GEMEINDE WEINGARTEN / BADEN

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Gemeinde Weingarten

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Neuregelung bei der Erhebung der Grundsteuer

Bisher wurde die Grundsteuer mit einem Jahresbetrag unter 5,00 € in der Gemeinde Weingarten aufgrund der in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten nicht erhoben.

Nun haben die Gemeindeprüfungsanstalt Baden Württemberg, die Datenzentrale in Stuttgart und einige Kommunen in Zusammenarbeit folgende Lösung zur Kleinbetragsregelung erarbeitet. Sofern der Gesamtbetrag des Grundsteuerfalles unter dem Grundsteuerkleinbetrag liegt, wird der Jahresbescheid nicht sofort erstellt, sondern vorerst zurückgehalten bzw. geparkt. Sofern dieser Fall nicht verändert wird (z.B. durch eine spätere Messbetragsänderung, unterjährige Hebesatzänderung oder Festsetzung eines weitern Objektes) werden die nachfolgenden Jahresbescheide ebenso zurückgehalten. Dies findet so lange statt, bis die Steuersumme der zurückgehaltenen Jahresbescheide den Kleinbetrag in Höhe von 5,00 € übersteigt. Dann werden alle zurückgehaltenen Festsetzungen/Jahresbescheide mit einem jährlich stattfinden Nachhollauf, im Zeitraum ab 15. August, automatisch auf einen Bescheid zusammengefasst und erhoben.
Ebenso wird dieser Bescheid erstellt wenn die Festsetzungsverjährung droht.

Die betroffenen Steuerpflichtigen haben in den letzten Tagen einen entsprechenden Grundsteuerbescheid erhalten. Auf den Bescheiden wird mit folgenden Text auf den Sachverhalt hingewiesen:“Aufgrund der Geringfügigkeit der Steuer wurde diese bisher nicht festgesetzt und wird hiermit nachgeholt“.


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