GEMEINDE WEINGARTEN / BADEN

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Gemeinde Weingarten

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Gemeindenachrichten

Herausgabe eines neuen Adressbuches

Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt, noch in den nächsten Wochen ein aktualisiertes Adreßbuch herauszugeben. Wir weisen daher darauf hin, daß das Bürgermeisteramt Weingarten (Baden) der KGM-Verlag GmbH in Karlsruhe zum Zwecke der Herausgabe des Adreßbuches aufgrund des Melderegisters Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften aller volljährigen Einwohner übermittelt.
Nach § 34 Abs. 4 des Meldegesetzes vom 23.02.1996 (GBL. S. 269) kann jeder Betroffene verlangen, daß die Veröffentlichung unterbleibt. Für die Ausübung dieses Widerspruchsrechts wird eine Frist von einem Monat bestimmt.

Die Frist endet am 08. November 2009.

Wer von diesem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchte, wird gebeten, dies dem Einwohnermeldeamt, Zimmer 1 (Tel. 0 72 44 – 70 20 63 oder E-Mail: c.siegrist@weingarten-baden.de) schriftlich oder mündlich vor Fristablauf mitzuteilen. Die Einwände, die nach der genannten Frist erhoben werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Weingarten (Baden), den 08.10.2009
Scholz, Bürgermeister


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