Wichtige Informationen zum Badesommer am Baggersee Weingarten
Wasserqualität
Die aktuelle mikrobiologische Untersuchung nach der geltenden Badegewässer-verordnung des Gesundheitsamtes Karlsruhe hat keine Beanstandungen ergeben.
Parkgebühren Baggersee
Zur Baggersee-Badesaison 2010 werden für die Benutzung des Parkplatzes folgende Parkgebühren erhoben:
- PKW Einzelkarte 6,-- €
- PKW Jahreskarte 30,-- € (Einwohner) 45,-- € (Auswärtige)
- Motorrad Einzelkarte 3,-- €
- Motorrad Jahreskarte 20,-- €
Mit dem Erwerb eines Jahres-Parkscheins wird das Recht erworben, im Rahmen der Möglichkeiten den PKW abzustellen. Falls die Parkplätze überfüllt sind, kann auch ein Jahres-Parkschein-Inhaber nicht mehr zugelassen werden. Der Verkauf der Parkscheine erfolgt an der Kasse beim Baggersee.
Im Stadt- und Landkreis Karlsruhe werden zur Zeit von insgesamt 64 Baggerseen 44 als Badeseen genutzt. Sie werden an heißen Wochenenden von mehr als 200.000 Badelustigen frequentiert.
Hierbei kommt es regelmäßig zu chaotischen Zuständen, die sich auf folgenden kurzen Nenner bringen lassen:
- Kraftfahrzeugführer parken ohne Rücksicht auf erforderliche Rettungswege und entgegen der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Sie fahren, um möglichst nahe an den Ufer des Sees zu kommen, über Getreidefelder und bestellte Äcker. Gravierende Verkehrsstörungen auf den Zufahrtsstraßen sind dann ebenso vorprogrammiert wie der Ärger von Anwohnern und Landwirten.
- Badegäste lassen die Ufer als Müllkippe zurück, zerstören Schilfbestände und dringen in Naturschutzgebiete ein, wobei vielfach die Tierund Pflanzenwelt in Mitleidenschaft gezogen wird. Grill- und Lagerfeuer werden ohne großes Unrechtsbewusstsein abgebrannt und es entstehen regelmäßig erhebliche Brandgefahren.
- Nicht selten werden nach „Baggersee-Feten“ Alkoholfahrten durchgeführt, es kommt zu Ruhestörungen, Belästigungen, Sachbeschädigungen und Körperverletzungen.
Um solchen Zuständen entgegenzuwirken, ist es erforderlich, wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen. So auch am Weingartener Baggersee, der als Erholungs- und FreizeitgebietBreitheide ausgewiesen ist. Für dieses Gebiet besteht eine Polizeiverordnung, die an mehreren Stellen für jedermann sichtbar ausgehängt ist. Aufgrund der hohen Besucherzahlen wurden Parkplätze und eine Toilettenanlage erstellt, um einigermaßen geordnete Verhältnisse zu schaffen. Während der Badesaison wird das Gebiet von Mitgliedern des DLRG gelegentlich beaufsichtigt.
Grundsätzlich ist das Baden im See jedermann erlaubt, allerdingsauf eigenes Risiko.
Im folgenden zitieren wir Auszüge aus den Verordnungen, die Verhaltensregeln und besondere Gefahrenquellen bei der Benutzung beinhalten:
- Das Befahren mit Kraftwagen oder Krafträdern jeglicher Art einschließlich Mofas außerhalb der hierfür ausdrücklich zugelassenen Flächen ist untersagt.
- Das Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Krafträdern jeglicher Art einsch. Mofas ist außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen unzulässig. Unzulässig ist auch das Waschen von Kraftfahrzeugen.
- Absolut verboten, und doch trotzdem oftmals missachtet, ist das Abrennen von offenem Feuer und Grillen sowie das Mitbringen von Tieren aller Art, ausgenommen Blindenhunde.
- Nach § 38 Naturschutzgesetz ist außerdem das Reiten, das Fahren mit bespannten oder motorisierten Fahrzeugen, das Zelten und das Aufstellen von Wohn- und Campingwagen oder sonstigen Unterkunftseinrichtungen verboten.
Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 500,- € geahndet. Während der Badesaison finden verstärkte Polizeikontrollen statt. Außerdem ist ein Wachdienst im Einsatz, der jede Ordnungswidrigkeit zur Anzeige bringt.
Der Gemeingebrauch bei der Benutzung des Baggersees ist folgendermaßen eingeschränkt:
- Die Benutzung des Baggersees im Bereich der Abbau- und Förderanlagen sowie der ausgewiesenen Schutzzonen ist verboten.
- Das Betreten oder Benutzen aller dem Baggerbetrieb dienenden Anlagen, Einrichtungen, Maschinen, Geräte und dergleichen ist Unbefugten untersagt.
- Benutzer des Baggersees haben sich so zu verhalten, dass niemand gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
- Im Hinblick auf die Gefahr der Bodenberührung ist ein Hineinspringen ins Wasser verboten (Querschnittslähmung!).
- Das Benutzen bzw. Mitführen von Harpunen ist verboten.
- Auf dem Wasser ist es verboten andere Badegäste ins Wasser zu stoßen, sie beim Baden zu behindern oder unterzutauchen, andere Benutzer des Baggersees durch sportliche Übungen und Spiele zu belästigen und ungebührliches Lärmen, Singen, Pfeifen und Benutzen von Rundfunk- und Tonbandgeräten, Plattenspielern und Musikinstrumente.
Auf folgende mit der Benutzung des Baggersees verbundene Gefahren wird besonders hingewiesen:
- Die Uferböschungen fallen zum Teil plötzlich steil ab, die Wassertiefe beträgt bis zu 22 Meter.
- Der meist kiesige Untergrund bietet keinen festen Halt (Abrutschgefahr).
- Es muss mit Untiefen gerechnet werden.
- Die Wassertemperatur ist stark unterschiedlich (Kalte Strömungen, Temperaturschichtungen)
- Es bestehen Verletzungsmöglichkeiten an Hindernissen im Wasser, Fremdkörpern, die später eingebracht wurden.
- Schlingpflanzen können Schwimmer gefährden.
Information
Die Benutzung des Baggersees, der Ufergrundstücke und deren Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr ! Der Benutzer haftet für alle Personen- und Sachschäden, die aus der Benutzung entstehen selbst. Insoweit erfolgt eine Freistellung der Gemeinde von etwaigen Haftungsansprüchen.
Eichenprozessionsspinner
Auch am Baggersee Weingarten können vereinzelt Eichen von Raupen des Eichenprozessionsspinners befallen sein. Dies ist eine "Normalsituation", die etwa den Vorjahren entspricht. Eichenprozessionsspinner kommen nur an einheimischen Eichen vor. Als wärmeliebende Art bevorzugt dieses Tier vor allem freistehende, besonnte Eichen an Waldrändern, in Grünanlagen, Grillplätzen und Sportstätten, Schulen, Kindergärten sowie Badeseen und Schwimmbädern. Nach dem Schlüpfen aus dem Ei Ende April bis Anfang Mai kann man die stark behaarten Raupen bis in den Juli an den Eichen beobachten. Die Raupe tritt in sogenannten "Fraßgesellschaften" auf, bei denen sich mehrere Tiere hinter- und nebeneinander "prozessionsartig" von den Ruhe- zu den Fraßstellen hin und her bewegen, daher auch der Name. Grundsätzlich ist zu raten, sich von Raupen befallenen Eichen fernzuhalten und dringend die Nähe und den Hautkontakt mit den Tieren zu vermeiden. Die innen hohlen Mikrohärchen, die zwischen den langen Haaren der Raupe liegen, brechen bei bloßer Berührung oder Beunruhigung der Raupen ab und können auch verweht werden. Sie setzen Eiweiß frei, das beim Eindringen in die Haut oder Schleimhäute zu Überempfindlichkeitsreaktionen des Immunsystems führen kann. Diese reichen von lokalen Haut- und Schleimhautreizungen bis zu Bronchitis und asthmaartigen Symptomen, je nach individueller Empfindlichkeit der Person. Bei Auftreten der Symptome wird empfohlen, einen Arzt aufzusuchen. Besondere Vorsicht ist für Kinder geboten.