörde keine Anzeigen gemäß § 2 Abs. 4 der Verordnung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle entgegen.
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